RS OGH 1976/12/22 1Ob797/76 (1Ob802/76)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.12.1976
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Norm

GmbHG §20
HGB §161

Rechtssatz

1. Dem Kommanditisten kann auch in der Weise Einfluß auf die Geschäftsführung eingeräumt werden, daß der persönlich haftende Gesellschafter die Geschäfte nach seinen Weisungen vorzunehmen hat oder daß er bestimmte Geschäfte nur mit seiner Zustimmung vornehmen darf.

2. Es kann auch vereinbart werden, daß die GmbH von ihrem Recht, den Geschäftsführern Weisungen zu erteilen, nicht oder nur beschränkt Gebrauch macht.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 797/76
    Entscheidungstext OGH 22.12.1976 1 Ob 797/76
    Veröff: SZ 49/163 = EvBl 1977/161 S 356

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0059988

Dokumentnummer

JJR_19761222_OGH0002_0010OB00797_7600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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