Norm
KO §46 Abs1 Z2Rechtssatz
Die durch Veräußerung einer Liegenschaft (eines Gebäudes) im Konkurs erfolgte Korrektur des Vorsteuerabzuges zur Vorschreibung gelangende Umsatzsteuer stellt eine Masseforderung dar. Sie ist bei kridamäßiger Versteigerung als Kosten des Masseverwalters der Höhe nach vom Exekutionsgericht festzusetzen. Ob sie aus der gemeinschaftlichen oder aus der Sondermasse zu befriedigen ist, hat ausschließlich auch für das Exekutionsgericht bindend, das Konkursgericht zu entscheiden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0064679Dokumentnummer
JJR_19930203_OGH0002_0030OB00102_9200000_005