Der Beschwerdeführer steht seit 1. September 1991 (zunächst als Beamter der Allgemeinen Verwaltung) in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und an der Höheren Technischen Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt T in Verwendung. Ab 3. September 1998 stand er dort überdies als Vertragslehrer in Verwendung. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 18. Jänner 1999 wurde seine regelmäßige Wochendienstzeit im Rahmen seines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses für die Zeit vom ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 1. August 1987 (zunächst als Beamter der Allgemeinen Verwaltung) in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und an der Höheren Technischen Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt T in Verwendung. Ab Beginn des Schuljahres 1998 stand er neben seinem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Vertragslehrer - vorerst mit 37,15 v.H. der Vollbeschäftigung, ab 1. September 1999 vollbeschäftigt - zum Bund. Auf sein Ansuchen hin setzte die belangt... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §75a Abs2 Z2 litc idF 1997/I/061;
Rechtssatz: In Anwendung der Ausführungen zur Frage der Berücksichtigung von Karenzurlaub für zeitabhängige Rechte nach § 75a Abs. 2 Z. 2 lit. c BDG 1979 (idF BGBl. I. Nr. 61/1997) im hg. Erkenntniss vom 14. Dezember 2005, Zl. 2002/12/0251, auf den nun vorliegenden Beschwerdefall bieten weder der Antrag auf Karenzurlaub noch d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 1. September 1991 (zunächst als Beamter der Allgemeinen Verwaltung) in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und an der Höheren Technischen Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt T in Verwendung. Ab 3. September 1998 stand er dort überdies als Vertragslehrer in Verwendung. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 18. Jänner 1999 wurde seine regelmäßige Wochendienstzeit im Rahmen seines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses für die Zeit vom ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 1. August 1987 (zunächst als Beamter der Allgemeinen Verwaltung) in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und an der Höheren Technischen Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt T in Verwendung. Ab Beginn des Schuljahres 1998 stand er neben seinem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Vertragslehrer - vorerst mit 37,15 v.H. der Vollbeschäftigung, ab 1. September 1999 vollbeschäftigt - zum Bund. Auf sein Ansuchen hin setzte die belangt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §75a Abs2 Z2 lita idF 2001/I/087;BDG 1979 §75a Abs2 Z2 litc idF 1997/I/061;VwGG §42 Abs1;
Rechtssatz: Wie an Hand der im Erkenntnis vom 14. Dezember 2005, Zl. 2002/12/0251, dargestellten Rechtsentwicklung nachvollzogen werden kann, wurde durch die Dienstrechts-Novelle 2001 - Universitäten der bislang in § 75a Abs. 2 Z. 2 lit. c BDG ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §75a Abs2 Z2 litc idF 1997/I/061;
Rechtssatz: In Anwendung der Ausführungen zur Frage der Berücksichtigung von Karenzurlaub für zeitabhängige Rechte nach § 75a Abs. 2 Z. 2 lit. c BDG 1979 (idF BGBl. I. Nr. 61/1997) im hg. Erkenntniss vom 14. Dezember 2005, Zl. 2002/12/0251, auf den nun vorliegenden Beschwerdefall bieten weder der Antrag auf Karenzurlaub noch d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §75a Abs2 Z2 lita idF 2001/I/087;BDG 1979 §75a Abs2 Z2 litc idF 1997/I/061;VwGG §42 Abs1;
Rechtssatz: Wie an Hand der im Erkenntnis vom 14. Dezember 2005, Zl. 2002/12/0251, dargestellten Rechtsentwicklung nachvollzogen werden kann, wurde durch die Dienstrechts-Novelle 2001 - Universitäten der bislang in § 75a Abs. 2 Z. 2 lit. c BDG ... mehr lesen...
Der 1946 geborene Beschwerdeführer hatte im Jahr 1964 die Gesellenprüfung "Kfz-Mechaniker" abgelegt und seinen in den Jahren 1976-1981 (neben seiner Berufstätigkeit in der Privatwirtschaft) erfolgten Schulbesuch der HTL für Berufstätige/Fachrichtung Elektrotechnik mit der Reifeprüfung erfolgreich abgeschlossen. Ab Jänner 1984 war der Beschwerdeführer zunächst als Vertragsbediensteter der Verwendungsgruppe Ib, seit 1. September 1991 als Beamter der Verwendungsgruppe B an der Höher... mehr lesen...
