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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §62 Abs2;Rechtssatz
Ist der Berufungsbescheid durch die belBeh (am Tag der behaupteten Inhaftierung) in Anwesenheit des Besch iSd § 51h Abs 4 VStG mündlich verkündet worden, so tritt mit der Verkündung bereits die Bindungswirkung dieses Straferkenntnisses ein, sodaß die belBeh auf die nachfolgende Inhaftierung nicht mehr eingehen konnte; ein Mißbrauch des Ermessens der Strafbemessung liegt daher nicht vor.
Schlagworte
Ermessen Geldstrafe und ArreststrafeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996090133.X02Im RIS seit
20.11.2000