Der Beschwerdeführer ist verheiratet und hat zwei Kinder, die 2001 und 2004 geboren wurden. Seine Ehefrau ist seit dem 1. Februar 1991 selbständig erwerbstätig und durchgehend nach GSVG pflichtversichert. Am 16. Februar 2009 beantragte der Beschwerdeführer die Zuerkennung des Arbeitslosengeldes. Dieses wurde ihm für 364 Tage zuerkannt; der Beschwerdeführer bezog das Arbeitslosengeld bis zum 19. Februar 2010. Ab dem 20. Februar 2010 bis zum 5. Februar 2012 erhielt er Notstandshilfe in ... mehr lesen...
Am 2. Dezember 1992 unterfertigten der Beschwerdeführer als Verkäufer einerseits und die Firma E Gesellschaft m.b.H. als Käuferin andererseits den im Folgenden auszugsweise wiedergegebenen Kaufvertrag: "I) Der Verkäufer ist auf Grund des Kaufvertrages vom 29.1.1991 ... Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 761, Grundbuch O. Der Gutsbestand dieser Liegenschaft besteht aus dem Grundstück 508/3 Baufläche im Ausmaß von cirka 1060 m2. Festgestellt wird, dass der Verkäufer diese Liegenschaft... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Gegenleistung im Sinn des § 5 Abs. 1 Z. 1 GrEStG ist die Summe dessen, was der Käufer an wirtschaftlichen Werten dagegen zu leisten verspricht, dass er das Grundstück erhält. Gegenleistungen, die der Erwerber nicht für den Erwerb des Grundstückes, sondern für andere Leistungen des Ver... mehr lesen...
Am 25. August 2000 errichteten die beiden Beschwerdeführerinnen einen Schenkungsvertrag, womit die Erstbeschwerdeführerin als Eigentümerin der Liegenschaft EZ 1063 Grundbuch 12132 Stein dieses Objekt an die Zweitbeschwerdeführerin schenkte und diese die Schenkung annahm. Am 31. Dezember 2000 richtete die Erstbeschwerdeführerin an die Zweitbeschwerdeführerin folgendes Schreiben: "Auf Grund des Schenkungsvertrages vom 25. August 2000 (Übergang der Nutzen und Lasten am 25.... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §5 Abs2 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/16/0219
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH erfasst § 5 Abs. 2 Z. 1 GrEStG gerade diejenige Gegenleistung, die zusätzlich zu der beim Erwerbsvorgang vereinbarten Leistung gewährt wird, wobei das Gesetz für die zusätzliche Gewährung einer Lei... mehr lesen...
Mit Baurechtsvertrag vom 25. November 1996 bestellte die Republik Österreich als Grundeigentümerin bezüglich eines bestimmten Bauplatzes zu Gunsten der Beschwerdeführerin das Baurecht auf die Dauer von 99 Jahren. Die Beschwerdeführerin als Bauberechtigte wurde in diesem Vertrag berechtigt und verpflichtet, ein Gebäude mit Wohnungen auf Grundlage eines bereits erstellten Gesamtkonzeptes zu errichten. Die Beschwerdeführerin verpflichtete sich weiters, auf die Dauer des Baurechts gemäß d... mehr lesen...
Index: 20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken33 Bewertungsrecht
Norm: BauRG 1912 §3 Abs1;BewG 1955 §15;GebG 1957 §26;GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Der VwGH hat zum Begriff "dauernde Lasten" im § 5 Abs. 2 Z. 2 GrEStG 1987 ausgeführt, dass eine dort für die Dauer von 99 Jahren eingeräumte Belastung (Vorverkaufsrech... mehr lesen...
Mit einer am 23. Mai 1997 beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien angezeigten Vereinbarung vom 17. April 1997 räumte Dr. S. seiner Ehefrau Mag. S. für sich und seine Rechtsnachfolger das lebenslängliche und unentgeltliche Wohnrecht an dem auf der Liegenschaft EZ 1706 KG P. befindlichen Wohnhaus im 18. Wiener Gemeindebezirk ein. In der über diesen Vorgang am 24. Juni 1997 eingereichten Schenkungssteuererklärung wurde der Wert der Wohnung mit monatlich S 2.500,-- erklärt,... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Auch persönliche Dienstbarkeiten gehören grundsätzlich als auf dem Grundstück ruhende Belastungen nach § 5 Abs 2 Z 2 GrEStG 1987 zur Gegenleistung, weil sie als absolute Rechte gegen den jeweiligen Eigentümer der belasteten Sache wirken und damit auf den Erwerber kraft Gesetzes übergehen (Hinweis E 21. März 1985, 84/16/0226). ... mehr lesen...
