RS OGH 1982/3/16 4Ob30/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.03.1982
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Norm

ABGB §1375 B
KO §47 Abs1 Z4
KO §109

Rechtssatz

Hat der Masseverwalter im Konkursverfahren den Abfertigungsanspruch des Dienstnehmers als Masseforderung anerkannt, eine "Gratifikationsforderung" aber ausdrücklich bestritten, gegen deren Einbeziehung in die Bemessungsgrundlage der Abfertigung er sich jetzt wendet, hat er diese damit selbst aus der als feststehend angesehenen "Vergleichsgrundlage" ausgeklammert; dann kann selbst eine allfällige (relative) Unwirksamkeit der betreffenden Vereinbarungen zwischen dem Dienstnehmer und dem Gemeinschuldner nicht die Grundlage einer erfolgreichen Anfechtung des (konstitutiven) Anerkenntnisses der Abfertigungsforderung des Dienstnehmers bilden.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 30/81
    Entscheidungstext OGH 16.03.1982 4 Ob 30/81

Schlagworte

Arbeitnehmer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0032870

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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