Begründung: Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens ist nur mehr die Frage, ob und in welcher Höhe der Antragstellerin eine Ausgleichszahlung gebührt, nachdem die Entscheidung des Erstgerichts über die Zuweisung bestimmter Vermögenswerte an die Streitteile bereits in Rechtskraft erwachsen ist. Letztlich unstrittig - die Revisionsrekursgegnerin behauptet zwar einen Rechenfehler, der sich mit rund 7.600 EUR zu ihren Lasten auswirke, zeigt diesen aber nicht einmal ansatzweise auf - is... mehr lesen...
Begründung: Kurz nach der Heirat der Streitteile im Jahr 1995 erwarb der Antragsgegner im Schenkungsweg eine Liegenschaft. Die Streitteile beschlossen, die im Erdgeschoß gelegene Wohnung zu sanieren und als künftige Ehewohnung zu adaptieren. Die übrigen Wohnungen wurden später vermietet. Die Finanzierung des Bauvorhabens erfolgte im Wege der Kreditfinanzierung. Durch eine entsprechende Ausweitung des Kredits wurden auch Verbindlichkeiten der Antragstellerin in Höhe von 15.737 EUR ... mehr lesen...
Begründung: Noch vor ihrer Eheschließung haben die Eheleute im Lotto 2,2 Mio ATS gewonnen und nach der Eheschließung davon einen Teilbetrag von 1 Mio ATS zur Anschaffung einer Liegenschaft verwendet, auf der später ein Haus (die Ehewohnung) errichtet wurde. Die Vorinstanzen haben die Liegenschaft in die Aufteilungsmasse einbezogen. Der Frau wurde der Hälfteanteil des Mannes ins Eigentum übertragen. Das Erstgericht verpflichtete den Mann zu einer Ausgleichszahlung von 77.500 EUR. E... mehr lesen...
Begründung: Josef R*****, Monika W*****, die Klägerin und der Beklagte sind Kinder und gesetzliche Erben der am 21. September 2005 verstorbenen Anna R*****. Diese hinterließ ein Kodizill, mit welchem sie dem Beklagten das Grundstück ***** inneliegend EZ ***** GB ***** L***** vermachte. Gegenstand des Vermächtnisses waren weiters die Einrichtung einer Eigentumswohnung, bewegliche Gegenstände sowie Schmuck, welche die Erblasserin der Klägerin und Monika W***** hinterlassen hatte. Im V... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Univ.-Doz. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Rudolf ***** S*****, vertreten durch Dr. Margot Tonitz, Rechtsanwältin in Klagenfurt, wider die Antragsgegnerin Anna ***** S*****, vertreten durch Mag. Peter Riedel, Rechtsanwalt in K... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Antragsteller macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass Rechtsprechung zur Frage fehle, welche Wertermittlungsmethode im Aufteilungsverfahren heranzuziehen sei. Die Vorinstanzen hätten nicht begründet, warum der Verkehrswert und nicht der Sachwert den Berechnungen zugrunde gelegt worden sei. Welche Wertermittlungsmethode die gerechteste und zielführendste ist, kann jeweils nur im Einzelfall entschieden werden. Das W... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin war Eigentümerin des Grundstücks Nr. 362/19 inneliegend der Liegenschaft EZ ***** KG ***** im Ausmaß von 2.990 m², das mit Bescheid der Antragsgegnerin vom 27. 5. 1993, rechtskräftig seit 2. 8. 1993, ins öffentliche Gut übertragen worden ist. Die Antragstellerin begehrte am 20. 10. 1993 die gerichtliche Neufestsetzung der Entschädigung für die Grundabtretung und stützt sich auf § 13 Abs 4 NÖ BauO 1976. Die von der Antragsgegnerin festgesetzte Entsc... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des Beklagten hatte diesem mit Notariatsakt vom 4. 6. 1987 einen Großteil seines Liegenschaftsvermögens übergeben. Der Beklagte hatte Gegenleistungen zu erbringen und Schulden zu übernehmen. Der Vater verstarb 1992. Die Kläger begehren ihren Pflichtteil. Im Revisionsverfahren sind nur mehr die Fragen strittig, ob die Übergabe des Liegenschaftsvermögens im Wege einer gemischten Schenkung, also in Schenkungsabsicht, erfolgte und ob der Beklagte bei Grundstücksab... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien sind pflichtteilsberechtigte Töchter des am 8. 1. 1997 verstorbenen Robert S*****, die Beklagte ist seine Witwe und eingeantwortete Alleinerbin. Noch zu seinen Lebzeiten hatte der Erblasser der Beklagten nachstehende Liegenschaften geschenkt: Mit Schenkungsvertrag vom 27. 2. 1990 die Liegenschaft EZ ***** GB A*****, Haus Wien *****, W***** Straße *****, und mit Schenkungsvertrag vom (15.) 20. 12. 1993 2980/363.400 Anteile an der EZ ***** GB I****... mehr lesen...
