Norm
GenG §27Rechtssatz
Die Frage, ob ein Genossenschafter ausgeschlossen werden kann, ist wegen der mit dem Verlust der Mitgliedschaftsrechte verbundenen Nachteile grundsätzlich streng zu prüfen. Dieser Beurteilungsmaßstab ist keineswegs auf den Ausschluß des Mitglieds einer Wohnungsgenossenschaft (HS 4474/48) beschränkt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0059669Dokumentnummer
JJR_19900125_OGH0002_0070OB00734_8900000_001