Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist mit einer Stammeinlage, die 25 % des Stammkapitals entspricht, Gesellschafterin der Beklagten und war von 30. 5. 1974 bis jedenfalls 23. 3. 2010 deren alleinige und selbständig vertretungsbefugte Geschäftsführerin. Weitere Gesellschafter der Beklagten sind der Erst- und der Zweitnebenintervenient Mag. W***** B***** und Mag. A***** B*****, die Söhne der Klägerin, mit jeweils 37 % des Stammkapitals und schließlich mit 1 % des Stammkapitals die Dri... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. C***** W***** Sp. z o.o., 2. E***** A***** SA. und 3. E***** T***** Sp. z o.o., *****, vertreten durch Graf & Pitkowitz Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei T-***** Gm... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist der in der außerordentlichen Generalversammlung der beklagten Gesellschaft mit beschränkter Haftung vom 20. 4. 2007 gefasste Beschluss, mit dem die Bestellung eines Sachverständigenrevisors (Sonderprüfers) mit der Stimme der Mehrheitsgesellschafterin abgelehnt wurde; die Sonderprüfung soll sich (vereinfacht ausgedrückt) mit den Folgen der Beendigung eines Generallizenz- und Beratungsvertrags mit der deutschen Lizenzgeberin und mit der Prei... mehr lesen...
Norm: GmbHG §35 Abs1 Z1GmbHG §39GmbHG §41
Rechtssatz: Ein Stimmverbot eines Gesellschafter-Geschäftsführers bei der Abstimmung über die Entlastung eines anderen Gesellschafter-Geschäftsführers liegt jedenfalls dann vor, wenn beiden Geschäftsführern eine gemeinschaftliche Pflichtverletzung vorgeworfen wird oder sich eine potentielle Solidarhaftung ergeben könnte. Entscheidungstexte 1 R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und G***** H***** sind an der Beklagten mit jeweils 30%, die Nebenintervenientin mit 31% beteiligt. Daneben halten noch E***** E***** und R***** F***** jeweils 2,5% und A***** W***** 4% des Stammkapitals an der Beklagten. Die Nebenintervenientin und Gerhard Handler sind Geschäftsführer der Beklagten und vertreten diese gemeinsam. In der ordentlichen Generalversammlung der Beklagten am 24.09.2007 wurden die beiden Geschäftsführer in getrennten Beschlüs... mehr lesen...
Begründung: Felix H***** jun und sein Vater Felix H***** sen waren zunächst gemeinsam Gesellschafter der beklagten GmbH. Felix H***** jun hielt an der Beklagten einen Geschäftsanteil, der einer Stammeinlage von 490.000 ATS entsprach; sein Vater hielt einen Geschäftsanteil, der einer Stammeinlage von 510.000 ATS entsprach. Aufgrund des Abtretungsvertrags vom 23. 10. 2000 erwarb Felix H***** jun den Geschäftsanteil seines Vaters um den Abtretungspreis von 1 ATS. Dabei erwarb er den ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist zu 24 % Mitgesellschafterin der zu FN ***** des Landesgerichts Innsbruck eingetragenen Beklagten, deren Geschäftsführer Fritz U***** ist. Weitere Gesellschafter waren zu 46 % die U***** GmbH (Geschäftsführer ebenfalls Fritz U*****) und zu 30 % die O***** GmbH (Geschäftsführer Friedrich O*****). Laut Punkt VII. des Gesellschaftsvertrags der Beklagten sind ihre Geschäftsanteile zwar teilbar und übertragbar, ihre gänzliche oder teilweise Abtretu... mehr lesen...
Begründung: Die Republik Österreich ist mit mehr als 99 % des Stammkapitals Mehrheitsgesellschafterin der beklagten Partei; die beiden klagenden Stadtgemeinden waren Minderheitsgesellschafterinnen mit einem Geschäftsanteil von je 1.000,-- S. Am 5. Jänner 2001 fand eine Aufsichtsratssitzung der beklagten Partei statt, in der über den Antrag der klagenden Parteien auf Genehmigung der Abtretung ihrer Geschäftsanteile an die G***** reg GenmbH abgestimmt wurde. Drei Aufsichtsratsmitgli... mehr lesen...
Norm: AktG §114EO §381 Z1 BGmbHG §39
Rechtssatz: Einer konkret drohenden Verletzung der Stimmrechtsbindung (Syndikatsvereinbarung) kann mit vorbeugender Unterlassungsklage begegnet werden. Ausführlich zur Frage, ob dieser vorbeugende Unterlassungsanspruch durch einstweilige Verfügung absicherbar ist: Die Provisorialentscheidung ist letztlich nach einer Abwägung vorzunehmen, ob eine vorläufige Sicherung oder deren Unterbleiben eher einen unwiede... mehr lesen...
Norm: ABGB §1212GmbHG §39
Rechtssatz: Der auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Syndikatsvertrag in seiner üblichen Ausprägung (sofern nicht einem Partner ein Weisungsrecht zusteht [vgl BGHZ 46, 291, 295]) ist als Gesellschaft bürgerlichen Rechtes zu qualifizieren (1 Ob 629/85 ua), jedes Mitglied kann folglich - nur nicht zur Unzeit oder mit Arglist- ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist den Vertrag aufkündigen. Syndikatsvereinbarungen können abe... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge der Privatisierung der A***** Aktiengesellschaft (A*****) im Jahre 1996 vereinigten sich die klagende und gefährdete Partei (im Folgenden nur mehr Klägerin genannt) und der Zweitbeklagte und Zweitgegner der gefährdeten Partei (kurz Zweitbeklagter) zu einem Bieterkonsortium und erwarben mit Kaufvertrag vom 24. 10. 1996 sämtliche Aktien der A*****. Die Klägerin erwarb 40 % und der Zweitbeklagte 60 % mit der Auflage, 20 % der Belegschaft der A***** anzubieten, was... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge kurz Kläger) begehrt die Nichtigerklärung der in der Generalversammlung der beklagten und gefährdenden Partei (in der Folge kurz beklagte Partei) vom 28. 11. 2000 gefassten Beschlüsse auf 1. Kapitalerhöhung und Umstellung auf Euro 140.000,-- sowie Festlegung eines Agios in Höhe von Euro 270.000,-- zur Finanzierung des Ausbaus des Unternehmens N***** und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrags sowie die Z... mehr lesen...
Norm: GmbHG §39
Rechtssatz: Die Bestellung des Geschäftsführers der beklagten Partei zum Vorstandsvorsitzenden der Stiftung bedeutet, so die Interessen der Stiftung und jene der beklagten Partei gleichlaufend sind, keine "Zuwendung eines Vorteils" iS des § 39 Abs 4 GmbHG. Entscheidungstexte 1 Ob 190/01z Entscheidungstext OGH 25.09.2001 1 Ob 190/01z ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge kurz Kläger) begehrt die Nichtigerklärung der in der Generalversammlung der beklagten Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei (in der Folge kurz beklagte Partei) vom 28. 11. 2000 gefassten Beschlüsse auf a) Kapitalerhöhung und Umstellung auf Euro 140.000,-- sowie Festlegung eines Agios in Höhe von Euro 270.000,-- zur Finanzierung des Ausbaus des Unternehmens N*****Gesellschaft mbH und die entsprechende Änderung des Ge... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Vertragsgegenstand von Syndikatsverträgen ist die Ausübung des Stimmrechts in der Gesellschaft. Sie sind eine sinnvolle Ergänzung des Gesellschaftsvertrages, greifen jedoch nicht unmittelbar in die gesellschaftliche Organisation ein. Die bindungswidrig abgegebene Stimme ist daher wirksam. Auch eine Anfechtung des Beschlusses wegen Verletzung des Stimmbindungsvertrages scheidet aus, sofern sich die Stimmbindung nicht dara... mehr lesen...
Begründung: Gesellschafter der seit 28. 2. 1997 im Firmenbuch des Landesgerichtes Innsbruck zu FN 154400i eingetragenen S***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in St***** sind Alois und Heide St***** mit je 25 % und die beim Amtsgericht C***** protokollierte C*****gesellschaft mbH mit 50 % des Stammkapitals. Mit Beschluss vom 8. 1. 1997 haben die Gesellschafter Alois St***** und Wilfried R***** (der auch Geschäftsführer der genannten, beim Amtsgericht C***** protokollierten Gesells... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15 Abs1GmbHG §18 Abs1GmbHG §34GmbHG §39KO §3 Abs1
Rechtssatz: Ein Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH, über dessen Vermögen der Konkurs eröffnet wurde, bleibt für die Gesellschaft weiter vertretungsbefugt. Nichts Anderes kann für die Organtätigkeit eines Gesellschafters gelten. Die Bestellung eines Geschäftsführers gehört nicht zu den die Konkursmasse im Konkurs des Gesellschafters betreffenden Rechtshandlungen. Anders verhält e... mehr lesen...
