Norm: KO §93KO §109KO §147KO §193 Abs1
Rechtssatz: Liegt keiner der gesetzlich geregelten Ausnahmefälle vor, hat ein Konkursgläubiger, dessen Forderung festgestellt wurde, das gesetzliche Recht, an der Abstimmung über den Zwangsausgleich (Zahlungsplan) mitzuwirken. Eine Stimmrechtsentscheidung ist in diesem Fall weder erforderlich noch geboten. Entscheidungstexte 8 Ob 104/08i En... mehr lesen...
Norm: EO §213 IICKO §105KO §109KO §120 Abs2
Rechtssatz: Der Masseverwalter ist an sein im Konkurs abgegebenes Forderungsanerkenntnis gebunden; er kann im Rahmen der Meistbotsverteilung der Zuweisung dieser Forderung an den Konkursgläubiger und Absonderungsberechtigten nicht widersprechen. Entscheidungstexte 8 Ob 271/00m Entscheidungstext OGH 11.06.2001 8 Ob 271/00m Veröff: SZ 74/1... mehr lesen...
Norm: IO §60 Abs2IO §109KO §60 Abs2KO §109ZPO §411 AaZPO §411 Bf
Rechtssatz: Die Forderungsfeststellung im Konkurs bildet ein Prozesshindernis nur für spätere Klagen auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer angemeldeten und unbestritten gebliebenen Forderung; für spätere Leistungsklagen auf Rückforderung einer überhöhten Ausschüttung hat sie aber wie für spätere Leistungsklagen von Gläubigern nur Bindungswirkung. Auch diese Wirk... mehr lesen...
Norm: KO §109KO §110
Rechtssatz: Der Masseverwalter kann seine Bestreitungserklärung nachträglich durch eine (prozessrechtliches) Anerkenntnis ersetzen; diese Erklärung ist gegenüber dem Konkursgericht abzugeben und im Anmeldungsverzeichnis zu berücksichtigen; sie macht den Prüfungsprozess unzulässig. Daher kann eine Prüfungsklage nicht auf eine derartige nachträgliche Änderung der Prüfungserklärung gestützt werden. Ein privatrechtliches Anerke... mehr lesen...
Norm: KO §108KO §109ZPO §530 A
Rechtssatz: Der Analogieschluß rechtfertigt die Anwendung der Vorschriften des § 530 ZPO auf die konkursmäßige Feststellung von Forderungen im Sinne des §§ 108, 109 KO. Entscheidungstexte 5 Ob 332/86 Entscheidungstext OGH 11.11.1986 5 Ob 332/86 Veröff: SZ 59/196 = EvBl 1987/205 S 758 = JBl 1987,254 8 Ob 272/... mehr lesen...
Norm: ABGB §1375 BKO §47 Abs1 Z4KO §109
Rechtssatz: Hat der Masseverwalter im Konkursverfahren den Abfertigungsanspruch des Dienstnehmers als Masseforderung anerkannt, eine "Gratifikationsforderung" aber ausdrücklich bestritten, gegen deren Einbeziehung in die Bemessungsgrundlage der Abfertigung er sich jetzt wendet, hat er diese damit selbst aus der als feststehend angesehenen "Vergleichsgrundlage" ausgeklammert; dann kann selbst eine allfälli... mehr lesen...
Norm: ABGB §1375 BKO §46KO §109
Rechtssatz: Das Anerkenntnis einer Masseforderung durch den Masseverwalter ist zwar keine "Feststellung" im Sinne des § 109 Abs 1 KO; aber ein echtes (konstitutives) Anerkenntnis. Es kann durch den Masseverwalter zwar nicht durch andere Beweismittel widerlegt, wohl aber wegen Vorliegens von Willensmängeln - insbesondere wegen eines Irrtums über die als feststehend angenommenen Erklärungsgrundlagen - angefochten w... mehr lesen...
