Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei C***** G*****, vertreten durch Dr. Karl-Peter Hasch, Rechtsanwalt in Villach, gegen die beklagte Partei Jagdverein A*****, vertreten durch den Obmann A***** R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist ein gemeinnütziger Verein, dessen „Sektion Schießen" sich dem Schießsport widmet. In den Vereinsstatuten heißt es unter § 6 „Beendigung der Mitgliedschaft": In den Vereinsstatuten heißt es unter Paragraph 6, „Beendigung der Mitgliedschaft": „(3) Ein Mitglied kann vom Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit wegen Verlust der Unbescholtenheit ausgeschlossen werden. Der Ausschluss eines Mitgliedes bedarf der Zweidrittelmehrheit, wenn der Ausschlie... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Hält der Oberste Gerichtshof entgegen dem ihn nicht bindenden (RIS-Justiz RS0042544) Ausspruch des Berufungsgerichts den Rekurs gegen den aufhebenden Beschluss des Berufungsgerichts (§ 519 Abs 1 Z 2 ZPO) mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage gemäß § 519 Abs 2 iVm § 502 Abs 1 ZPO für nicht zulässig, kann sich die Zurückweisung des Rekurses auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 le... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die behauptete Aktenwidrigkeit wurde geprüft, sie liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 3. Satz ZPO). Da das Berufungsgericht keine eigenen Feststellungen getroffen, sondern diejenigen des Erstgerichtes übernommen hat, ist, wie sich nicht zuletzt aus den Hervorhebungen der Seiten 25 - 27 des angefochtenen Urteils ergibt, die im Rahmen der rechtlichen Beurteilung gewählte Formulierung "... hat aber der Kläger dennoch die Schreiben in Kopie an Dr. K***** übermittelt ...... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Der Antrag der klagenden Partei auf Durchführung einer mündlichen Revisionsverhandlung wird abgewiesen; und 2. zu Recht erkannt: Rechtliche Beurteilung 1. Zur Einrede der Schiedsklausel: Die Beklagten halten in ihrer Revisionsbeantwortung den Einwand aufrecht, dass auch der vorliegende Rechtsstreit ein Streit aus dem Verbandsverhältnis im Sinne des § 20 der Satzungen des Klägers sei, weshalb ein "temporärer" Ausschluss der Anrufbarkeit des... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und seine Ehefrau stellten am 22. 8. 1989 einen Antrag auf Mitgliedschaft beim beklagten Verein, der einen Golfclub betreibt. Sie wählten unter den angebotenen Varianten der Mitgliedschaft jene aus, bei der um den "Kaufpreis" von 100.000 S ein unbeschränktes Spielrecht des jeweiligen Karteninhabers und ein statutengemäßes "Weiterverkaufsrecht" der Mitgliedschaft zugesichert war ("übertragbare Mitgliedschaft/Firmenmitgliedschaft"). Der jährliche Mitgliedsbeitra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist eine eingetragene Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft; der Kläger war deren Mitglied. Am 19. 10. 1999 beschloss der Vorstand seinen Ausschluss; über die von ihm dagegen erhobene Beschwerde entschied der Aufsichtsrat am 19. 6. 2000 dahin, dass die Entscheidung des Vorstandes bestätigt wurde. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger die Feststellung der Unwirksamkeit seines Ausschlusses im Wesentlichen mit der
Begründung: , dass seine... mehr lesen...
Begründung: Die Statuten des hier klagenden Bundesverbandes enthalten zur Frage der Mitgliedschaft im § 5 folgende Regelung: Die Statuten des hier klagenden Bundesverbandes enthalten zur Frage der Mitgliedschaft im Paragraph 5, folgende Regelung: "§ 5 Mitglieder des Ö***** Abs 1: Dem Ö***** gehören ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder an, die die Statuten des Ö***** anzuerkennen haben. Absatz eins :, Dem Ö***** gehören ordentliche, außerordentliche und Ehrenm... mehr lesen...
Norm: GenG §15GenG §27
Rechtssatz: Bei Genossenschaften sind Verträge mit Vorstandsmitgliedern von der Generalversammlung abzuschließen, wenn diese das Vorstandsmitglied bestellt hat; sie kann jedoch den Abschluß dem Aufsichtsrat übertragen, zumal sich solche Verträge wenig zur Behandlung in der Generalversammlung eignen. Entscheidungstexte 9 ObA 305/93 Entscheidungstext OGH 10.11.1... mehr lesen...
Norm: GenG §27
Rechtssatz: Die Frage, ob ein Genossenschafter ausgeschlossen werden kann, ist wegen der mit dem Verlust der Mitgliedschaftsrechte verbundenen Nachteile grundsätzlich streng zu prüfen. Dieser Beurteilungsmaßstab ist keineswegs auf den Ausschluß des Mitglieds einer Wohnungsgenossenschaft (HS 4474/48) beschränkt. Entscheidungstexte 7 Ob 734/89 Entscheidungstext OGH 25.... mehr lesen...
