Norm: KO §7 Abs2KO §8
Rechtssatz: Nur in den von der Bestimmung des § 8 KO erfassten Fällen ist ein Widerruf der Erklärung, den Eintritt in den Prozess abzulehnen, unzulässig. In Passivprozessen hat eine Aufforderung an den Masseverwalter, sich über den Eintritt in das Verfahren zu erklären, nicht zu ergehen und der Masseverwalter kann den Eintritt in den anhängigen Prozess nicht verweigern. Seine Nichtteilnahme am Verfahren hat nicht zur Folge... mehr lesen...
Norm: KO §7 Abs2KO idF IRÄG 1982 §81 Abs1KO §81a Abs2RAO §19a
Rechtssatz: Der Masseverwalter, der gemäß § 7 Abs 2 KO in den Rechtsstreit eintritt, bleibt auch gegenüber dem bisherigen Prozeßvertreter des Gemeinschuldners Herr des Verfahrens und hat dessen Führung ausschließlich an den für eine möglichst effiziente Abwicklung des Konkursverfahrens maßgeblichen Überlegungen zu orientieren. Es besteht keine Pflicht, dem Prozeß nur zur Realisierung... mehr lesen...
Norm: EO §378 AEO §402KO §7 Abs1KO §7 Abs2ZPO §402
Rechtssatz: Das Verfahren über die Erlassung einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung eines Herausgabeanspruches, die vor Einleitung des Hauptprozesses beantragt wurde, wird durch die nach Erhebung des Revisionsrekurses erfolgte Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Antragsgegeners unterbrochen. Die Akten sind ohne Erledigung der Revisionsrekurses an das Erstgericht zurückzus... mehr lesen...
Norm: KO §7 Abs2KO §113 Abs1
Rechtssatz: Der Fortsetzungsantrag muss nicht ausdrücklich als solcher gestellt werden. Es genügt vielmehr, wenn die Vornahme einer Gerichtshandlung beantragt wird, durch die das unterbrochene Verfahren in Gang gesetzt werden soll (hier: Antrag auf Zustellung eines Versäumungsurteiles an den Masseverwalter). Entscheidungstexte 7 Ob 711/77 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: KO §7 Abs2ZPO §164
Rechtssatz: In der Erhebung einer Revision kann kein Antrag auf Aufnahme des unterbrochenen Verfahrens erblickt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 320/68 Entscheidungstext OGH 09.07.1968 4 Ob 320/68 Veröff: EvBl 1969/26 S 48 = ÖBl 1968,139 = SZ 41/93 6 Ob 209/70 Entscheidungstext OGH 16.09.1970 6 Ob 209/70 ... mehr lesen...
Norm: KO §7 Abs2KO §25KO §113
Rechtssatz: Werden die durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Dienstgebers unterbrochenen Prozesse auf Zahlung von Entgelt wieder aufgenommen, so verwandeln sich die Ansprüche auf Zahlung in solche auf Feststellung des Rechtes auf Befriedigung in einer bestimmten Rangordnung. Entscheidungstexte 4 Ob 243/53 Entscheidungstext OGH 19.01.195... mehr lesen...
Norm: KO §7 Abs2KO §113ZPO §405 A
Rechtssatz: Die - wenn auch erst im Revisionsverfahren erfolgte - Aufnahme des Prozesses durch den Masseverwalter hat zur Folge, dass der Leistungsprozess von Gesetzes wegen zum Prüfungsprozess geworden ist und von Amts wegen auf Feststellung der geltend gemachten Forderung in einer bestimmten Rangordnung im Konkurs zu erkennen ist. Entscheidungstexte 4 Ob 17... mehr lesen...