RS Vwgh 2001/8/9 98/16/0319

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.08.2001
beobachten
merken

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §5 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Für eine zusätzliche Leistung im Sinne des § 5 Abs 2 Z 1 GrEStG wird ein rechtlicher Zusammenhang zwischen ihr und dem Grundstückserwerb gefordert (Hinweis Fellner, Gebühren- und Verkehrsteuern II/3, Rz 150 zu § 5 GrEStG). Unter diesen Tatbestand werden vor allem nachträgliche Leistungen subsumiert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998160319.X03

Im RIS seit

15.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten