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10 VerfassungsrechtNorm
StGG Art8Rechtssatz
StGG Art8; MRK Art5; Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit;
Begriff des "ungestümen Benehmens" iS des ArtIX Abs1 Z2 EGVG 1950;
Verhalten des Bf. (ua. theatralische Gesten, herrische Gebärden, ungehörige Äußerungen, kein sachliches Vertreten seines Standpunktes) war weder durch besondere Lautstärke noch durch eine Gestik, welche als aggressives Verhalten iS des ArtIX Abs1 Z2 EGVG 1950 gedeutet werden könnte, gekennzeichnet; unvertretbare Annahme "ungestümen Benehmens" - Verhaftung und nachfolgende Anhaltung gesetzlich nicht gedeckt; Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit; kein Kostenzuspruch für einen nicht abverlangten, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht erforderlichen Schriftsatz
Schlagworte
Verwaltungsstrafrecht, Benehmen ungestümes, Festnehmung, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B676.1985Dokumentnummer
JFR_10139075_85B00676_01