Norm: KO §109
Rechtssatz: Auch wenn die festgestellte Forderung vorher überhaupt nicht bestanden hätte, somit in keinen Rang einzustufen gewesen wäre, besteht sie nun nach Eintragung in das Anmeldungsverzeichnis kraft des Anerkenntnisses; das muß auch für den anerkannten Rang gelten. Entscheidungstexte 5 Ob 35/70 Entscheidungstext OGH 04.03.1970 5 Ob 35/70 ... mehr lesen...
Norm: KO §109
Rechtssatz: Eine unrichtige Protokollierung prozessualer Vorgänge - hier: Protokollierungsfehler hinsichtlich der Rangordnung einer festgestellten Forderung - kann vom Rekursgericht überprüft und richtiggestellt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 35/70 Entscheidungstext OGH 04.03.1970 5 Ob 35/70 European Case Law Identif... mehr lesen...
Norm: IO §109KO §109
Rechtssatz: Wurde eine Forderung im Konkurs vom Masseverwalter anerkannt und von keinem hiezu berechtigten Konkursgläubiger bestritten, hat dies nach § 109 KO die Wirkung einer rechtskräftigen Entscheidung über den Bestand der Forderung. Die Einleitung eines Rechtsstreites ist dadurch ausgeschlossen. Eine Bestreitung durch den Gemeinschuldner ist nur für die Zeit nach der Konkursaufhebung von Belang. Ent... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z7 IIGEO §4 Abs1 Z4KO §61KO §109
Rechtssatz: Bei der Entscheidung über den Exekutionsantrag ist die Erörterung der Frage, ob es sich bei einer im Konkurs angemeldeten und anerkannten, somit festgestellten Forderung tatsächlich um eine Konkursforderung handelt, ausgeschlossen. Entscheidungstexte 3 Ob 2/65 Entscheidungstext OGH 13.01.1965 3 Ob 2/65 EvBl 1965/206 S 299 ... mehr lesen...
Der Kläger begehrte, die Anerkennung der im Konkurse des Gemeinschuldners Alexander P. angemeldeten Leibrentenforderung des Othmar P. aus dem Kaufvertrag mit Alexander P. per 1755 S sowie im Teilbetrage von 30.000 S in der Rangordnung der ersten Klasse der Konkursforderungen für ungültig zu erklären und die Forderungen in der dritten Klasse der Konkursforderungen festzustellen, weil die Anerkennung der Forderung in der ersten Klasse auf einem lrrtum des Masseverwalters beruht habe. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 BABGB §871KO §61KO §109
Rechtssatz: Unzulässigkeit der Anfechtung des Anerkenntnisses des Masseverwalters ebenso wie aller anderen Prüfungserklärungen wegen Willensmängeln. Entscheidungstexte 3 Ob 278/37 Entscheidungstext OGH 06.05.1937 3 Ob 278/37 Anders; Veröff: SZ 19/156 3 Ob 511/55 Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...
Der Masseverwalter hat den Antrag gestellt, die Forderungsanmeldungen des Dr. Z. H. für eine Reihe von Gläubigern als nichtig zurückzuweisen. Dr. Z. H. sei für die in Frage kommenden Gläubiger bloß zum Zustellungsbevollmächtigten nach § 104 Abs. 3 KO. bestellt worden und deshalb zur Forderungsanmeldung nicht befugt gewesen. Der Mangel an Vertretungsbefugnis mache seine Forderungsanmeldungen nichtig. Das Erstgericht hat den Antrag abgewiesen und den Standpunkt vertreten, daß der gerü... mehr lesen...
Norm: KO §109
Rechtssatz: Kann der Konkursmasseverwalter die von ihm bei der Prüfungsverhandlung abgegebene Erklärung, daß er die Forderung eines Gläubigers als richtig anerkenne, nachträglich selbst anfechten? Entscheidungstexte 1 Ob 1071/26 Entscheidungstext OGH 01.02.1927 1 Ob 1071/26 Veröff: SZ 9/17 5 Ob 58/73 Entscheidungste... mehr lesen...