Im Jahr 1990 erhielt der minderjährige B, der Neffe des Beschwerdeführers, von der X-Bank ein Darlehen zur Finanzierung des Ankaufes der Liegenschaft EZ 211, Grundbuch St. Leonhard. Für dieses Darlehen gaben der Beschwerdeführer und zwei weitere Personen Garantieerklärungen ab. Diese Finanzierung scheiterte, weil in der Folge der Treuhänder den ihm von der X-Bank überwiesenen Kaufpreis veruntreut hat. B konnte bereits Ende 1990 die Darlehensannuitäten nicht mehr zeitgerecht begleichen... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §5 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Für eine zusätzliche Leistung im Sinne des § 5 Abs 2 Z 1 GrEStG wird ein rechtlicher Zusammenhang zwischen ihr und dem Grundstückserwerb gefordert (Hinweis Fellner, Gebühren- und Verkehrsteuern II/3, Rz 150 zu § 5 GrEStG). Unter diesen Tatbestand werden vor allem nachträgliche Leistungen subsumiert. European Case Law Iden... mehr lesen...
In einem am 23. August 1979 abgeschlossenen "Nutzungs- und Optionsvertrag" räumte die Republik Österreich der G. GmbH die Nutzung an in den Katastralgemeinden Breitenlee und Aspern gelegenen Grundflächen im Gesamtausmaß von ca. 124 ha für die Dauer von 99 Jahren sowie ein Vorkaufsrecht an diesen Liegenschaften ein. In Punkt I. eines zwischen Stadt Wien und dem beschwerdeführenden Fonds abgeschlossenen Vertrages vom 6. November 1996 wurde ausgeführt, die Republik Österreich sei grundbü... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die auf einem Grundstück ruhenden dauernden Lasten gehören nicht zur Gegenleistung iSd § 5 Abs 2 Z 2 GrStG 1987. Als derartige dauernde Lasten sind solche Lasten anzusehen, mit deren Wegfall der Eigentümer in absehbarer Zeit nicht rechnen kann, sodass sie im rechtsgeschäftlichen Verkehr mit Grundstücken als eine dauernde wertmindernde Eigenschaf... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5 Abs2 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Ist ein Grundstück mit einem auf 99 Jahre eingeräumten Nutzungsrecht sowie einem Vorkaufsrecht belastet, so stellt eine solche Belastung eine dauernde Last dar. Eine Dauer von Rechtsverhältnissen auf eine Zeit von 99 Jahren wird im Rechtsleben üblicherweise einer immerwährenden Dauer - unter diesem Begriff ... mehr lesen...
Am 10. Dezember 1998 schlossen Dr. Peter S als Geschenkgeber und seine Ehegattin, die Beschwerdeführerin, als Geschenknehmerin einen Vertrag über die Schenkung einer näher bezeichneten Liegenschaft mit dem darauf befindlichen Haus ab. Dieser Vertrag lautet auszugsweise: "§ 2 Gewährleistung, Haftung, Übergang von Nutzen und Lasten 2./1. Aufgrund des Grundbuchsauszuges vom 30.10.1998 werden folgende Lasten festgestellt: ... 2./1./3. zu CLNr. 3 a Das Fruchtgenussrech... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1446;ABGB §526;GrEStG 1987 §5 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Nach der Bestimmung des § 5 Abs 2 Z 2 GrEStG 1987 gehören zur Gegenleistung Belastungen, die auf dem Grundstück ruhen, soweit sie auf den Erwerber kraft Gesetzes übergehen, ausgenommen dauernde Lasten. Daraus ergibt sich, dass zur Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen S... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 28. April 1993 erwarb die Beschwerdeführerin von der NKS Bau GmbH eine bestimmt bezeichnete Liegenschaft um den Kaufpreis von S 423.543,--. Im Abgabenverfahren wurde vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz festgestellt, dass der Verkäuferin bereits mit Bescheid vom 31. August 1992 die Baubewilligung zur Errichtung einer aus sechs Häusern bestehenden Einfamilienhausanlage auf näher bezeichneten Grundstücken, darunter dem kaufgegenständlichen Grund... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/27 92/16/0196 1 Stammrechtssatz Für die abgabenrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges ist der Zustand des Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben werden SOLL. Das muß nicht unbedingt der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegebene Zustand sein. Ents... mehr lesen...
Aus dem Inhalt der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin und die P. GmbH & Co KG beantragten am 6. Oktober 1995 beim Bezirksgericht Linz-Land in der neueröffneten EZ 1961 des Grundbuchs X die Einverleibung des Baurechts an der EZ 1411 bis 31. Mai 2020 für die Beschwerdeführerin. Auf der Grundlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern wurde ... mehr lesen...
