Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1EStG 1988 §68 Abs1EStG 1988 §68 Abs5 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2020/15/0093 E 08.09.2021Ra 2020/15/0114 E 09.07.2021
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 22. November 2018, Ra 2017/15/0025, betreffend Schmutzzulagen für Rauchfangkehrer im Bunde... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1EStG 1988 §68 Abs5 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2020/15/0093 E 08.09.2021Ra 2020/15/0114 E 09.07.2021 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/15/0025 E 22. November 2018 RS 2 Stammrechtssatz Der im Rahmen des § 68 Abs. 1 und 5 EStG 1988 vorzunehmenden "Angemessenheitsprüfung" wohnt ein Element der Schätzung inne. Es... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1EStG 1988 §68 Abs5 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2020/15/0093 E 08.09.2021Ra 2020/15/0114 E 09.07.2021
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in den Erkenntnissen vom 22. November 2018, Ra 2017/15/0025, und vom 20. Dezember 2018, Ra 2018/13/0001 keineswegs "hinsichtlich der erheblichen Abweichung in der Schätzung ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1EStG 1988 §68 Abs5 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2020/15/0093 E 08.09.2021Ra 2020/15/0114 E 09.07.2021
Rechtssatz: Nach dem Kollektivvertrag für Rauchfangkehrer für das Land Tirol stellt die Schmutzzulage eine Abgeltung für die erhebliche Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung, z.B. durch Ruß dar. Um die ... mehr lesen...
1 Der Revisionsfall gleicht in Sachverhalt und Rechtsfrage - betreffend die (neben einem zweiten, nur ein Streitjahr betreffenden Streitpunkt) revisionsgegenständliche Angemessenheit der Höhe einer kollektivvertraglich mit 18 % des Grundlohnes bemessenen Schmutzzulage für Rauchfangkehrer - dem mit dem Erkenntnis vom 22. November 2018, Ra 2017/15/0025, auf das gemäß § 43 Abs. 2 zweiter Satz VwGG verwiesen wird, entschiedenen Fall. Aus den in diesem Erkenntnis dargestellten Gründen... mehr lesen...
1 Im Ergebnis einer Prüfung lohnabhängiger Abgaben bei der mitbeteiligten Partei, die das Rauchfangkehrergewerbe betreibt, erließ das Finanzamt Haftungsbescheide betreffend Lohnsteuer der Jahre 2009 bis 2011. 2 Die Nachversteuerung betraf die an die Dienstnehmer gewährte Schmutzzulage, welche die mitbeteiligte Partei in Anlehnung an den Kollektivvertrag für Rauchfangkehrer für das Bundesland Tirol in Höhe von 18 % des Grundlohnes gemäß § 68 EStG 1988 lohnsteuerfrei ausbezahl... mehr lesen...
1 Im Gefolge einer Außenprüfung zog das Finanzamt die mitbeteiligte Partei, die ein Krankenhaus betreibt, zur Haftung für Lohnsteuer der Jahre 2005 bis 2009 heran. Die Nachforderung betraf zum einen Erschwerniszulagen, die die mitbeteiligte Partei an Dienstnehmer steuerfrei ausbezahlt hatte, die in der Ambulanz des Krankenhauses an einem Anmeldeschalter die Erstaufnahme der Patienten durchführen; zum anderen steuerfreie Erschwerniszulagen für Schreibkräfte, die bei der Erstunters... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist ein Großunternehmen aus dem Bereich des Lebensmitteleinzelhandels. Anlässlich einer für den Zeitraum 2004 bis 2006 durchgeführten Lohnsteuerprüfung stellte die Prüferin fest, die Beschwerdeführerin habe ab dem Jahr 2004 auf Grund einer Betriebsvereinbarung den in ihren zentralen Warenlagern im Bereich der Kommissionierung tätigen Lagerarbeitern eine Erschwerniszulage von 0,60 EUR (später 0,63 EUR) je Stunde steuerfrei ausbezahlt. Seit der Auszahlung der Ersc... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte ist Rauchfangkehrermeister und bezahlte unter anderem vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. Dezember 2004 an die bei ihm beschäftigten Dienstnehmer Schmutzzulagen. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde auf Grund der Berufung des Mitbeteiligten den erstinstanzlichen Bescheid der beschwerdeführenden Gebietskrankenkasse vom 18. Jänner 2006 dahin abgeändert, dass die für den Prüfzeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. Dezember 2... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44 Abs1 Z1;ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs3 Z2;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs5;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung kommt es bei der Prüfung der Frage, ob die Tatbestandsvoraussetzung des § 68 Abs. 5 EStG 1988 für die Gewährung einer Schmutzzulage gegeben ist, in Fällen, in denen die Kollektivvertragspartner die G... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44 Abs1 Z1;ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs3 Z2;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs5;EStG 1988 §68 Abs7;
Rechtssatz: Es kommt nach der Rechtsprechung für das Ausmaß der Beitragsfreiheit der Schmutzzulage nicht darauf an, ob diese dem tatsächlichen Aufwand entspricht, sodass also der den tatsächlichen Reinigungsaufwand ü... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44 Abs1 Z1;ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs3 Z2;ASVG §49 Abs4;B-VG Art18 Abs2;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs5;EStG 1988 §68 Abs7;
Rechtssatz: § 68 Abs. 7 EStG erhält unter anderem beim Krankenstand, während dem eine Entgeltfortzahlung bis zu drei Monaten möglich ist (vgl. § 8 A... mehr lesen...
