Rechtssatz: Gemäß § 10 Abs.1 Z.3 und Abs.2 iVm § 3 Abs.1 Z.4 Oö. SpielapparateG begeht ua. derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe von 2.000 bis 20.000 Euro zu bestrafen, der als Verfügungsberechtigter über einen Aufstellungsort das Aufstellen von Spielapparaten oder die Verwendung von Spielprogrammen ohne die dafür erforderliche Spielapparatebewilligung duldet. Nach § 10 Abs.1 Z.8 und Abs.2 iVm § 7 Abs.1 Oö. SpielapparateG begeht ua. derjenige eine Verwaltungsüb... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 37 Abs. 5 VStG kann die Sicherheit für verfallen erklärt werden, sobald sich die Strafverfolgung des Beschuldigten oder der Vollzug der Strafe als unmöglich erweist. § 17 ist sinngemäß anzuwenden. Eine Strafverfolgung würde sich etwa dann als unmöglich erweisen, wenn dem Berufungswerber keine Ladungen zugestellt werden können. Dies ist dann nicht anzunehmen, wenn bereits bei Anzeigeerstattung Name, Geburtsdatum und Adresse des Beschuldigten bekannt waren, da er bei der... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Anonymverfügung ist keine Verfolgungshandlung und wird durch nicht fristgerechte Zahlung gegenstandslos. Wird die Anonymverfügung gegenstandslos, ist das ordentliche Verfahren als Voraussetzung für die Erlassung eines Straferkenntnisses erforderlich. Verlangt die Behörde lediglich, gestützt auf § 5 Abs 2 K-PGAG 1996, vom Beschuldigten eine Lenkerauskunft und die Bekanntgabe seiner Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse ohne ein Verfahren durchzuführen, hat sie ih... mehr lesen...
Begründung: Mit Schreiben vom 11.5.1995 erhob das Arbeitsinspektorat für Bauarbeiten, Belange der Ausländerbeschäftigung in Wien eine Anzeige gegen den nach § 9 VStG Verantwortlichen der M-BaugesmbH in Wien, S-Straße, wegen Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes; bei einer Kontrolle am 23.4.1995 seien auf einer Baustelle in Wien, P-gasse die tschechischen Staatsangehörigen Josef C, Martin Ka, Frantisek V, Jaroslav T und Josef Kr für die M-BaugesmbH arbeitend angetroffen worden; fü... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn sich die Nachforschungen der Bezirksverwaltungsbehörde auf Zustellversuche an einer früheren Adresse des Beschuldigten bzw an der Firmenadresse des von ihm vertretenen Unternehmens beschränkt hatten, rechtferigt eine negative Meldeauskunft bezüglich des der unbewilligten Beschäftigung fünf ausländischer Arbeiter über einen längeren Zeitraum hinweg Beschuldigten allein den Abbruch des Verfahrens gem § 34 2. Satz VStG nicht. Weitergehende Ermittlungen wären durchaus in keine... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird eine Anonymverfügung am 23.6.1994 ausgefertigt und erfolgt die Einzahlung des Strafbetrages von S 300,-- erst am 19.8.1994, so ist die Anonymverfügung gegenstandslos und die Erlassung einer Strafverfügung und in weiterer Folge die Einleitung des ordentlichen Strafverfahrens gesetzlich zulässig. mehr lesen...
Rechtssatz: Erscheint auf einem Radarbild ein Kennzeichen und ermittelt sich daraus der Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges, welches eine überhöhte Geschwindigkeit einhielt, so ist der Zulassungsbesitzer dann nicht als Täter anzusehen, wenn er aus plausiblen Gründen - Auslandsaufenthalt zur Tatzeit, mangelnde Erinnerung, Vielzahl von Benützern des Fahrzeuges etc - darlegt, zum Tatzeitpunkt nicht der Lenker des Fahrzeuges, das die überhöhte Geschwindigkeit einhielt, gewesen zu sein. Wenngleic... mehr lesen...
Rechtssatz: Verfolgen Beamte mit dem Dienstfahrzeug das Fahrzeug des Beschuldigten in einem Abstand von 50 m und stellen dabei fest, daß der Beschuldigte die zulässige Geschwindigkeit um 50 km/h überschritt, so macht diese Geschwindigkeitsfeststellung vollen Beweis. Die Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit von 70km/h um 50 km/h stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Vorschriften der StVO dar. mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn die Radarmessung durch ein mobiles Gerät vorgenommen wird, die Geschwindigkeit und das Kennzeichen von zwei Beamten gleichzeitig abgelesen wird und sodann ein Beamter die Daten (Kennzeichen, Fahrzeugtype und Geschwindigkeit) sofort mitschreibt, der andere Beamte diese Daten dem Anhaltekommando weiterfunkt, die Entfernung bei der Ablesung des Kennzeichens und der Fahrzeugtype in der Regel 30 Meter betrug, Radarfotos angefertigt und überdies händische Aufzeichnungen gemacht ... mehr lesen...