Norm
KO §7 Abs2Rechtssatz
In der Erhebung einer Revision kann kein Antrag auf Aufnahme des unterbrochenen Verfahrens erblickt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0037130Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.07.2016