Der Betrieb der K & P OEG (Erstbeschwerdeführerin zur Zl. 2006/15/0038) wurde mit Einbringungsvertrag vom 13. Mai 1998 gemäß Art. III UmgrStG zum 31. Dezember 1997 in die K & P GmbH (Beschwerdeführerin zur Zl. 2006/15/0039) eingebracht. Die Eintragung dieser Einbringung im Firmenbuch erfolgte am 4. Juni 1998. Gegenstand des Betriebes bildet die Führung eines Mietwagengewerbes. Anlässlich zweiter Lohnsteuerprüfungen wurde die Feststellung getroffen, dass an die Fahrer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §26 Z4;EStG 1988 §68 Abs5;
Rechtssatz: Dass Vereinbarungen zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer keine Betriebsvereinbarungen darstellen, hat der Verwaltungsgerichtshof in dem Erkenntnis vom 20. November 1996, 96/15/0097, ausgesprochen. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Abgabepflichtige mit allen Arbeitnehmern die "Betriebsverei... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt ein Unternehmen zur Abfallsammlung und Abfallentsorgung. Im Gefolge von Lohnsteuerprüfungen für die Zeiträume Jänner 1994 bis Dezember 1996 und Jänner 1997 bis Dezember 2000 kam es mit Haftungsbescheiden vom 6. April 2001 zu Nachforderungen an Lohnsteuer, weil nach Ansicht des Finanzamtes von der Beschwerdeführerin an bei ihr beschäftigte Kraftfahrer bezahlte Schmutzzulagen nicht gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 steuerfrei seien. In den Berufungen wurde... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs5;
Rechtssatz: Die Begünstigung für Schmutzzulagen nach § 68 Abs. 1 iVm Abs. 5 EStG 1988 setzt u.a. voraus, dass der Arbeitnehmer tatsächlich Arbeiten verrichtet, die überwiegend unter Umständen erfolgen, die in erheblichem Maß zwangsläufig eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung bewirken (Hinweis E 30. Jänner ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/13/0008 E 13. Oktober 1999 VwSlg 7447 F/1999 RS 2
(hier nur letzter Satz) Stammrechtssatz Es trifft zwar zu, dass der VwGH im Erkenntnis vom 18.12.1996, 94/15/0156, zum Ausdruck gebracht hat, die Abgabenbehörde sei nicht gehalten, von sich aus Ermittlungen anzustellen, wenn es der Abgabepf... mehr lesen...
In der vorliegenden Rechtssache, die sich nunmehr im vierten Rechtsgang befindet, ist strittig, ob die den mit seismischen Arbeiten beschäftigten Dienstnehmern der Beschwerdeführerin in den Jahren 1989 bis 1992 gewährten Schmutzzulagen der Beitragspflicht nach dem ASVG unterliegen. Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das Erkenntnis vom 23. Oktober 2002, Zl. 99/08/0128, verwiesen. Die Beschwerdeführerin hat im Verwaltungsverfahren "Arbeitsbilder" vorgelegt, in denen die Tät... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z2;EStG 1988 §68 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/08/0033 E 30. Jänner 2002 RS 4 Stammrechtssatz Der Umstand, dass der Schmutz schwer zu entfernen ist, wird die Annahme einer Verschmutzung "in erheblichem Maß", wenn es zutrifft, erleichtern und unter Umständen dazu führen, dass auch eine Verschmutz... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs5;
Rechtssatz: Nach der Verkehrsauffassung sind unter Umständen, die in erheblichem Maße eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung zwangsläufig bewirken, nur solche zu verstehen, die von außen einwirken. Dieses Verständnis entspricht auch dem Zweck der Bestimmung des § 68 Abs5 EStG 1988, die bestimmte Arten von Tätigkeiten begünsti... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs2;ASVG §49 Abs3 Z1;ASVG §49 Abs3 Z2;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs5;EStG 1988 §68 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/08/0006 E 21. März 1995 RS 2 Stammrechtssatz Bei der Prüfung der Frage, ob die Tatbestandsvoraussetzung des § 68 Abs 5 EStG 1988 für die Gewährung einer Schmutzzulage... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs3 Z2;AVG §37;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs5;EStG 1988 §68 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/08/0128 E 23. Oktober 2002 RS 1(Hier nur der zweite und dritte Satz) Stammrechtssatz Zur Frage, ob die zu leistenden Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgten... mehr lesen...
Mit einem an das Finanzamt gerichteten Schreiben vom 25. Mai 1999 vertrat die beschwerdeführende KG die Ansicht, dass das Finanzministerium in den Lohnsteuerrichtlinien 1999 durch Aufnahme von Regelungen betreffend den Reisebegriff für Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen - die Beschwerdeführerin betreibe ein solches - eine generelle Norm: geschaffen habe, die als nicht ordnungsgemäß kundgemachte Verordnung rechtswidrig sei und daher nicht angewendet werden müsse. Zur Vermeidung von Sä... mehr lesen...