RS Vwgh 1999/4/30 98/16/0357

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.04.1999
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;
GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
GrEStG 1987 §5 Abs2 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/06/27 92/16/0196 1

Stammrechtssatz

Für die abgabenrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges ist der Zustand des Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben werden SOLL. Das muß nicht unbedingt der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegebene Zustand sein. Entscheidend ist der Zustand, in welchem das Grundstück zum Gegenstand des Erwerbsvorganges gemacht worden ist. Ist der Grundstückserwerber an ein bestimmtes, durch die Planung des Verkäufers oder eines mit diesem zusammenarbeitenden Organisators vorgegebenes Gebäude gebunden, dann ist ein Kauf mit - herzustellendem - Gebäude anzunehmen, selbst wenn über dessen Herstellung ein gesonderter "Werkvertrag" geschlossen wird (Hinweis: Fellner, Grunderwerbsteuergesetz 1987, Randzahl 88a zu § 5 GrEStG, Ergänzung X, 53 X).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998160357.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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