RS Vwgh 2004/2/26 2003/16/0146

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Veröffentlicht am 26.02.2004
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Pfandrechtlich auf dem erworbenen Grundstück sichergestellte Forderungen können nur dann in die Gegenleistung einbezogen werden, wenn sich der Erwerber der Liegenschaft vertraglich verpflichtet hat, den bisherigen Eigentümer bezüglich der hypothekarisch sichergestellten Verpflichtungen schad- und klaglos zu halten, wobei das zwischen den Ertragsteilen bestehende Innenverhältnis maßgeblich ist (Hinweis E 18. April 1974, 1585/73, VwSlg 4674 F/1974).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003160146.X02

Im RIS seit

01.04.2004

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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