Der 1946 geborene Beschwerdeführer hatte im Jahr 1964 die Gesellenprüfung "Kfz-Mechaniker" abgelegt und seinen in den Jahren 1976-1981 (neben seiner Berufstätigkeit in der Privatwirtschaft) erfolgten Schulbesuch der HTL für Berufstätige/Fachrichtung Elektrotechnik mit der Reifeprüfung erfolgreich abgeschlossen. Ab Jänner 1984 war der Beschwerdeführer zunächst als Vertragsbediensteter der Verwendungsgruppe Ib, seit 1. September 1991 als Beamter der Verwendungsgruppe B an der Höher... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §75a Abs2 Z2 litc idF 1997/I/061;
Rechtssatz: Die Wendung "Ausbildung des Beamten für seine dienstliche Verwendung" in § 75a Abs. 2 Z. 2 lit. c BDG 1979 ist dahin auszulegen, dass darunter mangels Einschränkungen im Gesetzestext und z.B. wegen möglicher Interessen der Dienstbehörde, personelle Fehlbestände in einem bestimmten Sektor zu beseitigen und Beamte zu... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §75a Abs2 Z2 idF 1997/I/061;
Rechtssatz: Enthält ein Bescheid über die Gewährung eines Karenzurlaubes keinerlei Feststellungen über die für die Stattgebung des Antrages maßgeblichen
Gründe: , dann stellen der Rückgriff auf den Antrag des Beamten auf Gewährung von Karenzurlaub sowie auf sonstige Unterlagen, die dem Verfahren zu Grunde lagen, geeignete Mittel für ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §75a Abs2 Z2 litc idF 1997/I/061;
Rechtssatz: Die Wendung "Ausbildung des Beamten für seine dienstliche Verwendung" in § 75a Abs. 2 Z. 2 lit. c BDG 1979 ist dahin auszulegen, dass darunter mangels Einschränkungen im Gesetzestext und z.B. wegen möglicher Interessen der Dienstbehörde, personelle Fehlbestände in einem bestimmten Sektor zu beseitigen und Beamte zu... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §75a Abs2 Z2 idF 1997/I/061;
Rechtssatz: Enthält ein Bescheid über die Gewährung eines Karenzurlaubes keinerlei Feststellungen über die für die Stattgebung des Antrages maßgeblichen
Gründe: , dann stellen der Rückgriff auf den Antrag des Beamten auf Gewährung von Karenzurlaub sowie auf sonstige Unterlagen, die dem Verfahren zu Grunde lagen, geeignete Mittel für ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit seiner Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31. Jänner 2001 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Mit Wirksamkeit vom 1. August 1991 war er bis zur definitiven Besetzung der Direktorstelle mit der provisorischen Leitung des Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums K betraut und mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1992 zum Direktor dieser Schule ernannt worden. Der Beschwerdeführer war in der Zeit vom 4. Juni 1996 bis zum 5... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit seiner Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31. Jänner 2001 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Mit Wirksamkeit vom 1. August 1991 war er bis zur definitiven Besetzung der Direktorstelle mit der provisorischen Leitung des Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums K betraut und mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1992 zum Direktor dieser Schule ernannt worden. Der Beschwerdeführer war in der Zeit vom 4. Juni 1996 bis zum 5... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: BDG 1979 §75a Abs2 idF 1997/I/061;BDG 1979 §75a Abs2 Z1 idF 1997/I/061;GehG 1956 §57 Abs3 idF 1977/662;PG 1965 §5 Abs1 idF 1995/297;
Rechtssatz: Soweit der Beschwerdeführer seine für die Bemessung des Ruhegenusses maßgebliche besoldungsrechtliche Stellung durch die Dauer seiner Funktion als Vizepräsident des Landesschul... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: BDG 1979 §75a Abs2 idF 1997/I/061;BDG 1979 §75a Abs2 Z1 idF 1997/I/061;GehG 1956 §57 Abs3 idF 1977/662;PG 1965 §5 Abs1 idF 1995/297;
