Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 mit einer Geldstrafe von S 25.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 508 Stunden) bestraft, weil er am 16. September 1995 gegen 3.30 Uhr im Gemeindegebiet von Zell am See auf der Flugplatzstraße in Fahrtrichtung Zellermoos (Baumarkt Ebster) einen nach dem Kennzeichen bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (mindestens 0,77 mg/l A... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §51a Abs1;VStG §51e Abs4;VStG §51h Abs4;
Rechtssatz: Gemäß § 51h Abs. 4 letzter Satz VStG bedarf es nicht der Verkündung der "vollständigen und abschließenden
Begründung: ", es genügt vielmehr die Verkündung des Spruches des Bescheides des UVS und seiner wesentlichen
Begründung: . Daß den Parteien für die bloße Verkündung des Bescheides keine Vorbereitungszeit iSd § 51e Abs... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §51a Abs1;VStG §51e Abs4;VStG §51h Abs4;
Rechtssatz: Zwar steht es einem Besch frei, in jedem Stadium des Verfahrens gemäß § 51a Abs. 1 VStG die Beigebung eines Verteidigers im Rahmen der Verfahrenshilfe zu beantragen; das Gesetz schreibt jedoch nicht zwingend vor, daß aus Anlaß eines derartigen Antrages eine Berufungsverhandlung abgesetzt werden müßte und erst nach Abs... mehr lesen...
Mit Schreiben des Magistrats der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 15. Bezirk, vom 6. April 1995 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, sich zu der ihm zur Last gelegten Verwaltungsübertretung, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als Stellvertretung nach außen berufenes Organ der B Gesellschaft mbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeber mit Sitz in Wien am 6. Februar 1995 in ihrem Gastgewerbebetrieb in Wien eine namentlich genann... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs2;B-VG Art130 Abs2;VStG §11;VStG §19 Abs1;VStG §19;VStG §24;VStG §51h Abs4;
Rechtssatz: Ist der Berufungsbescheid durch die belBeh (am Tag der behaupteten Inhaftierung) in Anwesenheit des Besch iSd § 51h Abs 4 VStG mündlich verkündet worden, so tritt mit der Verkündung bereits die Bindungswirkung dieses Straferkenntnisses ein, ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 15. Dezember 1995 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe sich am 3. April 1995 um 21.30 Uhr in Feldkirch in der Neustadt vor der jetzigen Baustelle der Hypo-Bank in ihrem PKW sitzend zur Ausübung der gewerbsmäßigen Unzucht angeboten, indem sie dem Freier Ö für die Durchführung eines Geschlechtsverkehrs einen Betrag von S 500,-- genannt habe. Die Beschwerdeführerin habe dadurch eine Übertretung des §... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §51h Abs4;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: § 51h Abs 4 VStG ist eine Verfahrensvorschrift. Ihre Verletzung kann nur dann zur Aufhebung des angefochtenen Bescheides führen, wenn die Behörde bei ihrer Einhaltung zu einem anderen Bescheid hätte kommen können. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 11. Mai 1993 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. b i.V.m. § 18 Abs. 1 und § 19 Abs. 3 sowie § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) wegen unerlaubter Beschäftigung von zwei Ausländern am 9. Oktober 1991 zu einer Geldstrafe von S 20.000,-- - im Falle der Uneinbringlichkeit zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von zehn Tagen - bestraft, und es wurden ihm K... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §14;AVG §62 Abs2;AVG §67g;VStG §51h Abs4;
Rechtssatz: Wurde die Verkündung des SPRUCHES des angefochtenen Bescheides und damit sein normativer Inhalt wörtlich am Schluß des Verhandlungsprotokolles beurkundet und (hier) von den Mitgliedern des UVS, dem Schriftführer sowie den sonstigen Anwesenden unterfertigt, liegt eine vorschriftsmäßige Beurkundung des mündlich verkünde... mehr lesen...