Die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf legte dem Berufungswerber im angefochtenen Straferkenntnis zur Last, am 12 09 2004 um 14 30 Uhr als Lenker des Personenkraftwagens mit dem Kennzeichen *** auf der S 31 im Gemeindegebiet von Kalkgruben auf Höhe des Strkm 66,699 bei der Fahrt in Richtung Weppersdorf die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h überschritten zu haben, weil er mit einer Geschwindigkeit von 117 km/h gefahren sei. Wegen Verletzung des § 20 Abs 2 S... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Wortfolge im Tatvorwurf betreffend der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit, die sich als unrichtig herausgestellt hatte, war ersatzlos zu entfernen, weil es sich nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshof um kein notwendiges Tatbestandsmerkmal einer Übertretung nach § 20 Abs 2 StVO handelt. Aus diesem Grund hatte die vorgenommene Reduktion allerdings auch keine Auswirkung auf die Kostenentscheidung. Es konnte nicht von einem teilweisen Obsiegen des Berufungswerbers ge... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Leoben vom 31.8.2001, Zl.: S 505/01 ist Herr J I in seiner Eigenschaft als verantwortlicher Beauftragter des Beförderers, der A & C, M T Gesellschaft mit Sitz in D H wegen vier Übertretungen nach dem GGBG jeweils mit einer Geldstrafe in der Höhe von S 10.000,-- bestraft worden. Die Verfahrenskosten sind gemäß § 64 VStG mit S 4.000,-- festgesetzt worden. Ohne gesetzliche Verpflichtung hat die Behörde erster Instanz, die Bundespolizeidirekti... mehr lesen...
Rechtssatz: Die von der Erstbehörde vorgenommene Berichtigung ihrer unrichtigen Umrechnung der Strafbeträge von Schilling in Euro (hier: S 10.000 seien "? 218,02") war wegen der Offensichtlichkeit des Fehlers zulässig. So ging aus dem berichtigten Straferkenntnis hervor, dass die Geldstrafe zum Zeitpunkt seiner Erlassung noch in Schillingbeträgen anzugeben war, und dass es sich bei den Geldstrafen von S 10.000 nur um Mindeststrafen nach § 27 GGBG handelte. Damit war erkennbar, dass die Sch... mehr lesen...
Mit der Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Judenburg vom 13.7.2000 wurde dem Berufungswerber eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Ortsgebiet von St. Georgen ob Judenburg, auf der B 96, bei Strkm. 8,9 zur Last gelegt, die er am 26.2.2000, um 13.23 Uhr als Lenker des PKWs mit dem Kennzeichen begangen habe. Hiefür verhängte die belangte Behörde gemäß § 99 Abs 3 lit a StVO eine Geldstrafe von S 700,--. Dagegen erhob der Berufungswerber fristgerecht Einspruch. Er könne sich kaum vorste... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 49 Abs 2 VStG tritt die Strafverfügung durch die rechtzeitige Erhebung des gegen die Schuld gerichteten Einspruches außer Kraft. Daher hat die Behörde auch dann ein Straferkenntnis zu erlassen und darin gemäß § 64 Abs 2 VStG einen Kostenbeitrag in Höhe von 10% der verhängten Strafe zu verhängen, wenn der Beschuldigte die in der Strafverfügung verhängte Geldstrafe nach Übermittlung des Radarfotos im ordentlichen Verfahren eingezahlt hat, und daher nur noch der im Straferk... mehr lesen...
Begründung: Der Berufungswerber (Bw) war zur Tatzeit und ist noch handelsrechtlicher Geschäftsführer der F-GmbH. Diese GesmbH war über Auftrag der K-GmbH an deren Baustelle in Wien, R-weg mit der "Herstellung von Gipszwischenwänden" befaßt. Bei einer Kontrolle dieser Baustelle am 21.10.1994 wurden zwei polnische Staatsbürger arbeitend (Spachtelarbeiten an Gipsdielenwänden auf Stiege 9, 1. Stock, hofseitige Wohnung) angetroffen, für die weder Beschäftigungsbewilligungen noch Arbeitserlaubni... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde von der Berufungsbehörde die Tatzeit gegenüber der Vorinstanz verringert und weiters die Ersatzfreiheitsstrafe herabgesetzt, so kann von einem "Bestätigen" des Straferkenntnisses nicht gesprochen werden und ist sohin die Vorschreibung von Kosten des Berufungsverfahrens nicht zulässig (Hinweis E VwGH 7.9.1995, 94/09/0164). mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der nunmehrige Berufungswerber (BW) für schuldig erkannt, vom 2.1.1993 bis 8.5.1993, jeweils an Samstagen, in Wien, Flohmarkt, Dauerverkaufsplatz, durch den Verkauf von Altwaren verschiedenster Art, wie Teller, Gläser, Bilder etc, das Gewerbe: Handelsgewerbe gemäß §103 Abs1 litb Z25, beschränkt auf den Kleinhandel mit Altwaren, ausgeübt zu haben, ohne die erforderliche Gewerbeberechtigung erlangt zu haben. Dadurch habe er §366 Abs1 Z1... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwGH v. 27.3.1991, Zl.89/04/0226; VwSlg 8644A/1974; VwGH v. 10.12.1988, Zl.88/06/0108 Rechtssatz: Auch bloßes Verweilenlassen der Gäste in der Betriebsstätte über die Sperrstunde hinaus ist strafbar. Beweislastumkehr gem. §5 VStG bei bloßen Ordnungswidrigkeiten. Gewerbebetreibender muß die für ihn maßgeblichen Rechtsvorschriften auch im Detail kennen. Befangenheit des Organes führt bei eindeutig rechtswidrigem Verhalten des Beschuldigten nicht zur Fehlerhaftigkeit... mehr lesen...
Rechtssatz: Jährliche Überprüfung von Rolltoren durch befugte Kontrollorgane: Überprüfungsauftrag an Zivilingenieur entbindet Arbeitgeber nicht von der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit; Strafbemessung; Bei juristischen Personen ist primär auf deren Vermögen und nicht auf das des für sie handelnden Organes abzustellen. Verbot der reformatio in peius. Gemäß § 31 Abs.2 lit.p ANSchG begehen Arbeitgeber und deren Bevollmächtigte, die den Vorschriften der aufgrund des § 24 ANSchG e... mehr lesen...