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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §81 Abs1 Z1 idF 1986/389;Rechtssatz
Guter bis sehr guter Arbeitserfolg, sehr engagierte Arbeit, ausgeprägte Höflichkeit, stetige Pünktlichkeit und Verlässlichkeit stellen Merkmale dar, die von jedem sonstigen Lehrer im Rahmen seiner normalen Dienstleistung zu erwarten sind und allein nicht ausreichen, seine Leistungen ERHEBLICH über den Durchschnitt hervorzuheben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987090190.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
25.03.2010