Norm: KO §47 Abs1KO §47 Abs3KO §49 Abs1
Rechtssatz: Absonderungsgläubiger eines Unternehmens, für die der Verwertungserlös aus der Sondermasse entscheidend ist, sind grundsätzlich an Aufwendungen für die Betriebsfortführung und den sich daraus ergebenden Betriebsverlusten nur soweit zu beteiligen, als sich diese im Verwertungserlös widerspiegeln. Nur insoweit sind sie am Verfahren beteiligt und ist eine Zurechnung zu dieser Masse im Sinne des §... mehr lesen...
Norm: KO §47 Abs3KO §49 Abs1
Rechtssatz: Allgemein kann die Zugehörigkeit zur Sondermasse und die Zweckmäßigkeit einer Überprüfung durch das Konkursgericht zugeführt werden. Die Behauptungs- und Beweislast dafür trifft grundsätzlich den Masseverwalter. Entscheidungstexte 8 Ob 24/05w Entscheidungstext OGH 13.07.2006 8 Ob 24/05w Veröff: SZ 2006/110 ... mehr lesen...
Norm: KO §47 Abs3
Rechtssatz: Auch wenn nach § 119 KO eine gerichtliche Veräußerung nach den Vorschriften der Exekutionsordnung durch das Exekutionsgericht vorzunehmen ist, hat gemäß § 47 Abs 3 KO das Konkursgericht zu entscheiden, ob sich Masseforderungen auf die allgemeine oder auf eine besondere Masse beziehen (3 Ob 224/01i; 8 Ob 249/02d uva). Entscheidungstexte 8 Ob 45/04g Entsch... mehr lesen...
Norm: KO §47 Abs3KO §49KO §119 Abs2 BKO §176
Rechtssatz: Sämtliche auf das Meistbot Verwiesene sind zum Rekurs gegen einen Beschluss des Konkursgerichtes nach § 47 Abs 3 KO, dass sich Masseforderungen auf die Sondermasse des Meistbotes beziehen, berechtigt. Eine Bindung des Exekutionsgerichtes tritt erst nach Rechtskraft des Beschlusses nach § 47 Abs 3 KO ein. Entscheidungstexte 3 Ob 17/97i ... mehr lesen...
Norm: KO §46 Abs1 Z2KO §46 Abs1 Z6KO §47 Abs3UStG §12 Abs10
Rechtssatz: Die durch die Veräußerung (hier Zwangsversteigerung) einer Liegenschaft im Konkurs erfolgte Korrektur des Vorsteuerabzugs zur Vorschreibung gelangende Umsatzsteuer stellt eine Konkursforderung dar, wenn das dem zu berücksichtigenden Vorsteuerabzug zugrundeliegende Rechtsgeschäft vor Konkurseröffnung erfolgt ist (abweichend von 3 Ob 102/92, SZ 66/15). Ent... mehr lesen...
Norm: EO §78ZPO §528 Abs2 Z3 KKO §47 Abs3
Rechtssatz: Ist strittig, ob eine Masseschuld aus der allgemeinen oder aus einer Sondermasse zu berichtigen ist und wer darüber zu entscheiden hat, liegt keine Entscheidung im Kostenpunkt vor (ausdrückliche Ablehnung von SZ 13/245). Entscheidungstexte 3 Ob 102/92 Entscheidungstext OGH 03.02.1993 3 Ob 102/92 Veröff: SZ 66/15 = EvBl 1993/102... mehr lesen...
Norm: KO §46 Abs1 Z2KO §47 Abs3KO §49 Abs2KO §125 Abs4UStG §12 Abs10
Rechtssatz: Die durch Veräußerung einer Liegenschaft (eines Gebäudes) im Konkurs erfolgte Korrektur des Vorsteuerabzuges zur Vorschreibung gelangende Umsatzsteuer stellt eine Masseforderung dar. Sie ist bei kridamäßiger Versteigerung als Kosten des Masseverwalters der Höhe nach vom Exekutionsgericht festzusetzen. Ob sie aus der gemeinschaftlichen oder aus der Sondermasse zu be... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVAEO §210 VFEO §229KO §47 Abs3
Rechtssatz: Liegt eine Entscheidung des Konkursgerichtes, ob eine Masseforderung aus der gemeinschaftlichen oder einer Sondermasse zu berücksichtigen sei, bei der Verteilungstagsatzung noch nicht vor, so ist der strittige Betrag samt anteiliger Fruktifikationszinsen vorläufig von der Verteilung auszunehmen, die Entscheidung des Konkursgerichtes abzuwarten und erst dann über einen allfällig erhobenen... mehr lesen...
Norm: KO §47 Abs3KO §176 C
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 47 Abs 3 Satz 2 KO, wonach das Konkursgericht nach Vornahme der erforderlichen Erhebungen (§ 173 Abs 5 KO) unter Ausschluß des Rechtsweges darüber entscheidet, ob sich eine Masseforderung auf die gemeinschaftliche oder auf eine besondere Masse bezieht, steht einer Anfechtung dieser Entscheidung mit Rekurs im Konkursverfahren und einer Abänderung dieser Entscheidung im Rechtsmittelweg n... mehr lesen...