Begründung: Sachverhalt: Die Bf. sind allesamt Journalisten. Mit Urteil vom 21.6.1995 entzog das Höchstgericht dem Lütticher Gericht zweiter Instanz acht anhängige Verfahren betreffend Verletzung des Berufsgeheimnisses durch ranghohe Bedienstete der Staatsanwaltschaft. Es war festgestellt worden, dass bezüglich einiger bei diesem Gericht anhängiger Rechtssachen von hoher Brisanz, darunter der Mord an Minister André Cools und der Selbstmord eines Generals der Luftwaffe, vermehrt Info... mehr lesen...
Gründe: Gheorghe R***** und Ioan R***** befanden sich im oben bezeichneten Verfahren vom 6. Juni 1997 (ON 33 und 35) bis 1. August 1997 (ON 166) in Untersuchungshaft. Die gegen sie wegen des Verdachtes der Verbrechen des schweren und gewerbsmäßigen Bandendiebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 2, 129 Z 1, 130 erster und zweiter Fall StGB sowie der Hehlerei nach § 164 Abs 1, Abs 3 und 4 StGB eingeleitete Voruntersuchung wurde vom Untersuchungsrichter über Antrag der Staatsanw... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Am 11.3.1993 wurde der Bf., ein frz. Staatsangehöriger, von der belg. Polizei in Brüssel aufgrund eines vom LG Salzburg am 14.5.1992 ausgestellten internationalen Haftbefehls festgenommen. Der Bf. wurde des versuchten Mordes verdächtigt. Nach seiner Auslieferung wurde am 2.7.1993 in Salzburg die Untersuchungshaft über ihn verhängt. Mit Urteil des Geschworenengerichtes beim LG Salzburg vom 10.10.1994 wurde der Bf. der gegen ihn wegen der Verbrechen des versu... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 24. November 1994, GZ 5c E Vr 10.542/94-29, wurde Mamadou Yaya B***** von der gegen ihn wegen der Vergehen des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 StGB und der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z 4 StGB erhobenen Anklage (Strafantrag ON 10) gemäß § 259 Z 3 StPO "im Zweifel" (AS 133a - 133e) rechtskräftig freigesprochen. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen W... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit Urteil des Geschworenengerichtes beim Landesgericht Salzburg vom 10. Oktober 1994, GZ 36 Vr 1901/93-291, wurde Salvatore Lamanna von der gegen ihn wegen der Verbrechen des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB und des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB und des Vergehens nach § 36 Abs 1 Z 1 WaffG 1986 erhobenen Anklage gemäß § 336 StPO freigesprochen. Salvatore Lamanna hatte sich seit 11. März 1993 bi... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II1aMRK Art6 Abs1 II1bMRK Art6 Abs1 II7StEG §2 Abs1 litaStEG §2 Abs1 litbStEG §6 Abs4
Rechtssatz: Unabdingbare Kriterien eines den Verfahrensgarantien des Art 6 Abs 1 MRK entsprechenden Entschädigungsverfahrens sind nämlich nicht nur die Durchführung einer öffentlichen Verhandlung, sondern auch die öffentliche Verkündung der Entscheidung (siehe § 77 Abs 1 erster Fall StPO; vgl zuletzt 13 Os 54, 55/00; 13 Os 150/98; 13 Os 154... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 14. November 1994, GZ 7a E Vr 5189/94-68, wurde Ali Hidir S***** von dem gegen ihn wegen des Verbrechens des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 zweiter Fall StGB und des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs 1 Z 5 StGB erhobenen Strafantrag (ON 50/I) gemäß § 259 Z 3 StPO "im Zweifel" (rechtskräftig) freigesprochen. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsach... mehr lesen...
Gründe: Alexander A***** befand sich im Verfahren AZ 30 E Vr 1568/94 des Landesgerichtes Linz vom 11. Oktober 1995 (S 203/I, ON 39/I) bis 31. Juli 1996 (ON 105, 106/II) in Untersuchungshaft. Alexander A***** befand sich im Verfahren AZ 30 E römisch fünf r 1568/94 des Landesgerichtes Linz vom 11. Oktober 1995 (S 203/I, ON 39/I) bis 31. Juli 1996 (ON 105, 106/II) in Untersuchungshaft. Von dem gegen ihn wegen der Verbrechen der gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Personen unter achtz... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II7StEG §6 Abs3StEG §6 Abs4
Rechtssatz: Ein an den Verfahrensgarantien des Art 6 Abs 1 MRK orientiertes Entschädigungsverfahren setzt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Obersten Gerichtshofs unabdingbar die Durchführung einer öffentlichen Verhandlung und auch die öffentliche Verkündung der Entscheidung voraus. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Über den Bf. wurde am 1.4.1993 wegen versuchten Mordes die Untersuchungshaft verhängt. Von diesem Vorwurf wurde der Bf. am 1.9.1993 durch ein Geschworenengericht am LG für Strafsachen Graz mit 7:1 Stimmen aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Am 2.9.1993 stellte der Bf. den Antrag auf Zuspruch einer Entschädigung nach dem StEG. Dieser Antrag wurde vom LG für Strafsachen Graz abgelehnt, da gegen den Bf. ein begründeter Verdacht bestanden habe, der nicht aus... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Der Bf., ein ungar. Staatsangehöriger, war bei der Einreise nach Österreich aufgrund eines Haftbefehls festgenommen worden. Er stand unter Verdacht, mehrere Betrugsdelikte mit einer gestohlenen Kreditkarte begangen zu haben. In der Folge wurde die Untersuchungshaft über den Bf. verhängt. Gemäß einem graphologischen Gutachten war es unwahrscheinlich, dass die gefälschten Unterschriften vom Bf. stammten. Das Verfahren wurde eingestellt und die Freilassung des... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Der Bf. war wegen Verdachts des Kreditkartenbetrugs in Untersuchungshaft. Nach zwei Wochen wurde er aus der Haft entlassen und das Verfahren vom Untersuchungsrichter eingestellt: Ein graphologisches Gutachten hatte ergeben, es sei nicht wahrscheinlich, dass die gefälschten Unterschriften vom Bf. stammten, ferner bestanden erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der von der Staatsanwaltschaft benannten Zeugen. Noch im selben Jahr machte der Bf. einen Ersat... mehr lesen...
