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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
GrEStG 1955 §5 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/16/0017 E 13. Mai 2004 RS 2Stammrechtssatz
Macht der veräußernde Unternehmer von der Neuregelung des § 6 Abs. 2 UStG 1994 idF BGBl I Nr. 1998/79 Gebrauch, ist auch die Umsatzsteuer Teil der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. Konkret handelt es sich bei dieser um einen Teil des Kaufpreises, nicht um eine sonstige Leistung iSd § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001160434.X02Im RIS seit
17.06.2004