Norm: KO §80 Abs3KO §84KO §203
Rechtssatz: Mit Rücksicht auf die Überwachungs- und Kontrollfunktionen, die das Konkursgericht gegenüber dem Treuhänder wahrzunehmen hat, ist die Bestellung eines Rechtspflegers desselben Gerichtes zum Treuhänder unzulässig. Eine solche Bestellung widerspricht wegen des entstehenden Anscheins einer Befangenheit dem Gebot der Unabhängigkeit des Treuhänders. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KO §84KO §95KO §116KO §117
Rechtssatz: Unterliegt eine Entscheidung der Genehmigung durch den Gläubigerausschuss, kommt dem Konkursgericht kein eigenes Weisungsrecht zu, sondern es hat lediglich die Möglichkeit, nach Maßgabe der Bestimmung des § 95 KO die Ausführung des Beschlusses aus wichtigem Grund zu untersagen. Demgegenüber ist das Weisungsrecht des § 84 KO nicht an eine vorhergehende Befassung des Gläubigerausschusses gebunden und k... mehr lesen...
Norm: KO §84KO §124 Abs3
Rechtssatz: Bei der Entscheidung des Konkursgerichtes über den Antrag nach § 124 Abs 3 KO handelt es sich immer nur um eine Weisung des Konkursgerichtes an den Masseverwalter zu bestimmtem rechtlichen Verhalten oder um die Abweisung eines Abhilfeantrages des Massegläubigers, nicht aber um eine selbständige, aus sich heraus vollstreckbare oder gar Rechtskraftwirkung gegenüber dem streitigen Verfahren äußernde Gerichtsent... mehr lesen...
Norm: IO §84KO §84KO §124 Abs3KO §133 Abs1
Rechtssatz: Trägt das Konkursgericht in Ausübung seiner Aufsichtspflicht dem Masseverwalter die Liquidierung einer Masseforderung auf, so stellt dies eine Maßnahme der Überwachung im Sinne des § 84 KO dar, weshalb in Ermangelung einer Sonderregelung für die Anfechtung einer solchen speziellen Weisung des Konkursgerichts der Rechtsmittelausschluß des § 84 Abs 3 Satz 2 KO gilt. Entsch... mehr lesen...
Norm: KO §84KO §124 Abs3
Rechtssatz: Das Konkursgericht hat im Fall der Leistungsverweigerung des Masseverwalters auf Liquidierung einer Masseforderung, diesem auf Antrag des Massegläubigers oder von Amts wegen in Ausübung seiner Aufsichtspflicht bei unzweifelhafter Sachlage und Rechtslage die Liquidierung dieser Masseforderung aufzutragen. Entscheidungstexte 5 Ob 332/87 Entscheidung... mehr lesen...
Über das Vermögen des Gemeinschuldners Walter H wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 19. März 1971 auf Antrag von Gläubigern der Konkurs eröffnet; zum Masseverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Franz A bestellt. Am 5. November 1971 beantragte der Gemeinschuldner die sofortige Enthebung des Masseverwalters, weit dieser bei seiner Geschäftsführung die gebotene Sorgfalt vernachlässigt und überdies den äußeren Anschein eines Handelns zu seinem persönlichen Vorteil nicht vermieden habe. D... mehr lesen...
Im Zuge des gegenständlichen Konkursverfahrens stellte der Gemeinschuldner mit Schriftsatz vom 12. Juni 1966 den Antrag, den Masseverwalter zu einer sofortigen schriftlichen Rechnungslegung zu verhalten. Das Erstgericht wies diesen Antrag ab. Das Rekursgericht wies den dagegen erhobenen Rekurs des Gemeinschuldners zurück. Gemäß § 121 (1) KO. habe der Masseverwalter auf jedesmalige Anordnung des Konkurskommissärs diesem Rechnung zu legen. Die dabei dem Konkurskommissär zur Kontro... mehr lesen...
