RS OGH 1989/4/5 9ObA292/88, 10ObS189/97k

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Veröffentlicht am 05.04.1989
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Norm

GmbHG §20

Rechtssatz

Hinsichtlich des Entstehens des Rechtsverhältnisses eines Geschäftsführers zur GmbH ist zwischen der organschaftlichen Bestellung und dem schuldrechtlichen Anstellungsvertrag zu unterscheiden. Auch wenn § 20 GmbHG eine Beschränkung der Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers und § 35 Abs 1 Z 5 GmbHG eine Prüfung und Überwachung der Geschäftsführung vorsehen, kann der Anstellung eines Geschäftsführers nicht nur ein Dienstvertrag, sondern auch ein sogenannter freier Dienstvertrag, ein Werkvertrag oder ein Auftragsverhältnis zugrundeliegen.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 292/88
    Entscheidungstext OGH 05.04.1989 9 ObA 292/88
  • 10 ObS 189/97k
    Entscheidungstext OGH 02.12.1997 10 ObS 189/97k
    nur: Hinsichtlich des Entstehens des Rechtsverhältnisses eines Geschäftsführers zur GmbH ist zwischen der organschaftlichen Bestellung und dem schuldrechtlichen Anstellungsvertrag zu unterscheiden. (T1) Veröff: SZ 70/255

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0059983

Dokumentnummer

JJR_19890405_OGH0002_009OBA00292_8800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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