Mit einer als "Tausch- und Kaufvertrag" bezeichneten Vereinbarung vom 8. April 1992 erwarb die Stadtgemeinde Z von der Beschwerdeführerin die Liegenschaft EZ 190, KG Z, gegen die Hingabe des Grundstückes 7/1 LN aus der EZ 3 KG Z. Die Beschwerdeführerin leistete eine Tauschaufgabe (in der Urkunde als "Wertausgleich" bezeichnet) in der Höhe von S 4,000.000,--. In den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten befindet sich ein Schreiben des Finanzamtes Z (Bewertungsstelle) vom 29. Jul... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat mit Kaufvertrag vom 28. März/2. April 1991 aus der Konkursmasse der H.m.H.-Gesellschaft mbH in R, vertreten durch den Masseverwalter Rechtsanwalt Dr. H in L, die Liegenschaft EZ. 862 samt der darauf befindlichen Werkshalle, dem Bürogebäude und dem Lagerplatz erworben. Der Kaufvertrag hat nachstehenden, auszugsweise wiedergegebenen Inhalt: "II. 2. Auf der Liegenschaft ist ein Pfandrecht zugunsten der Volksbank X registrierte Genosse... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs1;BewG 1955 §10 Abs2;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Mag zwar der tatsächlich für eine Liegenschaft erzielte Kaufpreis im allgemeinen einen Hinweis für die Feststellung des gemeinen Wertes ergeben (Hinweis E 4.2.1971, 288/69, VwSlg 4180 F/1971), so wird ein solcher vor dem Abbruch des auf der Liegenschaft befindlichen Gebäudes gelegener Kaufv... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1055;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Unter dem Kaufpreis ist die bestimmte Summe Geldes zu verstehen, die der Käufer dem Verkäufer für die Überlassung des Kaufgegenstandes vereinbarungsgemäß zuzuwenden hat. Schuldübernahmen einer auf der Liegenschaft hypothekarisch ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs1;BewG 1955 §10 Abs2;GrEStG 1987 §4 Abs3;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Entgeltlichkeit verlangt nicht Gleichwertigkeit der Leistungen (Hinweis OGH 12.12.1985, 7 Ob 671/85, SZ 58/209). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993160093.X04 Im RIS seit 14.01.2002 ... mehr lesen...
Mit einer als "Tausch- und Kaufvertrag" bezeichneten Vereinbarung vom 8. April 1992 erwarb die Stadtgemeinde Z von der Beschwerdeführerin die Liegenschaft EZ 190, KG Z, gegen die Hingabe des Grundstückes 7/1 LN aus der EZ 3 KG Z. Die Beschwerdeführerin leistete eine Tauschaufgabe (in der Urkunde als "Wertausgleich" bezeichnet) in der Höhe von S 4,000.000,--. In den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten befindet sich ein Schreiben des Finanzamtes Z (Bewertungsstelle) vom 29. Jul... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs1;BewG 1955 §10 Abs2;GrEStG 1987 §4 Abs3;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der gemeine Wert ist nach objektiven Gesichtspunkten zu bestimmen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993160093.X03 Im RIS seit 14.01.2002 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Mit einer als "Tausch- und Kaufvertrag" bezeichneten Vereinbarung vom 8. April 1992 erwarb die Stadtgemeinde Z von der Beschwerdeführerin die Liegenschaft EZ 190, KG Z, gegen die Hingabe des Grundstückes 7/1 LN aus der EZ 3 KG Z. Die Beschwerdeführerin leistete eine Tauschaufgabe (in der Urkunde als "Wertausgleich" bezeichnet) in der Höhe von S 4,000.000,--. In den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten befindet sich ein Schreiben des Finanzamtes Z (Bewertungsstelle) vom 29. Jul... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat mit Kaufvertrag vom 28. März/2. April 1991 aus der Konkursmasse der H.m.H.-Gesellschaft mbH in R, vertreten durch den Masseverwalter Rechtsanwalt Dr. H in L, die Liegenschaft EZ. 862 samt der darauf befindlichen Werkshalle, dem Bürogebäude und dem Lagerplatz erworben. Der Kaufvertrag hat nachstehenden, auszugsweise wiedergegebenen Inhalt: "II. 2. Auf der Liegenschaft ist ein Pfandrecht zugunsten der Volksbank X registrierte Genosse... