Die beschwerdeführende Gesellschaft, deren Unternehmensgegenstand das Speditionsgeschäft und die Durchführung von Transporten aller Art bilden, schloß am 3. Juni 1991 als Leasingnehmer mit der V. Gesellschaft mbH als Leasinggeber über eine Liegenschaft und die auf dieser vom Leasinggeber zu errichtenden Baulichkeiten einen Leasingvertrag ab, der in dem für den Beschwerdefall interessierenden Umfang folgende Bestimmungen enthält: "§ 3 Leasingdauer (1)... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;BAO §21 Abs1;EStG 1988 §10;EStG 1988 §19 Abs3;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Es läßt sich nur nach den Verhältnissen des Einzelfalles beurteilen, ob eine als Mietzinsvorauszahlung bezeichnete Leistung als Anschaffungskosten des Mietrechte... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §10;EStG 1988 §19 Abs3;EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Zahlungen (hier Leasingvorauszahlungen), denen wirtschaftlich die Funktion des Entgelts für die Gebrauchsüberlassung zukommt, können nicht als Anschaffungskosten jenes Rechtes gelten, das zur Ausübung des entgeltlich überlassenen Gebrauches der Sache berechtigt (Hinweis E 15.4.1998, 98/14/0043; E 12.... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind Erben nach dem am 28. Februar 1987 verstorbenen Dr. Richard F. Dieser hatte in den Streitjahren als praktischer Arzt unter anderem Einkünfte aus selbständiger Arbeit sowie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt. Für die Jahre 1984 und 1985 erklärte er Verluste aus Gewerbebetrieb aus einem Appartementhaus in H. In der in den Verwaltungsakten befindlichen Einkommensteuererklärung für 1985 war bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb der handschrift... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §1;EStG 1972 §18;EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1972 §2 Abs1;EStG 1988 §1;EStG 1988 §18;EStG 1988 §19 Abs1;EStG 1988 §19 Abs2;EStG 1988 §19 Abs3;EStG 1988 §2 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 19 Abs 2 EStG 1972 sind Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen, für das sie geleistet worden sind. Dies gilt auch für die Absetzung von Sonderausgaben iSd § 1... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ermittelt den Gewinn für seinen Gastgewerbebetrieb nach § 4 Abs. 3 EStG 1988. Im Zuge einer die Jahre 1990 bis 1993 umfassenden Prüfung der Aufzeichnungen nach § 151 BAO traf der Prüfer ua die Feststellung, der Beschwerdeführer habe im Jahr 1990 von einer Brauerei einen einmaligen Betrag von 360.000 S (inklusive 20 % USt) für die Übernahme der Verpflichtung, für die Dauer von zehn Jahren Bier ausschließlich von dieser Brauerei zu beziehen ("Bierbezugsverpflichtung... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §19 Abs3;EStG 1988 §4 Abs6;
Rechtssatz: Die von einer Brauerei im Rahmen einer "Bierbezugsverpflichtung" an den Abgabepflichtigen geleistete Zahlung zählt nicht zu den in § 19 Abs 3 EStG 1988 genannten Kosten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995140057.X02 Im RIS seit 20.1... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §19 Abs3;EStG 1988 §4 Abs6;
Rechtssatz: § 19 Abs 3 EStG 1988 ist seinem klaren Wortlaut nach nur auf taxativ aufgezählten Arten von Kosten anwendbar (Hinweis: Hofstätter/Reichel, EStG 1988, § 19 Tz 5.1). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995140057.X01 Im RIS seit 20.11.200... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §19 Abs3;EStG 1988 §4 Abs6;
Rechtssatz: § 19 Abs 3 EStG 1988 ist auf Einnahmen nicht anwendbar (Hinweis E 12.8.1994, 94/14/0064): § 4 Abs 6 EStG stellt auf "nicht aktivierungspflichtige" Aufwendungen ab und erfaßt daher ohne Zweifel nur Ausgaben. Aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zu § 4 Abs 6 und § 19 Abs 3 EStG 1988 ist die Absicht des Geset... mehr lesen...
Laut seinem Antrag vom 28. Dezember 1988, vom Leasinggeber angenommen am 2. Jänner 1989, hatte der Beschwerdeführer, der seinen Gewinn durch Einnahmen/Ausgabenrechnung ermittelt, für die Dauer von 24 Monaten ein Kraftfahrzeug gegen ein monatliches Entgelt geleast, das infolge einer Vorauszahlung von S 70.000,-- entsprechend reduziert worden war. Die Vorauszahlung hatte der Beschwerdeführer am 30. Dezember 1988 entrichtet. Das reduzierte monatliche Leasingentgelt wurde entsprechend dem... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1972 §19;EStG 1988 §19 Abs3;EStG 1988 §4 Abs6;EStGNov 1988/405 Art1 Z4;StGG Art2;
Rechtssatz: Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Einseitigkeit der Durchbrechung des Zufluß/Abflußprinzips durch § 4 Abs 6 bzw § 19 Abs 3 EStG 1988 sowie durch Art 1 Z 4 EStGNov 1988/405... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §19 Abs3;EStG 1988 §4 Abs6;EStGNov 1988/405 Art1 Z4;
Rechtssatz: AusfzF, ob im konkreten Fall die geleistete Vorauszahlung des Leasingentgelts wirtschaftlich die Funktion von Mietkosten hat. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994140064.X02 Im RIS seit 20.11.2000 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §19 Abs3;EStG 1988 §4 Abs6;EStGNov 1988/405 Art1 Z4;StGG Art2;
Rechtssatz: Übersteigt der Vorauszahlungszeitraum, für den eine Vorauszahlung nach § 19 Abs 3 EStG 1988 geleistet wurde, das folgende Jahr, dann ist die gesamte Ausgabe zu verteilen. Entscheidend ist nicht die Laufzeit des ... mehr lesen...