Begründung: Der am 23. April 1943 geborene Ludwig M***** ist Alleingesellschafter der Gesellschaft mbH in Liquidation. Er war Geschäftsführer und ist nunmehr Liquidator. Die durch den Liquidator vertretene Gesellschaft beantragte am 17. 9. 1998 die Bestellung eines Liquidators von Amts wegen, "damit die anhängigen Rechtsgeschäfte, Rechtsmittel usw erledigt werden". Das Erstgericht wies den Antrag mit der wesentlichen
Begründung: ab, dass zunächst eine gesellschaftsinterne Lös... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit notariell bekräftigtem Gesellschaftsvertrag vom 4. Mai 1993 errichteten Franz F*****, Walter N*****, Erich T***** und Herbert W***** die beklagte Partei. Auf das Stammkapital von S 500.000,-- leisteten die vier Gesellschafter jeweils eine Bareinzahlung von S 125.000,--. Nach Punkt 5. des Gesellschaftsvertrages bestimmen sich die Geschäftsanteile nach der Höhe der übernommenen Stammeinlagen. Jedem Gesellschafter steht nur ein Geschäftsanteil zu. Die Teilung... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Gesellschaft mbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 24. 10. 1996 gegründet. Der Kläger ist einer von sechs Gesellschaftern. Das Stammkapital beträgt 1,2 Mio S. Jeder der Gesellschafter hat einen Geschäftsanteil von 200.000 S. Der Kläger ist Gesellschaftergeschäftsführer. In der Satzung der Beklagten ist ua folgendes festgelegt: Die Generalversammlung ist beschlußfähig, wenn zwei Drittel des Stammkapitals anwesend oder vertreten sind. Die Kündigung eines... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte GesmbH ist zu FN 42121v im Firmenbuch des Landesgerichtes Innsbruck eingetragen. Am Gesellschaftskapital von 500.000 S waren zum 1.7.1996 die Gesellschafter wie folgt beteiligt: Erstklägerin 125.000 S Zweitkläger 25.000 S Dorothea N***** 200.000 S mj. Stefanie N***** 150.000 S. Die Erstklägerin und Dorothea N***** sind Schwestern, die am 22.12.1984 geborene Stefanie N***** ist die außereheliche Tochter der Dorot... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei (im folgenden kurz "T*****") und die erste Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden kurz "S*****") sind zu je 50 % Komplementäre der in der Rechtsform einer offenen Handelsgesellschaft geführten Anton B***** & Co, F*****, BRD (im folgenden - soweit nicht der Urkundentext wiedergegeben wird - kurz "B***** OHG"). Die S***** hat ihren Sitz in Wien und war zumindest bis 10.1.1996 alleinige Gesellschafterin der fünften Gegnerin der gefährdet... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1 HI2ZPO §502 Abs1 HIII8GmbHG §34GmbHG §39GmbHG §41
Rechtssatz: Ein Stimmrechtsmissbrauch führt nicht zur Nichtigkeit eines Generalversammlungsbeschlusses, sondern bewirkt dessen Anfechtbarkeit. Entscheidungstexte 2 Ob 2146/96v Entscheidungstext OGH 14.11.1996 2 Ob 2146/96v Veröff: SZ 69/254 6 Ob 290/98k Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: GmbHG §39
Rechtssatz: Der veräußerungswillige Gesellschafter ist bei der Abstimmung stimmberechtigt und es kann ein Mehrheitsgesellschafter allein die Zustimmung zum Verkauf seines Anteiles erteilen. Entscheidungstexte 2 Ob 2146/96v Entscheidungstext OGH 14.11.1996 2 Ob 2146/96v Veröff: SZ 69/254 European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Norm: AktG §114GmbHG §39
Rechtssatz: Vertragsgegenstand von Syndikatsverträgen ist die Ausübung des Stimmrechtes in der Gesellschaft. Sie sind eine sinnvolle Ergänzung des Gesellschaftsvertrages, ohne jedoch unmittelbar in die gesellschaftliche Organisation einzugreifen. Die bindungswidrig abgegebene Stimme ist daher wirksam. Auch eine Anfechtung des Beschlusses wegen Verletzung des Stimmbindungsvertrages scheidet aus, sofern sich die Stimmbind... mehr lesen...
Norm: GmbHG §39
Rechtssatz: Das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung kennt bei Interessenkollisionen kein generelles Stimmverbot. Entscheidungstexte 1 Ob 510/95 Entscheidungstext OGH 17.10.1995 1 Ob 510/95 Veröff: SZ 68/193 6 Ob 139/06v Entscheidungstext OGH 12.10.2006 6 Ob 139/06v Vgl; Beisatz: Der Gesellschaft... mehr lesen...
Norm: GmbHG §39
Rechtssatz: Ein Stimmrechtsbindungsvertrag hat nur schuldrechtliche Wirkung und bindet nur die Vertragspartner, nicht auch die Gesellschaft selbst. Vertragswidrige Stimmabgaben, mit welchen der Syndikatsvertrag verletzt wird, sind im gesellschaftsrechtlichen Bereich als wirksam anzusehen. Entscheidungstexte 6 Ob 9/93 Entscheidungstext OGH 28.04.1993 6 Ob 9/93 Veröf... mehr lesen...
Begründung: Die Gesellschafter der klagenden Partei, deren Unternehmensgegenstand insbesondere die Einrichtung und der Betrieb einer Bestell- und Abrechnungsorganisation von Fuhrleistungen mittels Absetzkippfahrzeugen ist, haben folgende Stammeinlagen übernommen und eingezahlt: Anton S***** sen S 250.000,--, Leopold U***** S 100.000,--, Günther S***** S 200.000,--, KR Otto H***** S 200.000,--, Josef B***** S 50.000,--, Peter S***** S 125.000,-- und Renate U***** S 25.000,--. N... mehr lesen...