Begründung: Die R***-B*** W*** reg.Gen.m.b.H. brachte rückwirkend mit 1.1.1987 ihr Bankunternehmen in die R***-B*** W*** AG gegen Gewährung von vinkulierten Namensaktien ein. Die Genossenschaft änderte ihre Firmenbezeichnung in V*** DER R***-B*** W*** reg.Gen.m.b.H. Gegenstand ihres Unternehmens war bzw. ist unter anderem der Erwerb, der Besitz und die Verwaltung der Beteiligung an der R***-B*** W*** AG. Der Kläger war bei der R***-B*** W*** reg.Gen.m.b.H. vom 9.7.1962 bis 31.3.19... mehr lesen...
Norm: GenG §5GenG §27GenG §30
Rechtssatz: Die Bestimmungen des Statuts der Genossenschaft dürfen bei der gerichtlichen Überprüfung des Ausschlusses eines Genossenschafters und bei der Frage, ob dieser nach Feststellung der Unwirksamkeit des Ausschlusses zur rückwirkenden Anfechtung von Generalversammlungsbeschlüssen berechtigt ist, nicht außer Betracht bleiben. (Hier: rückwirkende Anfechtbarkeit verneint). Entscheidungstexte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war Mitglied der beklagten Genossenschaft, von der er mit Vorstandsbeschluß vom 5. Juni 1987 gemäß § 7 Abs 1 lit c der Satzung ausgeschlossen wurde. Gegen diesen Beschluß erhob er gemäß § 7 Abs 3 der Satzung Beschwerde beim Aufsichtsrat der Genossenschaft, der am 3. Dezember 1987 nicht Folge gegeben wurde. Ein weiterer Rechtszug an Organe der Genossenschaft ist in der Satzung nicht vorgesehen. Mit der am 27. November 1987 beim Erstgericht überreicht... mehr lesen...
Norm: GenG §27JN §1 CVa
Rechtssatz: Das Gericht hat auf Klage eines Genossenschafters dessen durch die Genossenschaft verfügten Ausschluß sowohl in formeller als auch in materieller Beziehung zu überprüfen. Entscheidungstexte 8 Ob 539/86 Entscheidungstext OGH 03.07.1986 8 Ob 539/86 Veröff: WBl 1987,15 = SZ 59/120 = EvBl 1987/102 S 364 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1.1.1983 Mitglied der beklagten Genossenschaft. Nach § 3 der Satzung der Beklagten kann ein Mitglied aus der Genossenschaft ausgeschlossen werden: a) Wenn es den satzungsgemäßen Verpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere, wenn es mehr als 6 Monate mit der Einzahlung des Geschäftsanteiles im Rückstand ist, b) überhaupt, wenn sich sein Verhalten mit den Interessen der Genossenschaft nicht vereinbaren läßt, c) wenn es zahlungsunfähig geworden... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Feststellung, er sei bei der Hauptversammlung der Bezirksgruppe Wien-Meidling der beklagten Partei am 2.5.1984 zum Bezirksgruppenobmann gewählt worden. Er brachte vor, er sei ordentliches Mitglied der beklagten Partei. Diese weigere sich, seine Wahl zu der genannten Funktion anzuerkennen. Die beklagte Partei, die auch Einwendungen in der Sache selbst vorbrachte, erhob die Einrede der sachlichen Unzuständigkeit, weil das Schiedsgericht zuständig ... mehr lesen...
Der Kläger ist seit Jahren Mitglied der beklagten Genossenschaft, an die er die Milch aus seiner Landwirtschaft abzuliefern hat. § 14 Z. 8 des Statuts der Beklagten lautet: "Jedes Mitglied hat die Pflicht ... 8. für die Lieferung nachgewiesener verfälschter Kuhmilch nach Ermessen des Vorstandes eine Geldbuße bis zu 25 000 S in jedem einzelnen Falle der Übertretung zu zahlen." § 55 des Statuts der Beklagten lautet: "Streitigkeiten zwischen Genossenschaft und Mitgliedern sowie letzter... mehr lesen...
Norm: GenG §5GenG §27
Rechtssatz: Satzungsbestimmungen über Genossenschaftsstrafen sind zulässig. Hier: Satzungsbestimmung einer Molkereigenossenschaft, nach der der Vorstand berechtigt ist, Geldbußen "für die Lieferung nachgewiesen verfälschter Kuhmilch" zu verhängen. Entscheidungstexte 5 Ob 507/81 Entscheidungstext OGH 10.02.1981 5 Ob 507/81 Veröff: SZ 54/16 = EvBl 1981/12... mehr lesen...