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10;GrEStG 1987 §4 Abs3;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Beim Grundstückstausch ist die Grunderwerbsteuer grundsätzlich vom gemeinen Wert der getauschten Grundstücke zuzüglich einer Tauschaufgabe zu berechnen (Hinweis E VS 16.12.1965, 501/64, VwSlg 3379 F/1965; E 26.3.1991, 15/3502/78; E 28.1.1993, 92/16/0120, 0121, 0122). Eu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §19;GrEStG 1987 §4 Abs3;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Aus der Begriffsbestimmung des gemeinen Wertes gem § 10 Abs 2 BewG 1955 ergibt sich, daß die im konkreten Fall angestrebte, jedoch nicht näher begründete Ermittlung des gemeinen Wertes mit einem Fünffachen des Einheitwertes jeder Grundla... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1055;ABGB §1345;ABGB §1346;ABGB §1357;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Erwirbt der Käufer eine mit Hypothek belastete Liegenschaft und die alleinige Zahlungsverpflichtung für den hypothekarisch gesicherten Kredit, wobei der Käufer schon vor Abschluß des Kaufvertrages für den Kredit die Haftung als Bürde u... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs1;BewG 1955 §10 Abs2;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Mag zwar der tatsächlich für eine Liegenschaft erzielte Kaufpreis im allgemeinen einen Hinweis für die Feststellung des gemeinen Wertes ergeben (Hinweis E 4.2.1971, 288/69, VwSlg 4180 F/1971), so wird ein solcher vor dem Abbruch des auf der Liegenschaft befindlichen Gebäudes gelegener Kaufv... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1055;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Unter dem Kaufpreis ist die bestimmte Summe Geldes zu verstehen, die der Käufer dem Verkäufer für die Überlassung des Kaufgegenstandes vereinbarungsgemäß zuzuwenden hat. Schuldübernahmen einer auf der Liegenschaft hypothekarisch ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs1;BewG 1955 §10 Abs2;GrEStG 1987 §4 Abs3;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Entgeltlichkeit verlangt nicht Gleichwertigkeit der Leistungen (Hinweis OGH 12.12.1985, 7 Ob 671/85, SZ 58/209). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993160093.X04 Im RIS seit 14.01.2002 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs1;BewG 1955 §10 Abs2;GrEStG 1987 §4 Abs3;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der gemeine Wert ist nach objektiven Gesichtspunkten zu bestimmen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993160093.X03 Im RIS seit 14.01.2002 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10;GrEStG 1987 §4 Abs3;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Beim Grundstückstausch ist die Grunderwerbsteuer grundsätzlich vom gemeinen Wert der getauschten Grundstücke zuzüglich einer Tauschaufgabe zu berechnen (Hinweis E VS 16.12.1965, 501/64, VwSlg 3379 F/1965; E 26.3.1991, 15/3502/78; E 28.1.1993, 92/16/0120, 0121, 0122). Eu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §19;GrEStG 1987 §4 Abs3;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Aus der Begriffsbestimmung des gemeinen Wertes gem § 10 Abs 2 BewG 1955 ergibt sich, daß die im konkreten Fall angestrebte, jedoch nicht näher begründete Ermittlung des gemeinen Wertes mit einem Fünffachen des Einheitwertes jeder Grundla... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1055;ABGB §1345;ABGB §1346;ABGB §1357;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Erwirbt der Käufer eine mit Hypothek belastete Liegenschaft und die alleinige Zahlungsverpflichtung für den hypothekarisch gesicherten Kredit, wobei der Käufer schon vor Abschluß des Kaufvertrages für den Kredit die Haftung als Bürde u... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin schloß am 11. Mai 1992, der Zweitbeschwerdeführer am 16. Juni 1992 und die Drittbeschwerdeführerin am 6. November 1992 mit der Unterberger & Dierl Bauträgergesellschaft mbH (Verkäuferin) jeweils einen im wesentlichen gleichlautenden (Abweichungen betreffen insbesondere die Anzahl der Grundstücksanteile, die Bezeichnung der Wohnungseinheiten sowie die Höhe der Gegenleistung) Kaufvertrag. Der Kaufvertrag der Erstbeschwerdeführerin hat auszugsweise folgende... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin schloß am 11. Mai 1992, der Zweitbeschwerdeführer am 16. Juni 1992 und die Drittbeschwerdeführerin am 6. November 1992 mit der Unterberger & Dierl Bauträgergesellschaft mbH (Verkäuferin) jeweils einen im wesentlichen gleichlautenden (Abweichungen betreffen insbesondere die Anzahl der Grundstücksanteile, die Bezeichnung der Wohnungseinheiten sowie die Höhe der Gegenleistung) Kaufvertrag. Der Kaufvertrag der Erstbeschwerdeführerin hat auszugsweise folgende... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/16/0123
93/16/0124
Rechtssatz: Alle Aufwendungen eines vertraglich an ein bestimmtes Objekt gebundenen Käufers - auch für die Herstellung des Gebäudes - sind Bestandteil der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung und damit der Bemessungsgr... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §914;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/16/0123
93/16/0124
Rechtssatz: Ist der Inhalt eines Kaufvertrages der Erwerb eines Anteiles an einem Grundstück, auf dem der Verkäufer ein Wohnhaus schaffen sollte, dann entspricht... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/16/0123
93/16/0124
Rechtssatz: Alle Aufwendungen eines vertraglich an ein bestimmtes Objekt gebundenen Käufers - auch für die Herstellung des Gebäudes - sind Bestandteil der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung und damit der Bemessungsgr... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §914;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/16/0123
93/16/0124
Rechtssatz: Ist der Inhalt eines Kaufvertrages der Erwerb eines Anteiles an einem Grundstück, auf dem der Verkäufer ein Wohnhaus schaffen sollte, dann entspricht... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer (als Käufer) schloß am 18. April 1991 mit E (als Verkäuferin) einen Kaufvertrag über den Erwerb von vorläufig 225/1491 Miteigentumsanteilen an der Liegenschaft EZ 595 KG. Der Vertragsgegenstand wurde in einem dem Kaufvertrag als Beilage I angeschlossenen Plan (der insgesamt sechs Teilflächen aufweist) mit "Fläche 3" bezeichnet, wobei als Kaufpreis eine Summe von S 452.000,-- vereinbart wurde. Diese Summe wurde auch in der am 25. April 1991 erstatteten Abgabenerklä... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer (als Käufer) schloß am 18. April 1991 mit E (als Verkäuferin) einen Kaufvertrag über den Erwerb von vorläufig 225/1491 Miteigentumsanteilen an der Liegenschaft EZ 595 KG. Der Vertragsgegenstand wurde in einem dem Kaufvertrag als Beilage I angeschlossenen Plan (der insgesamt sechs Teilflächen aufweist) mit "Fläche 3" bezeichnet, wobei als Kaufpreis eine Summe von S 452.000,-- vereinbart wurde. Diese Summe wurde auch in der am 25. April 1991 erstatteten Abgabenerklä... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in AnwBl 1994/10, S 820
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993160168.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in AnwBl 1994/10, S 820
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993160168.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
KK sen und KK jun schlossen zum Zweck des Betriebes eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma den Gesellschaftsvertrag vom 27. Mai 1991. KK sen. brachte das bisher von ihm in der Rechtsform eines Einzelkaufmannes betriebene gastgewerbliche Unternehmen in die damit errichtete OHG ein. Der Gesellschaftsvertrag lautet auszugsweise wie folgt: "4 Einlagen 4,1 Sacheinlage: Betriebsvermögen: Die Einlage des Gesellschafters KK sen. wird aus dem gesamten, aktiven und passiven Betri... mehr lesen...