Gründe: Seyit Ali K***** wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 10.November 1995, GZ 4 d E Vr 1142/95-23, von der wider ihn wegen der Vergehen des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 StGB und der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z 4 StGB erhobenen Anklage rechtskräftig freigesprochen. Seyit Ali K***** wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 10.November 1995, GZ 4 d E römisch fünf r... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II7StEG §2 Abs1 litaStEG §2 Abs1 litbStEG §6 Abs4StPO §82
Rechtssatz: Die fehlende mündliche Verkündung der Beschlüsse eines Rechtsmittelgerichtes (hier: österreichisches OLG) kann durch die Möglichkeit der Gewährung von Akteneinsicht nicht ersetzt werden. Entscheidungstexte Bsw 20602/92 Entscheidungstext AUSL EKMR 03.09.1996 Bsw 20602/92 Bem: Szücs gegen Österrei... mehr lesen...
Norm: StEG §6 Abs4
Rechtssatz: Die Zustellung des Beschlusses hat nach § 6 Abs 4 StEG an den Angehaltenen oder Verurteilten zu eigenen Handen zu erfolgen. Es ist aber weder in dieser Gesetzesstelle noch in den Bestimmungen der StPO ein Verbot enthalten, das Rechtsmittel auch schon vor Zustellung der Entscheidung zu erheben. Dazu ist lediglich die Wirksamkeit der angefochtenen Entscheidung vorausgesetzt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Wien festgestellt, daß der Susanne K***** für die durch ihre strafgerichtliche Anhaltung im Verfahren AZ 23 c Vr 8033/88 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien in der Zeit vom 12. August 1988, 8,30 Uhr, bis zum 25.August 1988, 17,30 Uhr, entstandenen vermögensrechtlichen Nachteile ein Ersatzanspruch gemäß § 2 Abs. 1 lit. a StEG nicht zusteht. Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Beschwe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Wien festgestellt, daß der 39 Jahre alten Eleonore P***** für die durch ihre strafgerichtliche Anhaltung im Verfahren AZ 23 c Vr 8033/88 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien in der Zeit vom 12.August 1988, 8,30 Uhr bis zum 25.August 1988, 18,30 Uhr, entstandenen vermögensrechtlichen Nachteilen ein Ersatzanspruch gemäß § 2 Abs. 1 lit a StEG nicht zusteht. Nach den Konstatierungen des Oberlandesgerichtes wurde Eleo... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Wien festgestellt, daß der 31 Jahre alten Diane B***** für die durch ihre strafgerichtliche Anhaltung im Verfahren AZ 23 c Vr 8033/88 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien in der Zeit vom 12. August 1988, 8,30 Uhr, bis zum 25.August 1988, 19,00 Uhr, entstandenen vermögensrechtlichen Nachteile ein Ersatzanspruch gemäß § 2 Abs 1 lit a StEG nicht zusteht. Nach den Konstatierungen des Oberlandesgerichtes wurde Diane B... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Wien festgestellt, daß dem 31 Jahre alten Werner G***** für die durch seine strafgerichtliche Anhaltung im Verfahren AZ 23 c Vr 8033/88 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien in der Zeit vom 12. August 1988, 8,30 Uhr, bis zum 25.August 1988, 18,15 Uhr, entstandenen vermögensrechtlichen Nachteile ein Ersatzanspruch gemäß § 2 Abs 1 lit a StEG nicht zusteht. Nach den Konstatierungen des Oberlandesgerichtes wurde Werne... mehr lesen...
Norm: StEG §6 Abs4StPO §79 Abs2
Rechtssatz: Da gemäß § 6 Abs 4 StEG der nach den Abs 1 und 2 zu fassende Beschluß dem (der) Angehaltenen oder Verurteilten zu eigenen Handen (und nicht dem Verteidiger) zuzustellen ist, kommt die allgemeine Vorschrift des § 79 Abs 2 StPO nicht zur Anwendung (15 Os 21-24/90 = EvBl 1990/150 = RZ 1990/127). Entscheidungstexte 15 Os 20/91 Entscheidungstex... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Wien festgestellt, daß dem 24 Jahre alten Alexander W***** für die durch seine strafgerichtliche Anhaltung im Verfahren AZ 23 c Vr 8033/88 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien in der Zeit vom 12.August 1988, 8,30 Uhr bis zum 25.August 1988, 18,15 Uhr, entstandenen vermögensrechtlichen Nachteile ein Ersatzanspruch gemäß § 2 Abs. 1 lit a StEG nicht zusteht. Nach den Konstatierungen des Oberlandesgerichtes wurde Ale... mehr lesen...
Norm: StEG §6 Abs4
Rechtssatz: Eine bloß deklarative Erklärung, daß dem Angeklagten auf Grund seines Verzichts kein Entschädigungsanspruch zusteht, ist nicht als "Beschluß" im Sinn des § 6 Abs 2 StEG anzusehen, daher auch nicht vom Kundmachungsverbot des § 6 Abs 4 StEG betroffen. Entscheidungstexte 9 Os 9/83 Entscheidungstext OGH 22.03.1983 9 Os 9/83 Veröff: EvBl 1983/178 S... mehr lesen...