Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Christa Brezna und Mag. Thomas Kallab als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Ing. Fritz B*****, vertreten durch Mag. Dr. Helmut Blum, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagte... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Walter Zeiler und Mag. Bernhard Achitz als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Renate K*****, Angestellte, *****, vertreten durch Mag. Johannes Bügler, Rechtsanwalt in Wien... mehr lesen...
Begründung: Zur Besicherung einer Kreditforderung der klagenden Partei gegen ihn bestellte der Erstbeklagte unter Verwendung einer Generalvollmacht mehrere Pfandrechte an einer Liegenschaft seiner zweitbeklagten Mutter "ohne deren Zustimmung". Bei "mehreren Gelegenheiten, nämlich sowohl bei dem Gespräch anlässlich der Kreditaufnahme als auch vor der Begehung der Liegenschaft anlässlich der Schätzung setzte er den Angestellten der kreditgebenden Bank ... davon in Kenntnis, dass er ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht gab dem am 12. 1. 2000 erhobenen (später um das Räumungsbegehren eingeschränkten) Klagebegehren, der zwischen den Parteien abgeschlossene Mietvertrag über ein bestimmtes Bestandobjekt werde als rechtsunwirksam aufgehoben, statt. Es ging hiebei unter anderem von folgenden Feststellungen aus: Die Beklagte war seit Juni 1998 Leiterin des Kundendienstzentrums für den 3., 4. und 11. Bezirk der MA 17-Wiener Wohnen. Ing. Paul U***** war als Gruppenleite... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der seit 1978 bei der ersten Gemeinschuldnerin, der Johann R***** GmH & Co KG, als Orthopädietechniker mit einem Bruttogehalt von zuletzt S 47.989,-- beschäftigte Kläger schloss mit dieser im Jahr 1994 eine schriftliche Vereinbarung, in der neben einer 2 %igen Umsatzbeteiligung und der Beistellung eines Dienst-PKW ua auch ein Verzicht des Arbeitgebers auf Kündigung vorgesehen war. An der KG waren als Kommanditisten mit einer Vermögenseinlage von je S 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Linz vom 27. Oktober 1987, 26 Vr 2963/84, Hv 37/86-84, wurden der geschäftsführende Gesellschafter der Beklagten, Ing. Walter G***, des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 12, 146, 147 Abs.3 StGB als Beteiligter und Mag. Kurt G***, der Verantwortliche der Exportabteilung der Beklagten, des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 12, 146, 147 Abs.2 StGB als Beteiligter schuldig gesprochen, weil sie zu dem von den gesc... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIjABGB §1017HGB §126GmbHG §20
Rechtssatz: Bei Kollusion entfällt die Vertretungsmacht, ist also der Vertretungsakt unwirksam. Kollusion macht das Geschäft überdies wegen Sittenwidrigkeit ungültig, auch wenn der Vertreter innerhalb seiner Vertretungsmacht gehandelt hat. Entscheidungstexte 4 Ob 544/90 Entscheidungstext OGH 25.09.1990 4 Ob 544/90 Veröff: RdW 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIjABGB §1017HGB §126GmbHG §20
Rechtssatz: Die institutionell gesicherte Vertretungsmacht soll nur den redlichen Geschäftsverkehr erleichtern und die redlich an ihm Beteiligten schützen, nicht aber unredliche Geschäfte ermöglichen. Erkennt der Geschäftspartner im einzelnen Fall, dass der Vertreter zum Nachteil des von ihm Vertretenen und damit pflichtwidrig handelt, dann verdient nicht er, sondern der Vertretene Schutz; das gil... mehr lesen...
Norm: GmbHG §20GmbHG §25GmbHG §34
Rechtssatz: Von einem Mißbrauch der Vertretungsmacht kann dort nicht gesprochen werden, wo der Vertreter mit Wissen und Willen des Vertretenen, wenngleich zu dessen Lasten, handelt. Dem Geschäftsführer einer GmbH kann also nicht vorgeworfen werden, daß er unter Verletzung seiner Vertretungsmacht hinter dem Rücken der Gesellschaft zu deren Nachteil Geschäfte mache, wenn er damit dem Willen der Gesellschafter ent... mehr lesen...
Norm: GmbHG §20GmbHG §25GmbHG §34HGB §335
Rechtssatz: Bei der Frage, ob treuwidrige Geschäfte des Geschäftsführers von der GmbH gebilligt werden (durch die Generalversammlung), kommt es auf das Vorhandensein stiller Gesellschafter in diesem Zusammenhang ebensowenig an wie auf sonstige Gläubiger, sind doch "Stillen" nicht Gesellschafter der GmbH, sondern der zwischen ihr und ihnen bestandenen stillen Gesellschaft. Entscheidun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstbeklagte war Alleininhaber der protokollierten Firma "Ludwig G*** Kaffee-, Tee, Gewürz-, Spirituosenimporte, Gewürzmühlen, Kaffee-Großrösterei" mit einer Betriebsstätte in Klagenfurt sowie eines unter der Bezeichnung "Asmara-Kaffee" geführten Unternehmens in Graz. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz eröffnete über das Vermögen des Erstbeklagten am 25.Mai 1984 das Ausgleichsverfahren und am 1.März 1985 den Anschlußkonkurs. Es bestellte Rechtsan... mehr lesen...
