Norm: KO §19 Abs2KO §20
Rechtssatz: Zu den bedingten Forderungen im Sinne des § 19 Abs 2 KO zählen unter anderem Prozesskosten und Exekutionskosten im Zuge einer Rechtsverfolgung, wobei der Anspruch nicht erst mit dem rechtskräftigen Zuspruch durch das Gericht, sondern - bedingt durch den Prozesserfolg - mit der Vornahme der einzelnen Prozesshandlung entsteht (SZ 61/31; 8 ObA 134/99k). Soweit die Prozesshandlungen nach Konkurseröffnung gesetzt ... mehr lesen...
Norm: KO §19 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 19 Abs 2 KO gilt auch dann, wenn beide Forderungen bedingt sind. Entscheidungstexte 7 Ob 751/83 Entscheidungstext OGH 22.12.1983 7 Ob 751/83 Veröff: HS XIV/XV/24 8 Ob 32/94 Entscheidungstext OGH 29.06.1995 8 Ob 32/94 Auch ... mehr lesen...
Mehrere Ehepaare grundeten in teils gleich, teils unterschiedlichen Beteiligungsverhältnissen 1. den gemeinnützigen eingetragenen Verein VLK mit dem Sitz in S (Bundesrepublik Deutschland), 2. die beklagte Heilmittel GesmbH mit dem Sitz in R (Bundesrepublik Deutschland) und 3. die R GesmbH mit dem Sitz in P (Österreich) um ein Krebsheilmittel zu vertreiben. Die Aufteilung der einzelnen Agenden geschah so, daß der VLK Lizenzen für die Erzeugung und Verwertung des Heilmittels vergab, daß... mehr lesen...
Norm: ABGB §1395ABGB §1396ABGB §1438 AcABGB §1442KO §14 Abs1KO §19 Abs2
Rechtssatz: Zediert der Zedent vor der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen eine in Geld bestehende Forderung, gegen die der debitor cessus mit einer nicht auf eine Geldleistung gerichtete Forderung zufolge der Bestimmungen der §§ 14 Abs 1 und 19 Abs 2 KO nunmehr aufrechnen könnte, so hat er diese Kompensationsmöglichkeit auch gegenüber dem Zessionar. ... mehr lesen...
Norm: KO §14 Abs2KO §19 Abs2
Rechtssatz: Ist die Forderung der Masse betagt, so ist die Forderung des Konkursgläubigers zur Zeit des Beginns der Konkurswirkungen (§ 2 Abs 1 KO) sofort aufrechenbar. Entscheidungstexte 1 Ob 719/83 Entscheidungstext OGH 09.11.1983 1 Ob 719/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:198... mehr lesen...
Norm: KO §19 Abs2
Rechtssatz: Unter "Gericht" im Sinne dieser Gesetzesstelle ist das Konkursgericht zu verstehen. Maßgebend für die Entscheidung, ob eine Sicherheitsleistung zu verlangen ist oder nicht, ist die Wahrscheinlichkeit des Eintritts der Bedingung und die voraussichtliche Zahlungsfähigkeit des Klägers. Entscheidungstexte 7 Ob 608/83 Entscheidungstext OGH 26.05.1983 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: KO §19 Abs2
Rechtssatz: Selbst wenn man davon ausgeht, daß Regreßforderungen des Bürgen unter § 19 Abs 2 KO zu unterstellen seien und in einem solchen Fall die Bedingung ohne jedes Zutun des Gemeinschuldners eingetreten sein muß (EvBl 1977/153 S 323), würde dies nichts an der Zulässigkeit der Aufrechnung ändern. Denn die Bedingung wäre nicht etwa die Nichtzahlung der Schuld seitens der Gemeinschuldnerin, sondern die Bezahlung derselben du... mehr lesen...
Norm: KO §19 Abs2
Rechtssatz: § 19 Abs 2 letzter Satz KO läßt ungeachtet der noch nicht eingetretenen Bedingung die sofortige Aufrechnung bedingter Aktivforderungen gegen Forderungen der Konkursmasse zu und stellt es ins Ermessen des Konkursgerichtes, ob es die Zulässigkeit der Aufrechnung von einer Sicherheitsleistung abhängig macht. Entscheidungstexte 5 Ob 306/76 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: AO §16AO §19IO §16IO §19 Abs2KO §16KO §19 Abs2
Rechtssatz: Als aufschiebend bedingte Forderungen im Sinne der KO sind nicht nur solche anzusehen, die zufolge rechtsgeschäftlicher Bestimmung von einem Ereignis abhängen sollen; hierher gehören vielmehr auch gesetzlich bedingte Ansprüche; der Eintritt der Bedingung muss zwar ohne jedes Zutun des Gemeinschuldners eintreten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Klägerin (eine Bank) behauptete, der Beklagte hafte ihr als Bürge und Zahler für einen Teilbetrag von 100.000 S des der Firma G eingeräumten Bankkredites. Weiter stunden ihr aus Zessionen der bezeichneten Firma deren Forderungen aus ihrer Geschäftsverbindung mit dem Beklagten im Beträge von insgesamt 27.182 S siehe Anhang zu. Auf Grund einer im Zuge des Verfahrens am 25. Oktober 1971 geleisteten Teilzahlung des Beklagten schränkte die Klägerin ihr Begehren auf die Beträge von 8250... mehr lesen...
Norm: KO §19 Abs2KO §20 Abs2
Rechtssatz: Da auch bedingte Forderungen Gegenstand der Konkursaufrechnung sind, kommen auch demjenigen, der einen bedingten Regreßanspruch gegen die spätere Gemeinschuldnerin erwirbt, die Bestimmungen des § 20 Abs 2 KO zugute. Diese Forderung kann aufrechnungsweise geltend gemacht werden, da im Zeitpunkt der Abtretung nicht schon alle Erfordernisse der Aufrechenbarkeit vorliegen müssen. Entschei... mehr lesen...