Norm
AußStrG §73Rechtssatz
Bei der kridamäßigen Aufteilung des Nachlasses sind die Mietzinse für die Wohnung der Erblasserin nach ihrem Tode bis zur Beendigung des Mietverhältnisses sowie die den Vermietern zwecks Durchsetzung ihres Räumungsanspruches gegenüber der Verlassenschaft auflaufenden Kosten als Masseforderungen zu behandeln.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0007658Zuletzt aktualisiert am
23.07.2008