IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Mag. Walter Oberascher über die Beschwerde des Dr. AB AA, AD-Straße, LL, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Salzburg (belangte Behörde) vom 30.1.2020, Zahl ZZZ/2019, z u R e c h t e r k a n n t : I. Der Beschwerde wird Folge gegeben und das angefochtene Straferkenntnis behoben. II. Für den Beschwerdeführer fallen gemäß § 52 Abs 8 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwG... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.04.2020 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: VStG §49 Abs2StVO 1960 §52 lita Z10a
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob bei objektiver Betrachtungsweise davon ausgegangen werden kann, dass der Beschuldigte auch den Schuldspruch und nicht nur die Strafhöhe bekämpft hat, ist der Inhalt des Rechtsmittels in seiner Gesamtheit maßgebe... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 15.04.2020 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: VStG §49 Abs2StVO 1960 §52 lita Z10a
Rechtssatz: Aus dem Umstand, dass der Beschuldigte die Geschwindigkeitsüberschreitung und damit die objektive Erfüllung des Tatbestands gemäß § 52 lit a Z 10a StVO nicht bestritten hat, kann nicht zwingend geschlossen werden, dass er damit auch di... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 15.04.2020 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: VStG §49 Abs2StVO 1960 §52 lita Z10a
Rechtssatz: Bestreitet der Beschuldigte in dem Einspruch zwar nicht das Vorliegen des Tatbestandes in objektiver Richtung, macht er aber die mangelnde Erfüllung der subjektiven Tatseite geltend und stellt er damit überhaupt ein strafrechtlich rele... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 15.04.2020 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: VStG §49 Abs2StVO 1960 §52 lita Z10a
Rechtssatz: Nachdem der Beschwerdeführer in seinem Einspruch gegen eine Strafverfügung nicht ausdrücklich nur das Ausmaß der auferlegten Strafe in Anfechtung gezogen, sondern ein Verschulden in Abrede gestellt hat, liegt ohne Zweifel ein Einspruch... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 15.04.2020 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: VStG §49 Abs2StVO 1960 §52 lita Z10a
Rechtssatz: Weil die Behörde trotz des bereits erfolgten Außerkrafttretens der Strafverfügung lediglich über die Strafhöhe abgesprochen und ihre Zuständigkeit zur vollen Entscheidung in der Sache nicht in Anspruch genommen hat, war der angefochten... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg erkennt durch die Richterin Dr. Edeltraud Stadlhofer über die Beschwerde des AB AA, AE, vertreten durch AG Rechtsanwälte GmbH, AJ, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 4.6.2019, Zahl XXX-2019, zu Recht: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Die ordentliche Revision nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ist nicht zulässig. E n t s c h e i d u n g s g r ü n d... mehr lesen...