Entscheidungsgründe: Am 18. Juli 2008 eröffnete das Erstgericht das Schuldenregulierungsverfahren über das Vermögen des einzigen Gesellschafters und Geschäftsführers der Beklagten, einer Gesellschaft mbH. Der Kläger wurde zum Masseverwalter bestellt. Mit am 12. Dezember 2007 zugestellten und unangefochten in Rechtskraft erwachsenen Beschluss des Landesgerichts Wels vom 24. Oktober 2007, wurde der Schuldner verpflichtet, seiner geschiedenen Ehegattin eine Ausgleichszahlung von 56.... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist alleiniger Gesellschafter einer in Liquidation befindlichen Gesellschaft mbH. Auf seine Stammeinlage sind lediglich EUR 18.168,21 einbezahlt, die restliche Stammeinlage haftet in gleicher Höhe unberichtigt aus. Auf Grund des vollstreckbaren Urteils des Landesgerichts Leoben vom 14. 4. 2004, AZ 33 Cg 148/03i, steht der klagenden Partei gemeinsam mit einer Aktiengesellschaft eine Gesamthandforderung von EUR 21.787,45 samt Zinsen und Kosten gegenüber der Ge... mehr lesen...
Begründung: Das Unternehmen M*****, Inc. wurde 1948 nach dem Recht des US-Bundesstaats Delaware gegründet. Es hat seinen Hauptsitz in Milwaukee im US-Bundesstaat Wisconsin. 1986 wurde der Firmenwortlaut auf M***** Inc. (ohne Beistrich) geändert. Ab 1991 lautete der Firmenwortlaut sodann M***** International Inc. 1996 wurde das Unternehmen M***** Wisconsin Inc. mit M***** International Inc. fusioniert. Seither lautet die Firma (wieder) auf M***** Inc. Nach den Grundsätzen der Rechtso... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Gesellschafter der im August 1992 gegründeten G***** GmbH (in der Folge: G*****) mit einem Stammkapital von 500.000 S; der Erstkläger hält 25 %, der Zweitkläger 30 %, der Drittkläger 25 %, der Viertkläger 10 % und der Beklagte 10 % der Geschäftsanteile. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Produktion und der Vertrieb von Geldbearbeitungssystemen, insbesondere Münzzähl- und -sortiermaschinen für den Schalter- und Selbstbedienu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte GmbH wurde im Jahr 1972 gegründet; sie hat ein Stammkapital von S 1,500.000. Der Nebenintervenient ist Geschäftsführer und Gesellschafter mit einer Stammeinlage von S 990.000. Die Kläger sind Gesellschafter, und zwar der Erstkläger und die Viertklägerin mit Stammeinlagen von je S 105.000, die Zweitklägerin mit einer Stammeinlage von S 165.000 und die Drittklägerin mit einer Stammeinlage von S 135.000. Unternehmensgegenstand ist insbesondere der ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §66GmbHG §67
Rechtssatz: Auch wenn im Konkurs über das Vermögen von Gesellschaft und Alleingesellschafter der selbe Masseverwalter bestellt ist, sind die in § 66 GmbHG vorgeschriebenen Förmlichkeiten des Kaduzierungsverfahren einzuhalten. Entscheidungstexte 8 Ob 277/00v Entscheidungstext OGH 21.12.2000 8 Ob 277/00v Veröff: SZ 73/210 ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §66GmbHG §67
Rechtssatz: Das Erfordernis der Durchführung des Kaduzierungsverfahrens besteht auch im Falle des Konkurses des Gesellschafters. Dann haben Aufforderung und Erklärung an dessen Masseverwalter zu ergehen. Entscheidungstexte 8 Ob 277/00v Entscheidungstext OGH 21.12.2000 8 Ob 277/00v Veröff: SZ 73/210 Europea... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten gründeten mittels Gesellschaftsvertrags vom 9.Oktober 1984 die klagende Partei, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Deren Stammkapital beträgt 2 Mio S, wovon der Erstbeklagte 980.000 S und der Zweitbeklagte 1,020.000 S übernahmen und je zur Hälfte einzahlten. Am 17.Oktober 1985 trat der Erstbeklagte seinen Geschäftsanteil um 500.000 S an eine dritte Person ab. Der Zweitbeklagte übertrug seinen Geschäftsanteil am 27.Mai 1986 um 350.000 S ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B3ddGmbHG §66
Rechtssatz: Die Unwirksamkeit des Ausschlusses nach § 66 GmbHG kann vom kaduzierten Gesellschafter gegen die Gesellschaft mit Feststellungsklage geltend gemacht werden (so schon GesRZ 1977, 101). Entscheidungstexte 6 Ob 2016/96f Entscheidungstext OGH 24.10.1996 6 Ob 2016/96f 2 Ob 81/02d Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §7GmbHG §41GmbHG §66HGB §140
Rechtssatz: Wenn in der Satzung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung vorgesehen ist, daß ein Gesellschafter, bei dem ein wichtiger Grund im Sinne des § 140 HGB vorliegt, seinen Geschäftsanteil an einen von der Gesellschaft namhaft zu machenden Dritten abzutreten hat, ein Ausschlußverfahren in der Satzung aber nicht geregelt wurde, so ist ein Gesellschafterbeschluß auf Ausschluß des Gesellschafters ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §66
Rechtssatz: Der Schutz des betroffenen Gesellschafters erfordert wegen der schwerwiegenden Rechtsfolgen eine strenge Auslegung des § 66 Abs 1 GmbHG und somit grundsätzlich die bestimmte Nennung des eingeforderten Betrages. Deshalb genügt bei der Einforderung eines zu geringen Betrages dessen Zahlung, um den Ausschluß abzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 595/86 Entschei... mehr lesen...
