IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Kroker über die Beschwerde des AA, geb. XX.XX.XXXX, vertreten durch RA BB, Adresse 1, **** Z, wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt im Zusammenhang mit der „behördlichen Zwangsmaßnahme und der Identitätsfeststellung“ durch Polizeibeamte der Polizeiinspektion Y am 21.04.2022 in Y nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Rec... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Kroker über die Maßnahmenbeschwerde der AA, geboren am XX.XX.XXXX , wohnhaft in **** Z, Adresse 1, vertreten durch Rechtsanwältin BB, Adresse 2, **** Y, gegen die Festnahme der Beschwerdeführerin am 25.02.2022 gegen 02:03 Uhr und deren Anhaltung auf der Polizeiinspektion X bis 25.02.2022 um 08:55 Uhr durch Polizeibeamte der Polizeiinspektion X , nach Durchführung einer öffentlichen mü... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Kroker über die Maßnahmenbeschwerde des Herrn AA, geb. am xx.xx.xxxx, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 1, **** Z, wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt hinsichtlich der Festnahme des Beschwerdeführers am 15.09.2020 gegen 20.10 Uhr am Privatgrundstück Adresse 2 in **** Z bis zu dessen Entlassung um 21.26 Uhr und deren Modalitäten, nach Durchf... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Dr.in Kroker über die Maßnahmenbeschwerde des Herrn AA, geb. xx.xx.xxxx, pA Adresse 1, **** Z, vertreten durch Frau BB, CC, Adresse 2, **** Z, gegen die Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch - der Landespolizeidirektion Tirol als belangter Behörde zurechenbare - Polizeibeamte der Polizeiinspektion Y im Zuge seiner Festnahme in der Notschlafstelle in der Adresse 3 in Z am... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 23.11.2020 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §35 Z3
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob eine maßhaltende und notwendige Anwendung von Körperkraft vorliegt, ist das Verhalten der davon betroffenen Person von besonderer Bedeutung; Im vorliegenden Fall hat der Beschwerdeführer gegen die Staatsgewalt geleistet, er ist nicht geflüchtet und sein angeblich ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Vizepräsidenten Dr. Larcher über die Maßnahmenbeschwerde des AA, vertreten durch RA BB, Adresse 1, Z, wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch die Festnahme des Beschwerdeführers vor der Discothek „CC“, Adresse 2 in Z, dem Anlegen einer Handfessel am Rücken, der Verbringung in die Dienststelle PI Y und der dortigen Anhaltung sowie der Verweigerung unmittelbar... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Vizepräsidenten Dr. Larcher über die Maßnahmenbeschwerde von AA, Adresse 1, Z, gegen die Festnahme, die Anlegung von Handfesseln sowie die Nichtanlegung eines Gurtes während der Fahrt zur PI Y, durch Organe der BB Tirol am 26.10.2018, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Maßnahmenbeschwerde wird, soweit sie sich gegen die Festnahme am 26.10.2018 und das... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Kroker über die Maßnahmenbeschwerde des Herrn AA, Z, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 1, Y, gegen die Anhaltung des Beschwerdeführers durch ein nachfolgendes Polizeidienstfahrzeug mit Blaulicht und Folgetonhorn und die Festnahme am 06.02.2018 durch die der belangten Behörde Landespolizeidirektion Tirol zurechenbaren Polizeiorgane des Stadtpolizeikommandos Y/Polizeiinspektion X, nac... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Vizepräsidenten Dr. Albin Larcher über die Beschwerde des AA, geb. am XX.XX.XXXX, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 1, **** Z, gegen die Landespolizeidirektion Tirol als belangte Behörde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 13.06.2017 gegen 22:15 Uhr nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 28 Abs ... mehr lesen...