Norm
VersVG §2Rechtssatz
Wissen beide Teile, daß der Versicherungsfall ganz oder teilweise eingetreten ist, so ist der Vertrag als Rückwärtsversicherung unwirksam; als Vorwärtsversicherung bleibt er dagegen wirksam.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0080091Dokumentnummer
JJR_19770630_OGH0002_0070OB00043_7700000_002