Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe am 25.7.2002 von 12: 46 Uhr bis 13:06 Uhr in 5020 Salzburg, Wstraße 11, das mehrspurige Kraftfahrzeug der Marke Audi, mit dem behördlichen Kennzeichen S-.. in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone ohne ordnungsgemäße Entrichtung der Parkgebühr geparkt. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 7 Abs 1 in Verbindung mit § 3 Abs 1 des Parkgebührengesetzes für die Stadt Salzburg, LGBl Nr... mehr lesen...
Rechtssatz: Da die Ehegattin des Beschuldigten trotz dreimaliger Ladung und selbst unter Anwendung von Zwangsmitteln (Verhängung einer Zwangsstrafe versucht, zwangsweise Vorführung) nicht dazu bewegt werden konnte, als Zeugin zu erscheinen, war auf Grund dieses eindeutigen Verhaltens der Zeugin davon auszugehen, dass diese ihr gemäß § 38 VStG zustehendes Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nimmt. Schlagworte § 38 VStG; Zeugnisverweigerungsrecht der Ehegattin mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschuldigte hat durch die Mitteilung an die Behörde, dass ein "naher Verwandter" das Fahrzeug gelenkt hat, seiner Verpflichtung nach § 103 Abs. 2 KFG nicht entsprochen, da dass auf § 38 VStG gestützte Entschlagungsrecht gemäß der im § 103 Abs. 2 KFG enthaltenen Verfassungsbestimmungen, das Recht auf Auskunftsverweigerung gegenüber der Befugnis der Behörde, derartige Auskünfte zu verlangen, zurückzutreten hat. Schlagworte Lenker; Lenkerauskunft, Lenkerauskunftspflicht,... mehr lesen...
Rechtssatz: Wie oben bereits erwähnt, hat die Erstbehörde die Mutter des Beschuldigten, welche Anzeigelegerin war, als Zeugin zum Sachverhalt einvernommen. Im gegenständlichen Fall stellt sich das Problem der Verwertung eines (ausschließlichen) Beweismittels (hier: Zeugeneinvernahme), das im erstinstanzlichen Verfahren ohne Beiziehung des Beschuldigten von der Erstbehörde aufgenommen wurde. Artikel 6 MRK schließt zwar die Verlesung derartiger Protokolle nicht grundsätzlich aus, gebietet ab... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beweis, daß der Beschuldigte über ausreichend Deutschkenntnisse verfügt, ist auch über die Zeugenaussagen der erhebenden Beamten möglich. mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen Sie folgendes Straferkenntnis erlassen: Sie haben als Zulassungsbesitzer folgende Verwaltungsübertretung begangen: Zeit: Vom 31. Dezember 1990 bis zum 14. Jänner 1991 Ort: Bezirkspolizeikommissariat xx xx, xx Fahrzeug: PKW KZ: xx Tatbeschreibung: Sie haben es als Zulassungsbesitzer des PKW KZ: xx bis zum 14. Jänner 1991 unterlassen, der Behörde (Bezirkspolizeikommissariat xx) über schriftliche Aufforderung vom 10. Dezember 1990 binnen zwei... mehr lesen...
Rechtssatz: Kein Entschlagungsrecht bezüglich Bekanntgabe des Fahrzeuglenkers bei einer Lenkerauskunftsanfrage gemäß §103 Abs2 KFG. Persönliche Rechte, wie etwa die Entschlagungsrechte der §§49 Abs1 Z1 AVG, 33 Abs2 VStG und 38 VStG, haben hinter das staatliche Kontrollrecht, welches im Interesse der allgemeinen Verkehrssicherheit ausgeübt wird, zurückzustellen. Das Argument, das dem Beschuldigten das Entschlagungsrecht zustehen würde, weil ihm die Namhaftmachung etwa naher Angehöriger ni... mehr lesen...