Norm: GmbHG §66
Rechtssatz: Wegen offener Verzugszinsen und sonstiger Nebenverbindlichkeiten ist das Recht der Kaduzierung des Geschäftsanteiles nicht gegeben (Ablehnung von Reich - Rohrwig, Das österreichische GmbH - Recht 593). Entscheidungstexte 3 Ob 595/86 Entscheidungstext OGH 10.02.1988 3 Ob 595/86 Veröff: SZ 61/33 = NZ 1989,17 = WBl 1988,198 = RdW 1988,197 = GesRZ 198... mehr lesen...
Norm: GmbHG §35GmbHG §41GmbHG §42GmbHG §63GmbHG §66
Rechtssatz: Die Einbringung einer Nichtigkeitsklage kann die Fälligkeit einer Verpflichtung zur Einzahlung der Stammeinlagen nicht hinausschieben. Entscheidungstexte 1 Ob 612/80 Entscheidungstext OGH 09.07.1980 1 Ob 612/80 Veröff: GesRZ 1981,184 European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Die Beklagten waren Gesellschafter der Ing. Herbert M Gesellschaft m. b. H. (im folgenden Gesellschaft) mit dem Sitz in R und traten mit Notariatsakt vom 10. Dezember 1975 ihre Geschäftsanteile, ohne ihre Stammeinlagen voll eingezahlt zu haben, an Franz S jun. bzw. sen. ab. Mit rechtskräftigem Beschluß vom 18. Jänner 1978, E 33/78, bewilligte das Erstgericht der klagenden Partei zur Hereinbringung einer ihr zustehenden vollstreckbaren Forderung die Pfändung der der verpflichteten Gese... mehr lesen...
Norm: EO §294 KEO §308 AGmbHG §66GmbHG §67
Rechtssatz: Die Forderung der Gesellschaft auf Einzahlung der Stammeinlagen durch die Gesellschafter ist pfändbar. Die Überweisung dieser gepfändeten Forderung der Gesellschaft gegen ihre Gesellschafter räumte der klagenden Partei aber nur das Recht ein, an Stelle der Gesellschaft Zahlung von den Gesellschaftern zu verlangen. Entscheidungstexte 1 Ob 5... mehr lesen...
Norm: EO §294 KEO §308 AEO §208 MGmbHG §66GmbHg §67
Rechtssatz: Weder die Pfändung und Überweisung der der verpflichteten Gesellschaft mbH zustehenden Forderung auf Einzahlung nicht geleisteter Stammeinlagen gegen die Gesellschafter noch die Pfändung und Überweisung der der verpflichteten Gesellschaft angeblich zustehenden Forderung auf Einzahlung nicht geleisteter Stammeinlagen gegen die Vormänner der Gesellschafter gibt dem Gläubiger der Gese... mehr lesen...
Norm: GmbHG §66
Rechtssatz: Ein wirksamer Ausschluß eines säumigen Gesellschafters im Sinne des § 66 Abs 2 GmbHG tritt nicht ipso jure ein, sondern setzt voraus, daß der säumige Gesellschafter nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist als ausgeschlossen erklärt wird. Diese Bestimmung muß streng ausgelegt werden. Entscheidungstexte 6 Ob 503/77 Entscheidungstext OGH 20.01.1977 6 Ob 503... mehr lesen...
Norm: GmbHG §66
Rechtssatz: Die gesetzliche Mindestnachfrist ist nicht bereits vom Tage der Zustellung der ersten Aufforderung zur Einzahlung eines weiteren Betrages auf die Stammeinlage zu berechnen. Maßgeblich für den Beginn des Laufes der Nachfrist ist die Zustellung des Schreibens ("Aufforderung"), in dem die Nachfrist gesetzt wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 598/76 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: GmbHG §4GmbHG §66GmbHG §84
Rechtssatz: Da eine Kündigung nicht die Auflösung der Gesellschaft bewirken muß, kann zB ein Aufgriffsrecht der verbleibenden Gesellschafter vorgesehen sein; unzulässig hingegen ist der Ausschluß eines Gesellschafters, da § 66 GmbHG den einzigen Fall des zwangsweisen Ausschlusses des Gesellschafters unter gleichzeitigem Verlust aller Rechte aus dem Geschäftsanteil (für den Fall der Säumigkeit bei der Einzahlung ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §66GmbHG §73
Rechtssatz: Zur Berechnung der einmonatigen Frist der §§ 73 und 66 GmbHG. Entscheidungstexte 1 Ob 406/25 Entscheidungstext OGH 16.05.1925 1 Ob 406/25 Veröff: SZ 7/177 6 Ob 503/77 Entscheidungstext OGH 20.01.1977 6 Ob 503/77 Beisatz: Hier: § 66 GmbHG (T1) ... mehr lesen...