Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der von der beklagten Partei vorgelegten Verständigung, bestätigt vom Gemeindeamt R*****, ist die Klägerin am 21. 5. 2002 verstorben. In einer Rechtsstreitigkeit nach § 65 Abs 1 Z 1 ASGG wird das Verfahren durch den Tod des Klägers in jeder Lage des Verfahrens gemäß § 76 Abs 1 ASGG auch dann unterbrochen, wenn der Verstorbene durch einen Rechtsanwalt oder eine andere mit Prozessvollmacht ausgestattete Person vertreten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache, wonach dem Revisionswerber persönlich als Fortsetzungsberechtigten nach seinem am 11. 1. 1996 verstorbenen Vater über den für den Zeitraum vom 18. 7. bis 23. 7. 1995 bereits rechtskräftig zugesprochenen Pflegegelddifferenzbetrag von S 611,20 hinaus kein weiterer Pflegegeldbetrag zusteht, ist zutreffend. Den diese Beurteilung bekämpfenden Revisionsausführungen ist folgendes entgegenzuh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 9. 6. 1997 anerkannte die beklagte Partei den Anspruch auf Pflegegeld für die am 22. 1. 1930 geborene Irma K***** ab 1. 3. 1997 in Höhe der Stufe 3. Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Klage stellte die Genannte das Begehren auf Zuerkennung eines Pflegegeldes der Stufe 6 ab 1. 3. 1997. Am 2. 9. 1997, sohin während der Anhängigkeit des gerichtlichen Verfahrens in erster Instanz, verstarb Irma K*****. Mit Schriftsatz vom 23. 10. 1997 st... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter vom 24.5.1996 wurde der Antrag der ursprünglichen Klägerin Anna M***** auf Erhöhung des Pflegegeldes vom 12.3.1996 abgelehnt. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Klage begehrte die Klägerin die Gewährung eines Pflegegeldes in Höhe der Stufe 5 ab Antragstag. Sie befinde sich seit 23.2.1996 im Pflegeheim Baumgarten und könne die notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens alleine nicht mehr a... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das von der ursprünglichen Klägerin Katharina L***** erhobene Klagebegehren auf Gewährung eines Pflegegeldes "zumindest in Höhe der Stufe 7" ab. Es gelangte zur Auffassung, daß der Pflegebedarf der am 9.7.1912 geborenen Klägerin mit monatlich 223 Stunden zu veranschlagen und überdies ständige Bereitschaft, sohin außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich sei, nicht jedoch praktische Bewegungsunfähigkeit oder ein gleichzuachtender Zustand vorlie... mehr lesen...
B E G R Ü N D U N G : Die greise Klägerin verstarb am 4.1.1996. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 18.1.1996 wurde der Rechtsstreit wegen Todes der Klägerin unterbrochen (ON 8) und mit Schriftsatz ON 10 ein Fortsetzungsantrag der genannten Fortsetzungsantragstellerin gestellt, den das Erstgericht mit dem angefochtenen Beschluß ON 12 mit der wesentlichen Begründung: abwies, daß die Fortsetzungsberechtigung nur physischen Personen zukäme. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Rechtssatz: Berücksichtigt man den Zweck des Pflegegeldes (vgl. §1 BPGG) und den Wortlaut des Abs. 1 Z 2 (des §19 leg.cit.), der keine Einschränkung auf natürliche Personen enthält, so ist anders als nach dem Abs. 1 Z 1 hier auch einer juristischen Person, welche (die erbrachten und allenfalls in einer Verhandlung [§165 Abs. 2 und 3 ZPO] zu prüfenden) pflegebedürftige Mehraufwendungen überwiegend getragen hat, die Berechtigung zum Bezug und damit zur Fortsetzung des Verfahrens einzuräumen ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem von der ursprünglichen Klägerin Gertrude F***** erhobenen Klagebegehren statt und erkannte die Beklagte schuldig, ihr ab 1.1.1996 Pflegegeld der Stufe 6 im gesetzlichen Ausmaß zu zahlen. Gegen dieses Urteil brachte die Beklagte Berufung ein. Noch vor der Vorlage der Akten an das Gericht zweiter Instanz wurde dem Erstgericht mitgeteilt, daß die Klägerin am 22.11.1996 verstorben ist; es faßte daraufhin am 4.12.1996 den Beschluß, daß das Verfahre... mehr lesen...
