Norm: KO §81KO §150KO §157
Rechtssatz: Der Masseverwalter ist verpflichtet aufgrund des rechtskräftig bestätigten Zwangsausgleichs die Aufhebung des Konkursverfahrens vorzubereiten. Zu diesen Vorbereitungsschritten gehört auch die Zahlung der nach dem Ausgleich noch vor Konkursaufhebung zu leistenden Ausgleichsquoten. Entscheidungstexte 8 Ob 59/05t Entscheidungstext OGH 30.06.2005 ... mehr lesen...
Norm: KO §139KO §150 Abs4KO §157KO §166KO §167
Rechtssatz: Nach rechtskräftiger Aufhebung des Konkurses kommt eine nachträgliche Beschlussfassung des Konkursgerichtes dann in Frage, wenn diese mit der Aufhebung des Konkurses vereinbar ist, etwa wenn anlässlich der Konkursaufhebung die in § 150 Abs 4 KO vorgesehene Setzung einer Klagsfrist bezüglich einer vom Gemeinschuldner bestrittenen Konkursforderung irrtümlich unterblieben wäre. ... mehr lesen...
Norm: KO §136 Abs1KO §139KO §157KO §166KO §167
Rechtssatz: Nach rechtskräftiger Aufhebung des Konkurses ist eine nachträgliche Nichtgenehmigung einer Schlußrechnung ausgeschlossen. Entscheidungstexte 8 Ob 334/98w Entscheidungstext OGH 27.01.2000 8 Ob 334/98w 8 Ob 145/00g Entscheidungstext OGH 12.09.2000 8 Ob 145/00g ... mehr lesen...
Norm: KO §7KO §139KO §157
Rechtssatz: Wie im Falle der Konkurseröffnung, so sind auch die Auswirkungen der Konkursaufhebung auf schwebende Prüfungsprozesse in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu berücksichtigen. Eines Vorbringens über den Inhalt des auf den abgeschlossenen Zwangsausgleich hinweisenden Beschlusses über die Aufhebung des Konkurses bedarf es nicht. Entscheidungstexte 9 O... mehr lesen...
Norm: KO §37KO §139KO §157
Rechtssatz: Nach Aufhebung des Konkurses kann ein Konkursanfechtungsprozess in der Hauptsache nur fortgesetzt werden, wenn der ehemalige Masseverwalter mit der weiteren Geltendmachung des Anfechtungsanspruches betraut wird. Entscheidungstexte 3 Ob 613/86 Entscheidungstext OGH 14.01.1987 3 Ob 613/86 Veröff: SZ 60/3 = JBl 1987,667 ... mehr lesen...
Norm: HGB §144KO §157KO §166KO §167
Rechtssatz: Die Fortsetzung der Gesellschaft kommt nach Durchführung des Konkurses nicht in Betracht, sondern den Gesellschaftern bleibt lediglich die Möglichkeit, eine neue Gesellschaft zu gründen; die Fortsetzung setzt die Aufhebung des Konkurses im Sinne des 157, 166, 167 KO voraus. Entscheidungstexte 6 Ob 7/86 Entscheidungstext OGH 04.09.19... mehr lesen...
Norm: EO §49 Abs1HGB §144KO §157
Rechtssatz: Die Aufhebung des Konkurses nach § 157 KO bewirkt für sich noch nicht die Fortsetzung der Gesellschaft; diese bedarf eines besonderen Beschlusses der Gesellschafter. Es ist also nicht offenkundig und muß deshalb nach § 49 EO glaubhaft gemacht werden, daß die Gesellschafter die Fortsetzung der aufgelösten Gesellschaft beschlossen und den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft wieder aufgenommen haben. Nur ... mehr lesen...
Am 2. 12. 1966 verschuldete Matthias E als Lenker eines LKWs, dessen Halter der Beklagte war, einen Verkehrsunfall, bei dem Wilhelm R getötet wurde. Wilhelm R war zur Unfallszeit auf dem Wege zur Arbeit. Die Zweitklägerin anerkannte den Unfall als Arbeitsunfall. Die klagenden Parteien erbringen aus Anlaß dieses Unfalles an die Witwe und die beiden Kinder des tödlich Verunglückten Rentenleistungen. Der Haftpflichtversicherer des Beklagten hat die restliche Versicherungssumme zugunsten ... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrte in der Klage gegen den Masseverwalter im Konkurse der beklagten Partei die Feststellung, daß ihre Forderung im Umfange der Anmeldung (150.981.36 S) zu Recht bestehe, schränkte jedoch das Feststellungsbegehren bei der ersten Tagsatzung auf den Betrag von 112.440.69 S ein. Die beklagte Partei hielt der Klage entgegen, das Feststellungsbegehren hinsichtlich einer Forderung von 112.440.69 S sei verfehlt, weil ein Teilbetrag von 82.401.11 S bereits im Konkurs... mehr lesen...
Norm: IO §110IO §139KO §110KO §139KO §157
Rechtssatz: Die Konkursaufhebung vor Beendigung eines Prüfungsprozesses führt zu keiner Unterbrechung, es wird vielmehr der mit dem Masseverwalter geführte Prüfungsprozess fortgesetzt und es tritt an Stelle des Masseverwalters der frühere Gemeinschuldner auf (vgl SZ 11/43). Entscheidungstexte 5 Ob 52/66 Entscheidungstext OGH 31.03.1966 5 Ob 5... mehr lesen...
Norm: KO §139KO §157
Rechtssatz: Der gegen den Konkursmasseverwalter eingeleitete Liquidierungsstreit kann nach Aufhebung des Konkurses gegen den Konkursmasseverwalter nicht fortgesetzt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 143/29 Entscheidungstext OGH 19.02.1929 1 Ob 143/29 Veröff: SZ 9/43 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...