Norm
EO §378 ARechtssatz
Das Verfahren über die Erlassung einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung eines Herausgabeanspruches, die vor Einleitung des Hauptprozesses beantragt wurde, wird durch die nach Erhebung des Revisionsrekurses erfolgte Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Antragsgegeners unterbrochen. Die Akten sind ohne Erledigung der Revisionsrekurses an das Erstgericht zurückzustellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0005057Dokumentnummer
JJR_19810520_OGH0002_0010OB00615_8100000_001