Norm
IO §84Rechtssatz
Trägt das Konkursgericht in Ausübung seiner Aufsichtspflicht dem Masseverwalter die Liquidierung einer Masseforderung auf, so stellt dies eine Maßnahme der Überwachung im Sinne des § 84 KO dar, weshalb in Ermangelung einer Sonderregelung für die Anfechtung einer solchen speziellen Weisung des Konkursgerichts der Rechtsmittelausschluß des § 84 Abs 3 Satz 2 KO gilt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0065165Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.06.2022