Norm: GenG §5GenG §27JN §1 CVbVerG 2002 §3 Abs2VerG 2002 §7
Rechtssatz: Die Verhängung von Genossenschaftsstrafen durch den Vorstand der Genossenschaft geschieht nicht in Ausübung hoheitlicher Befugnisse, sondern im Rahmen des durch Genossenschaftsstatut und Beitrittserklärung begründeten Privatrechtsverhältnisses zwischen der Genossenschaft und ihren Mitgliedern. Der Vorstandsbeschluß über die Verhängung von Geldbußen unterliegt Grundsätzlich ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1298GenG §5GenG §27
Rechtssatz: Sieht ein Statut einer Molkereigenossenschaft vor, daß über Genossenschafter Geldbußen "für die Lieferung nachgewiesen verfälschter Kuhmilch" vom Vorstand verhängt werden können, trifft die Beweislast für das Verschulden des Genossenschafters - mangels eindeutiger Regelung dieser Frage im Statut - nach allgemeinen Grundsätzen die Genossenschaft. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GenG §27GenG §29 Abs2GenG §29 Abs3
Rechtssatz: 1) Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen "ordentlicher" und "außerordentlicher" Generalversammlung. 2) Für die den Genossenschaftern in der Generalversammlung zustehenden Rechte ist es ohne Bedeutung, ob die Generalversammlung vom Vorstand aus eigener Initiative oder über Antrag der Minderheit gemäß § 29 Abs 2 und 3 GenG einberufen worden ist, sofern die Tagesordnung dem von der Minderhei... mehr lesen...
Norm: GenG §5GenG §27GenG §33
Rechtssatz: Die Unterwerfung unter die Beschlüsse der Generalversammlung schließt nicht auch solche in sich, durch die Sonderrechte verletzt werden. Jeder Mehrheitsbeschluß ist bei willkürlicher Verletzung der durch die Aufnahme in die Genossenschaft als Mitglied erworbenen Rechte ungültig, sofern eine solche Rechtsentziehung nicht schon im Genossenschaftsvertrag vorgesehen ist und aus sachlichen Gründen erfolgt (h... mehr lesen...
Norm: GenG §27
Rechtssatz: Die Unwirksamkeit des Ausschlusses aus der Genossenschaft kann nicht nur durch Klage, sondern auch durch Einrede vor Gericht geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 6 Ob 7/71 Entscheidungstext OGH 17.02.1971 6 Ob 7/71 Veröff: EvBl 1971/319 S 605 = MietSlg 23579 6 Ob 681/81 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Die Klägerin ist grundbücherliche Eigentümerin des Hauses Salzburg, S.-Gasse 53 Katastralgemeinde S., EZ. 537. Mit Vorvertrag (Anwartschaftsvertrag für Eigentumswohnung) vom 1. Dezember 1962 hat sie der Beklagten als Mitglied ihrer Genossenschaft und Wohnungsanwärterin die Anwartschaft auf die Wohnung Nr. 18 im vierten Obergeschoß des Hauses eingeräumt und sich verpflichtet, seinerzeit einen Vertrag zur Benützung und späteren Erwerbung der Wohnung ins Wohnungseigentum abzuschließen. ... mehr lesen...
Norm: GenG §5 Z4GenG §27JN §1 CVb
Rechtssatz: Vor der Ausschöpfung des im Statut vorgesehenen Instanzenzugs ist die Überprüfung des Ausschlusses eines Genossenschaftsmitgliedes durch das Gericht in der Regel nicht möglich. Entscheidungstexte 1 Ob 176/69 Entscheidungstext OGH 30.10.1969 1 Ob 176/69 Veröff: SZ 42/163 = MietSlg 21747 6 Ob 215... mehr lesen...
Der Kläger war Mitglied und Vorstandsmitglied der beklagten Genossenschaft. In einer außerordentlichen Vorstandssitzung vom 15. April 1958 wurde er gemäß § 10 Abs. 1 lit. b der Satzung aus der beklagten Genossenschaft ausgeschlossen. Gleichzeitig wurde ihm eröffnet, daß er gemäß § 10 Abs. 3 der Satzung an einer Generalversammlung nicht mehr teilnehmen und auch nicht mehr Vorstandsmitglied sein könne. Dem Kläger gegenüber wurde sein Ausschluß damit begrundet, daß er entgegen den aus se... mehr lesen...
Norm: GenG §27JN §1 CVb
Rechtssatz: Der ausgeschlossene Genossenschafter kann auf dem Rechtsweg von der Genossenschaft die satzungsgemäße Entscheidung über seine "Berufung" gegen den Ausschluß durch gemeinsamen Beschluß des Vorstandes und Aufsichtsrates verlangen. Entscheidungstexte 6 Ob 69/61 Entscheidungstext OGH 12.04.1961 6 Ob 69/61 Veröff: EvBl 1961/385 S 491 = JBl 19... mehr lesen...