Begründung: Die am 12.4.1905 geborene Versicherte Friederike P***** bezog seit 1994 von der beklagten Sozialversicherungsanstalt der Bauern ein Pflegegeld in Höhe der Stufe 5. Ein am 28.8.1995 eingebrachter Erhöhungsantrag wurde mittels Bescheid der Beklagten vom 20.9.1995 abgelehnt. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid der Beklagten vom 17.1.1996 wurde ein weiterer Antrag der Klägerin vom 22.12.1995 auf Erhöhung des Pflegegeldes mit der
Begründung: zurückgewiesen, seit Rechtsk... mehr lesen...
Norm: AußStrG §72AußStrG §179 Abs2ASGG §76 Abs4BPGG §19 Abs3
Rechtssatz: Hat mangels eines Nachlaßvermögens keine Verlassenschaftsabhandlung stattgefunden, so kann die Fortsetzung des Pflegegeldverfahrens gemäß § 19 Abs 3 BPGG nur von der Verlassenschaft nach der ursprünglichen Klägerin selbst, nicht aber von einem präsumtiven Erben beantragt werden. Sollte der ruhende Nachlaß, vertreten durch einen zu bestellenden Kurator, die Verfahrensforts... mehr lesen...
Norm: ASGG §76 Abs4BPGG §19 Abs1BPGG §19 Abs3
Rechtssatz: Ist im Zeitpunkt des Todes des Anspruchswerbers oder Anspruchsberechtigten ein Verfahren auf Gewährung oder Neubemessung des Pflegegeldes noch nicht abgeschlossen, so sind nach § 19 Abs 3 BPGG die im Abs 1 genannten Personen in der dort festgelegten Rangordnung auf Antrag zur Fortsetzung des Verfahrens berechtigt. Wird von diesen Personen innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod des Ansp... mehr lesen...
Norm: ZPO §521 Abs1ZPO §521a Abs1 Z3BPGG §19 Abs3
Rechtssatz: Die Zweiseitigkeit des Rekurses in Analogie zu § 521 a Abs 1 Z 3 ZPO ist zu bejahen, wenn der Fortsetzungsantrag des präsumtiven Erben gemäß § 19 Abs 3 BPGG ähnlich wie eine Klage und die Entscheidung des Rekursgerichtes wie ein Beschluß, mit dem ein Antrag auf Zurückweisung der Klage verworfen wurde, behandelt werden muß. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: BPGG §19 Abs1 Z2BPGG §19 Abs3
Rechtssatz: Berücksichtigt man den Zweck des Pflegegeldes (vgl § 1 BPGG) und den Wortlaut des § 19 Abs 1 Z 2 BPGG, der keine Einschränkung auf natürliche Personen enthält, so ist anders als nach dem Abs 1 Z 1 hier auch einer juristischen Person, welche pflegebedürftige Mehraufwendungen überwiegend getragen hat, die Berechtigung zum Bezug und damit zur Fortsetzung des Verfahrens einzuräumen (hier: Land als Soz... mehr lesen...
Norm: BPGG §19 Abs1 Z1BPGG §19 Abs3
Rechtssatz: Als Berechtigte nach $ 19 Abs 1 Z 1 BPGG kommen nur natürliche Personen in Betracht, weil Betreuungsverrichtungen und Hilfsverrichtungen (nach § 1 bzw 2 EinstV) nur von natürlichen Personen durchgeführt werden können. Entscheidungstexte 10 ObS 29/97f Entscheidungstext OGH 18.03.1997 10 ObS 29/97f ... mehr lesen...
Norm: ZPO §164ASGG §76 Abs1ASGG §76 Abs4BPGG §19 Abs3
Rechtssatz: Verstirbt der (vermeintlich) Pflegebedürftige während eines bereits anhängigen gerichtlichen Verfahrens, ergibt sich die Fortsetzungsberechtigung nicht unmittelbar aus dem Bundespflegegeldgesetz, sondern aus § 76 ASGG. Nach Abs 1 dieser Bestimmung unterbricht der Tod des Klägers das Verfahren an sich in jeder Lage. Die Aufnahmeberechtigung richtet sich in einem solchen Fall nicht... mehr lesen...