Index: 20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BauRG 1912 §1 Abs1;BauRG 1912 §3 idF 1990/258;BauRG 1912 §5 Abs1;BewG 1955 §15 Abs1;GrEStG 1987 §1 Abs2;GrEStG 1987 §2 Abs2 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Einräumung eines Baurechts - hier auf 25 Jahre - i... mehr lesen...
Der den Gegenstand der Abgabenerklärung gemäß § 10 GrEStG 1987 bildende Kaufvertrag hat auszugsweise folgenden Inhalt: "KAUFVERTRAG abgeschlossen zwischen 1) A Wohnungseigentumsgesellschaft m.b.H. ... im nachfolgenden kurz "verkaufende Partei" genannt und 2) (Beschwerdeführer und seine Gattin M.B.) im nachfolgenden kurz "kaufende Partei" genannt wie folgt: "I. BESTAND: Die verkaufende Partei ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ. 3470 Grundbuch K,... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Nicht die Bereicherung des Veräußerers, sondern der Erwerb des Käufers wird nach dem GrEStG 1987 besteuert. Schon deshalb trifft die Ansicht nicht zu, beim Erwerb eines unbebauten Grundstückes dürfe als Gegenleistung nur jener Betrag herangezogen werden, der dem Veräußerer tatsächlich zugekommen sei (st... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §10 Abs1;GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/30 92/16/0144 1
(hier: GrEStG 1987) Stammrechtssatz Alles ist Gegenleistung, was der Erwerber über den Kaufpreis für das unbebaute Grundstück hinaus aufwenden muß. Erbringt ein Käufer im Hinblick a... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bei der Frage, ob zwei Verträge (Kaufvertrag betreffend ein Grundstück; Werkvertrag betreffend die Errichtung eines Hauses auf diesem Grundstück) im Grunde des § 21 BAO eine wirtschaftliche Einheit bilden, ist im vorliegenden Fall angesichts des u... mehr lesen...
Mit Schenkungsvertrag vom 12. November 1991 übertrug Ana R. ihrem Vater, dem Beschwerdeführer, ein Forstgut in der KG N. In der Vertragsurkunde verpflichtete sich der Beschwerdeführer zur Übernahme einer Kreditschuld in Höhe von S 306.186,--. Das Finanzamt schrieb für diesen Rechtsvorgang mit Bescheid vom 28. August 1992 sowohl Grunderwerbsteuer als auch Schenkungssteuer vor. Gegen den Schenkungssteuerbescheid wurde Berufung erhoben, während der Grunderwerbsteuerbescheid unang... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1446;ABGB §526;GrEStG 1955 §11 Abs2 Z2;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs2 Z2; Beachte Siehe jedoch:
84/16/0226 E 21. März 1985 VwSlg 5978 F/1985 RS 1;
Rechtssatz: Aus § 5 Abs 2 Z 2 GrEStG ergibt sich, daß zur Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne auch diejenigen Lasten gehören, die abzulösen w... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z4;GrEStG 1987 §5 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Wird vom Hypothekargläubiger die Liegenschaft rechtsgeschäftlich erworben, so zählt zur Bemessungsgrundlage neben dem Kaufpreis auch der Wert der Forderung des nunmehrigen Erwerbers. In diesem Sinne wird auch im § 5 Abs 1 Z 4 GrEStG 1987 angeordnet, daß beim Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren Geg... mehr lesen...
Mit Abgabenerklärung gemäß § 10 Grunderwerbsteuergesetz 1987 (im folgenden: GrEStG) zeigte die Drittbeschwerdeführerin (im folgenden: Verkäuferin genannt) am 9. April 1990 an, daß die Erstbeschwerdeführerin und der Zweitbeschwerdeführer (im folgenden auch Käufer genannt) das Grundstück Nr. 1869/4, je zur Hälfte erworben hätten. Die Gegenleistung wurde mit S 202.352,66 angegeben, davon seien S 50.000,-- für Aufschließungskosten und S 8.520,66 für bauliche Vorleistungen wie Bauplatzerkl... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs2 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0195
92/16/0201
92/16/0202
Rechtssatz: Für die abgabenrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges ist der Zustand des Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben werden SOLL. Das muß nicht unbedingt der i... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer und sein Bruder Josef G. beabsichtigten, bei der am 10. Juli 1989 vorgenommenen Versteigerung zweier Liegenschaften in der KG N. je die Hälfte der Liegenschaften zu ersteigern. An der Versteigerung nahm lediglich Josef G. teil. Da die von ihm vorgelegte Vollmacht des Beschwerdeführers mangels Beglaubigung der Unterschrift vom Gericht nicht "akzeptiert" wurde, ersteigerte Josef G. die beiden Liegenschaften zur Gänze um ein Meistbot von zusammen S 5,270.000,--. Das ... mehr lesen...