Begründung: Die am 23. 5. 1985 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil vom 14. 6. 1999 aus gleichteiligen Verschulden geschieden. Die Parteien sind je zur Hälfte Eigentümer eines Einfamilienhauses mit Garten, das sie während ihrer Ehe errichtet haben. In dem anlässlich ihrer Scheidung geschlossenen Vergleich räumte die Frau dem Mann bezüglich der Aufteilung der gemeinsamen Liegenschaft das Wahlrecht ein. Es wurde festgehalten, dass der Hausrat zwischen den ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zum Anspruch nach den §§ 81 ff EheG: Zum Anspruch nach den Paragraphen 81, ff EheG: Das Ergebnis der nach §§ 81 ff EheG gebotenen Billigkeitsentscheidung könnte nur dann angefochten werden, wenn es außerhalb der Ober- und Untergrenzen läge, die sich nach Abwägung aller Umstände des Einzelfalles ergeben. Dabei ist sogar eine unrichtig angewandte Ermittlungsart oder eine unrichtige Gewichtung einzelner Bemessungseleme... mehr lesen...
Begründung: zu 1. Die vom Antragsgegner zulässigerweise (§ 16 Abs 4 AußStrG) erstattete Rekursbeantwortung wurde seinen Vertretern am 6. 8. 2001 zugestellt. Der Rechtsmittelgegenschriftsatz wurde hingegen erst am 22. 8. 2001 zur Post gegeben. Damit ist die im Außerstreitverfahren gem § 11 Abs 1 AußStrG uneingeschränkt geltende 14-tägige Rechtsmittelfrist (Mayr/Fucik, Verfahren außer Streitsachen, § 11 Rz 2), die schon wegen des Grundsatzes der Waffengleichheit auch zur Erstat... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte bezeichnet als erheblich die Frage, wie der Verkehrswert für Miteigentumsanteile an einer Liegenschaft zu ermitteln sei, die eine verhüttelte Verbauung aufweise und deren Häuser von sämtlichen Miteigentümern bewohnt werde. Es sei unvorstellbar, dass es für derartige Miteigentumsanteile einen "üblicherweise" zu erzielenden Preis gebe. Derartige Liegenschaftsanteile hätten keinen Verkehrswert, weshalb das Vergleichswertverfahren nicht angewendet werden kön... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht ist zutreffend von der ständigen höchstgerichtlichen Rechtsprechung zur billigen Ausgleichszahlung nach § 94 Abs 1 EheG ausgegangen. Danach ist die Vermögensauseinandersetzung zwischen vormaligen Ehegatten nicht streng rechnerisch, sondern nach Billigkeit vorzunehmen. Eine Ausgleichszahlung kommt dann in Betracht, wenn die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse zu ein... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, ob eine Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis) vorliegt, betrifft grundsätzlich einen Einzelfall, dem in der Regel keine erhebliche Bedeutung im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO zuerkannt werden kann (RIS-Justiz RS0108169; vgl auch SZ 49/43, SZ 50/101, jeweils mwN). Der für die Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen einer Verkürzung über die Hälfte im Sinne des § 934 ABGB maßgebliche "gemeine Wert" ist ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Ergebnis der nach §§ 81 ff EheG gebotenen Billigkeitsentscheidung könnte nur dann angefochten werden, wenn es außerhalb der Ober- und Untergrenzen läge, die sich nach Abwägung aller Umstände des Einzelfalles ergeben. Dabei ist sogar eine unrichtig angewandte Ermittlungsart oder eine unrichtige Gewichtung einzelner Bemessungselemente solange zu vernachlässigen, als sich der ausgemittelte Ausgleichsbetrag innerhalb de... mehr lesen...
Begründung: Am 30. 10. 1995 wurde die zwischen den Parteien im Jahre 1972 geschlossene Ehe geschieden; der Scheidungsausspruch erwuchs am 1. 12. 1995 in Rechtskraft. Die eheliche Lebensgemeinschaft der Parteien ist seit 30. 6. 1988 aufgehoben. Die Ehewohnung befand sich in jenem Haus, in dem die Antragstellerin nach wie vor wohnt. Das Haus wurde von den Parteien während aufrechter Ehe (seit 1979) auf einer im Alleineigentum des Antragsgegners stehenden Liegenschaft errichtet. De... mehr lesen...
Norm: EheG §81 ffLBG §2ZPO §503 Z4 E4c4ZPO §503 Z4 E4c5AußStrG 2005 §62 Abs1 B1d4
Rechtssatz: Es ist zwar die Frage, welcher Wert der Liegenschaft im Verfahren nach den §§ 81 ff EheG der Aufteilung zugrunde zu legen ist, eine Rechtsfrage; die Höhe des Verkehrswertes stellt aber eine Tatfrage dar, die vor dem Obersten Gerichtshof nicht bekämpft werden kann. Entscheidungstexte 2 Ob 601/93 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §305ABGB §934LBG §2
Rechtssatz: Als gemeiner Wert einer Liegenschaft ist nicht der für verschiedene Steuern oder andere öffentliche Abgaben maßgebende Einheitswert, sondern gemäß § 305 ABGB der Verkehrswert anzusehen. Entscheidungstexte 5 Ob 132/66 Entscheidungstext OGH 12.05.1966 5 Ob 132/66 10 Ob 264/99t Entscheidungstext O... mehr lesen...