Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer wendet sich mit der vorliegenden, auf Art144 Abs1 (zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde dagegen, daß er am 23. April 1989 durch Beamte der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien festgenommen und anschließend bis 7. Juli 1989 angehalten worden sei. Er beantragt die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch diese Maßnahmen im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden sei. 2. Die - durch ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte B-VG Art144 Abs1 / Vollstreckungshandlung B-VG Art144 Abs1 / Anhaltung StGG Art8 AsylG §5 FremdenpolizeiG §11 Abs2 VStG §35 lita VStG §36 Abs1 VStG §53b Abs1
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen die Anhaltung des
Beschwerdeführers in Schubhaft; keine Verletzung des
verf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Dr. K F S begehrte in seiner unter Berufung auf Art144 Abs1 B-VG an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch (der Bundespolizeidirektion Salzburg als belangter Behörde zuzurechnende) Amtshandlungen, nämlich seine Festnahme am 17. Juli 1989 in Salzburg und seine darauffolgende Verwahrung, demnach durch Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehlsund Zwangsgewalt, im verfassungsgesetzlich ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin beantragt in der vorliegenden, auf Art144 Abs1 (zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 28. August 1989 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien a) sie um 15,05 Uhr festnahmen und bis 15,50 Uhr anhielten, sowie b) sie zur Duldung einer menschenunwürdigen Leibesvisitation veranlaßten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- un... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: StGG Art8 StVO 1960 §97 Abs4 VStG §35 lita VStG §36 Abs1
Leitsatz: Keine Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes
auf persönliche Freiheit durch Festnahme wegen des Verdachtes einer
Verwaltungsübertretung (Nichtbefolgung einer polizeilichen Anordnung)
und Anhaltung zur Feststellung der Identität
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: StGG Art8 MRK Art3 VStG §35 litc EGVG ArtIX Abs1 Z1 EGVG ArtVIII zweiter Tatbestand
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme
und kurzfristige Anhaltung; "erniedrigende Behandlung" durch
Leibesvisitation in sachlich nicht gerechtfertigter Form
Rechtssatz: Vertretbare Annahme der Verwaltun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Gendarmerieposten (GP) Hard/Bezirk Bregenz/Vlbg. erstattete der Bezirkshauptmannschaft (BH) Bregenz die folgende Anzeige: "a) Darstellung der Tat Am 16. April 1986 um 14,30 Uhr machte U R auf der B 202 in Hard auf Höhe der JET-Tankstelle zum Zwecke der Kontaktaufnahme zur gewerbsmäßigen Unzucht Autostop. Sie wurde von RevInsp S des GP Hard abgemahnt. Am 16.4.1986 um 14,40 Uhr stand U R trotz vorausgegangener... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungStGG Art8Vlbg SittenpolizeiG 1976 §4 Abs1, §18 Abs1 litcLandstreichereiG 1885 §5MRK Vorbehalt zu Art5VfGG §19 Abs3 Z2 litaVStG §35 litc, §36 Abs1, §51 Abs1
Leitsatz: Beschwerde gegen ein Straferkenntnis der
Bezirkshauptmannschaft mangels Erschöpfung des Instanzenzuges
unzulässig - daran ändert der (angeblich unter ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, der Bf. betreibe im Haus W-Gasse ..., Wien, ein Restaurant, für welches in den Morgenstunden des 13. August 1985 Schnittholz geliefert und auf dem Gehsteig vor diesem Haus gelagert worden sei. Ein vom Bf. zum Transport dieses Holzes in den Keller beauftragter Hilfsarbeiter sei an diesem Tag nicht erschienen. Als der Bf. um zirka 14.30 Uhr mit seinem PKW in die W-Gasse gekommen sei, sei bei de... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: StGG Art8EGVG ArtIX Abs1 Z2VfGG §88VStG §35, §36 Abs1MRK Art5
Rechtssatz: StGG Art8; MRK Art5; Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; Begriff des "ungestümen Benehmens" iS des ArtIX Abs1 Z2 EGVG 1950; Verhalten des Bf. (ua. theatralische Gesten, herrische Gebärden, ungehörige Äußerungen, kein sachliches Vertreten seines Standpunktes... mehr lesen...