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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1987 §4 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/16/0123 93/16/0124Rechtssatz
Alle Aufwendungen eines vertraglich an ein bestimmtes Objekt gebundenen Käufers - auch für die Herstellung des Gebäudes - sind Bestandteil der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung und damit der Bemessungsgrundlage zuzurechnen (Hinweis E 27.6.1991, 90/16/0169).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993160122.X01Im RIS seit
03.04.2001