Norm: GmbHG §2GmbHG §15GmbHG §20
Rechtssatz: Der Abschluss des Anstellungsvertrages mit dem Geschäftsführer erfolgt auch im Gründungsstadium durch Beschluss der Gesellschafter, die insoferne mangels anderer Organe der Gesellschaft als Handelnde im Sinne des § 2 Abs 1 GmbHG anzusehen sind. Entscheidungstexte 9 ObA 292/88 Entscheidungstext OGH 05.04.1989 9 ObA 292/88 ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §20
Rechtssatz: Hinsichtlich des Entstehens des Rechtsverhältnisses eines Geschäftsführers zur GmbH ist zwischen der organschaftlichen Bestellung und dem schuldrechtlichen Anstellungsvertrag zu unterscheiden. Auch wenn § 20 GmbHG eine Beschränkung der Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers und § 35 Abs 1 Z 5 GmbHG eine Prüfung und Überwachung der Geschäftsführung vorsehen, kann der Anstellung eines Geschäftsführers nicht nur ein D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Partei wurde am 17.5.1979 gegründet. Gesellschafter waren die Dr.Friedrich C GesmbH in Neulengbach und Maria B. Gegenstand des Unternehmens war unter anderem die Herstellung biologischer Aufbereitungsmittel. Die Zweitbeklagte war vom 27.5.1981 bis 21.12.1982, der Drittbeklagte vom 27.5.1981 bis 7.11.1981 Geschäftsführer der erstbeklagten Partei. Am 2.1.1981 erwarb die erstbeklagte Partei vom Erfinder Horst D die Produktionsformel und -technologi... mehr lesen...
Norm: GmbHG §20GmbHG §22GmbHG §25GmbHG §40
Rechtssatz: Die Geschäftsführer haften für die Verletzung ihrer Obliegenheiten in der Regel (sofern das Gesetz nicht selbst eine ausdrückliche gegenteilige Bestimmung enthält, und von der deliktischen Haftung abgesehen) lediglich der Gesellschaft gegenüber. Entscheidungstexte 6 Ob 585/80 Entscheidungstext OGH 30.04.1980 6 Ob 585/80 ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §20
Rechtssatz: Der Alleingesellschafter einer GmbH ist berechtigt, dem Geschäftsführer Weisungen zu erteilen, an die derselbe gebunden ist, soferne er sich dadurch nicht zivilrechtlich oder Strafrechtlich haftbar macht. Entscheidungstexte Bkd 5/79 Entscheidungstext OGH 07.05.1979 Bkd 5/79 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: GmbHG §20
Rechtssatz: Eine restlose Entbindung des Geschäftsführers im Innenbereich ist als Abberufung als Geschäftsführer zu werten. Entscheidungstexte 5 Ob 612/78 Entscheidungstext OGH 07.11.1978 5 Ob 612/78 Veröff: HS X/XI/17 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0060003 Dokumen... mehr lesen...
Norm: GmbH §18GmbHG §20UWG §14 C
Rechtssatz: Die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer ist nach außen hin unbeschränkt und unbeschränkbar. Entscheidungstexte 4 Ob 348/78 Entscheidungstext OGH 17.10.1978 4 Ob 348/78 Veröff: ÖBl 1979,45 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0059720 Dokum... mehr lesen...
Norm: GmbHG §20HGB §161
Rechtssatz: 1. Dem Kommanditisten kann auch in der Weise Einfluß auf die Geschäftsführung eingeräumt werden, daß der persönlich haftende Gesellschafter die Geschäfte nach seinen Weisungen vorzunehmen hat oder daß er bestimmte Geschäfte nur mit seiner Zustimmung vornehmen darf. 2. Es kann auch vereinbart werden, daß die GmbH von ihrem Recht, den Geschäftsführern Weisungen zu erteilen, nicht oder nur beschränkt Gebrauch ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §20HGB §161
Rechtssatz: Die Geschäftsführer einer GmbH, die persönlich haftende Gesellschafterin und Geschäftsführerin einer GmbH & Co KG ist, sind an in Beschlußform gefaßte Weisungen der GmbH gebunden, wenn eine Ausnehmung von der Weisungsgebundenheit nicht vereinbar ist. Entscheidungstexte 1 Ob 797/76 Entscheidungstext OGH 22.12.1976 1 Ob 797/76 Veröff: SZ 49... mehr lesen...
Norm: GmbHG §18GmbHG §19GmbHG §20
Rechtssatz: Haben nach dem Gesellschaftsvertrag Willenserklärungen für die Gesellschaft durch die Geschäftsführer (kollektiv) zu erfolgen, so ist eine auf Vertragsabschluß gerichtete Willenserklärung durch die Generalversammlung mangels Abgabe der Willenserklärung durch ein hiezu befugtes Organ wirkungslos. Hingegen bindet ein vom befugten Vertretungsorgan abgeschlossener Vertrag die Gesellschaft selbst dann, w... mehr lesen...