Norm: IO §84IO §121KO §84KO §121
Rechtssatz: Kein Recht des Gemeinschuldners zur Stellung eines Antrages, den Masseverwalter zur Rechnungslegung zu verhalten. Entscheidungstexte 5 Ob 258/66 Entscheidungstext OGH 27.10.1966 5 Ob 258/66 Veröff: SZ 39/183 = EvBl 1967/209 S 244 8 Ob 80/21d Entscheidungstext OGH 03.08.2021 8 Ob 80/21d... mehr lesen...
Der Konkurskommissär hat die Äußerung des Masseverwalters vom 25. Februar 1959 zum Antrag eines Konkursgläubigers vom 7. Februar 1959 auf kridamäßige Versteigerung des Stahl- und Walzwerkes W. genehmigend zur Kenntnis genommen und ausgesprochen, daß nach dem Stand des Konkursverfahrens für den Konkurskommissär kein Anlaß bestehe, derzeit die exekutive Verwertung des Stahl- und Walzwerkes W. gemäß § 119 Abs. 1 KO. anzuordnen. Das Rekursgericht vertrat die Ansicht, daß diese Verfügung... mehr lesen...
Norm: KO §84KO §119KO §176
Rechtssatz: Eine im Rahmen der Überwachung des Masseverwalters ergehende Stellungnahme des Konkurskommissärs zu einem Bericht des Masseverwalters ist auch dann keine anfechtbare Verfügung, wenn sie in die Form eines mit Gründen versehenen Beschlusses gekleidet wird. Den Konkursgläubigern steht kein Antragsrecht und Rekursrecht hinsichtlich der Festsetzung des Zeitpunktes der Verwertung der Masse zu. ... mehr lesen...
Aus Anlaß des rechtskräftig gewordenen, bestätigten und aufgehobenen Ausgleiches der Klägerin (Sa 71/52 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien) hat sich diese gemäß § 55b AO. der Überwachung der Ausgleichserfüllung durch den Beklagten (den bisherigen Ausgleichsverwalter) als Sachwalter unterworfen. Die Überwachung ist noch anhängig. Die Klägerin begehrt vom Beklagten als (auch bevollmächtigtem) Sachwalter die Zahlung von 24.767 S 32 g samt Anhang, dies mit der Begründung: , er... mehr lesen...
Der Gemeinschuldner brachte gegen den Masseverwalter beim Konkurskommissär eine "außerordentliche Beschwerde" ein. Der Konkurskommissär fand die Beschwerde für unbegrundet und sah keinen Anlaß zur Ergreifung von Maßregeln. Das Rekursgericht wies den Rekurs des Gemeinschuldners als unzulässig zurück. Der Oberste Gerichtshof hob den Beschluß des Rekursgerichtes auf und trug ihm eine neuerliche Entscheidung auf. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: W... mehr lesen...
Norm: AO §32KO §84KO §176
Rechtssatz: Der Kridatar kann den Konkurskommissär zur Überwachung des Masseverwalters gemäß § 84 KO auch in Form einer Beschwerde anregen. Eine darüber ergangene Verfügung des Konkurskommissärs ist durch Rekurs anfechtbar. Die Bestimmung des § 32 Abs 2 AO kann nicht herangezogen werden, da das Ausgleichsverfahren einfacher und die Machtbefugnis des Ausgleichsverwalters eingeschränkter ist, als die des Konkursmasseverw... mehr lesen...
Das Erstgericht hat der auf Räumung des Hauses Wien, XVIII., Hstraße 27, samt zugehörigem Garten Folge gegeben, weil die Beklagte nach den Beweisergebnissen zwar vom Amerikanischen Property Control Office zur öffentlichen Verwalterin dieser Liegenschaften bestellt sei, jedoch keinen Rechtstitel zur Benützung des Hauses für ihre Zwecke besitze und somit dort ohne einen solchen Titel wohne. Aus Anlaß der von der Beklagten gegen dieses Urteil ergriffenen Berufung hob das Berufungsgericht... mehr lesen...