Norm: IO §60 Abs2IO §109KO §60 Abs2KO §109ZPO §411 AaZPO §411 Bf
Rechtssatz: Die Forderungsfeststellung im Konkurs bildet ein Prozesshindernis nur für spätere Klagen auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer angemeldeten und unbestritten gebliebenen Forderung; für spätere Leistungsklagen auf Rückforderung einer überhöhten Ausschüttung hat sie aber wie für spätere Leistungsklagen von Gläubigern nur Bindungswirkung. Auch diese Wirk... mehr lesen...
Norm: AO §54 Abs4KO §60 Abs2KO §156a Abs3ZPO §204 IZPO §226 IVZPO §459
Rechtssatz: Stehen der Schaffung eines Doppeltitels weder Streitanhängigkeit noch Rechtskraft entgegen, kann die Klage nicht wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses zurückgewiesen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 505/94 Entscheidungstext OGH 15.12.1993 3 Ob 505/94 Veröff: SZ 66/173 ... mehr lesen...
Norm: IO §60 Abs2IO §109KO §60 Abs2KO §107
Rechtssatz: Die Feststellung nach § 109 KO äußert eine streitabschneidende Wirkung, die sich nach Konkursaufhebung bei Nichtbestreiten durch den Gemeinschuldner zur Bindungswirkung verdichtet. Die Feststellung zieht keine volle Rechtskraftwirkung nach sich, doch ergibt § 60 Abs 2 KO, dass sie eine der Rechtskraftwirkung nahekommende Tragweite hat. Die Feststellung der vom Masseverwalter anerkannten und... mehr lesen...
Norm: KO §60 Abs2KO §107
Rechtssatz: Ebenso wie die Feststellung einer Forderung im Konkurs der späteren klageweisen Geltendmachung des Leistungsanspruches nicht entgegensteht, bildet sie auch kein Hindernis für die Fortsetzung eines bereits früher eingeleiteten, durch die Konkurseröffnung unterbrochenen Verfahrens über ein Leistungsbegehren. Die Feststellung der vom Masseverwalter anerkannten und vom Gemeinschuldner nicht bestrittenen Forderun... mehr lesen...
Norm: IESG §6 Abs5IESG §6 Abs6IESG §7 Abs1KO §60 Abs2
Rechtssatz: Das Arbeitsamt ist an die Feststellung einer angemeldeten Forderung im Ausgleich gebunden. Lediglich in der Beurteilung von Anspruchsausschlüssen und Anspruchsbegrenzungen ist das Arbeitsamt bezüglich aller Fragen, die im gerichtlichen Verfahren - als dort nicht anspruchsbegründend - von vornherein nicht zu prüfen waren oder - mangels Einwendung - nicht geprüft wurden, frei; dies... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs2IESG §7 Abs1KO §60 Abs2KO §61KO §109 Abs1
Rechtssatz: Soweit die Feststellungswirkung der Forderung des Arbeitnehmers im Konkurs reicht, ist eine eigene Beurteilung durch das Arbeitsamt nicht zulässig; dieses ist vielmehr verpflichtet, die so entschiedene Frage bzw die insolvenzrechtliche Feststellung des gesicherten Anspruches seiner Entscheidung zugrundezulegen. Der gegenteiligen - vor dem Inkrafttreten des IRÄG ergangenen -... mehr lesen...
Norm: KO §60 Abs2IESG §1IESG §7
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat in § 7 IESG in Einklang mit der (späteren) allgemeinen Regel des § 60 Abs 2 Satz 1 KO bei der Normierung der Bindung an Urteile keinen Unterschied zwischen Entscheidungen gemacht, deren prozessuale Grundlage die Parteiendisposition ist und solchen, die auf der amtswegigen Prüfung des Sachverhaltes beruhen. Der OGH verkennt nicht, daß durch die Bindung an Versäumungsurteile und Aner... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs2IESG §7 Abs1KO §60 Abs2KO §61KO §109 Abs1
Rechtssatz: Für die Frage, ob und welcher Anspruch gegen den Arbeitgeber vorliegt, ist die Entscheidung des Gerichtes bindend, bzw die Feststellung im Konkurs (§ 109 Abs 1 KO) der Entscheidung des Arbeitsamtes ohne weitere Prüfung zugrundezulegen. Ob dieser arbeitsrechtliche Anspruch auch gesichert ist, hat hingegen die Verwaltungsbehörde zu entscheiden, hiebei aber wiederum zugrundezu... mehr lesen...
Norm: KO §60 Abs2
Rechtssatz: Die Zulässigkeit der Schaffung eines vollstreckbaren Urteils neben dem einen Exekutionstitel bildenden Auszug über die Eintragung im Anmeldungsverzeichnis wurde schon vor dem IRÄG 1982 als gegeben angesehen, wenn - was ausdrücklich behauptet werden mußte - das zu erwirkende Urteil zur Exekutionsführung auf ein in einem Staate befindliches Vermögensobjekt verwendet werden sollte, der den Auszug aus dem Anmeldungsver... mehr lesen...
Norm: KO §60 Abs2KO nF §60 Abs2StPO §366 CStPO §369 Abs1StPO §393 Abs3StPO §395 Abs1StPO §395 Abs2
Rechtssatz: Dem Privatbeteiligten darf dann kein Kostenersatz zugesprochen werden, wenn der angeklagte Gemeinschuldner die von ihm im Konkurs anerkannte Forderung des Adhärenten auch im Strafprozeß anerkannt hat und der Privatbeteiligte das Strafurteil auch nicht als Titel für eine Zwangsvollstreckung im Ausland (§ 60 Abs 2 KO nF) benötigt. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 AaKO §60 Abs2
Rechtssatz: Der Klage des Verkäufers einer Liegenschaft auf Aufhebung des Kaufvertrages wegen Verletzung über die Hälfte steht die Rechtskraft eines Urteiles entgegen, mit dem über andere Einwendungen des Verkäufers der Rechtsbestand des Kaufvertrages festgestellt wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 299/26 Entscheidungstext OGH 13.04.1926 1 Ob 299/26 Ver... mehr lesen...