Norm
AKIB Art5 Abs5Rechtssatz
Eine Leistungsfreiheit des Versicherers aus Rückwärtsversicherung kommt nicht in Betracht, wenn der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Deckungsschutz für den vor Abschluß des Versicherungsvertrages eingetragenen Versicherungsfall aus der vom Versicherer erteilten vorläufigen Deckungszusage gerechtfertigt werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0080148Dokumentnummer
JJR_19780316_OGH0002_0070OB00009_7800000_004