Rechtssatz: Soweit der Beschwerdeführer seine für die Bemessung des Ruhegenusses maßgebliche besoldungsrechtliche Stellung durch die Dauer seiner Funktion als Vizepräsident des Landesschul... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien eingesetzt. In seiner Eingabe vom 10. Dezember 1997 ersuchte er um Gewährung von Karenzurlaub in der Zeit vom 1. Februar 1998 bis 31. Jänner 1999. Da er soeben das Studium der Rechtswissenschaften beendet habe, beabsichtige er, während des genannten Zeitraumes neun Monate als Rechtspraktikant im Sprengel des Oberlandesgerichtes... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien eingesetzt. In seiner Eingabe vom 10. Dezember 1997 ersuchte er um Gewährung von Karenzurlaub in der Zeit vom 1. Februar 1998 bis 31. Jänner 1999. Da er soeben das Studium der Rechtswissenschaften beendet habe, beabsichtige er, während des genannten Zeitraumes neun Monate als Rechtspraktikant im Sprengel des Oberlandesgerichtes... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §75 Abs3 idF 1990/447;BDG 1979 §75a Abs2 Z2 litc idF 1997/I/061;
Rechtssatz: Soweit der Beschwerdeführer eine Anwendung des § 75a Abs. 2 Z. 2 lit. c BDG 1979 deshalb für geboten erachtet, weil ihm der gegenständliche Karenzurlaub zur Ausbildung für seine dienstliche Verwendung gewährt worden sei, unbeschadet des Umstandes, dass die Gewährung für Ausbildungszwe... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §75 Abs3 idF 1990/447;BDG 1979 §75a Abs2 Z2 litc idF 1997/I/061;
Rechtssatz: Soweit der Beschwerdeführer eine Anwendung des § 75a Abs. 2 Z. 2 lit. c BDG 1979 deshalb für geboten erachtet, weil ihm der gegenständliche Karenzurlaub zur Ausbildung für seine dienstliche Verwendung gewährt worden sei, unbeschadet des Umstandes, dass die Gewährung für Ausbildungszwe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat bei der Sicherheitsdirektion für das Land Burgenland in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Der Beschwerdeführer wurde am 1. März 1982 in den Sicherheitswachedienst der Verwendungsgruppe W 3 aufgenommen und legte am 19. Dezember 1986 die Beamten-Aufstiegsprüfung ab. Von 1. Oktober 1990 bis 30. September 1992 wurde ihm ein Karenzurlaub unter Entfall der Bezüge im Sinne des § 75 BDG 1979 gewährt, den er für sein Studium der ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat bei der Sicherheitsdirektion für das Land Burgenland in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Der Beschwerdeführer wurde am 1. März 1982 in den Sicherheitswachedienst der Verwendungsgruppe W 3 aufgenommen und legte am 19. Dezember 1986 die Beamten-Aufstiegsprüfung ab. Von 1. Oktober 1990 bis 30. September 1992 wurde ihm ein Karenzurlaub unter Entfall der Bezüge im Sinne des § 75 BDG 1979 gewährt, den er für sein Studium der ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §75 Abs3;BDG 1979 §75a Abs2 Z2 lita idF 2001/I/087;
Rechtssatz: Eine Anrechnung der (nun - durch die Novelle BGBl. I. Nr. 87/2001) in § 75a Abs. 2 Z. 2 lit. a (zweiter Fall) BDG 1979 genannten Karenzurlaubszeiten kann zum einen nur auf Antrag und nach bescheidmäßiger Zuerkennung erfolgen und tritt nicht ex lege ein, zum anderen war und ist es dem Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §75 Abs3;BDG 1979 §75a Abs2 Z2 lita idF 2001/I/087;
Rechtssatz: Eine Anrechnung der (nun - durch die Novelle BGBl. I. Nr. 87/2001) in § 75a Abs. 2 Z. 2 lit. a (zweiter Fall) BDG 1979 genannten Karenzurlaubszeiten kann zum einen nur auf Antrag und nach bescheidmäßiger Zuerkennung erfolgen und tritt nicht ex lege ein, zum anderen war und ist es dem Beschwerdefüh... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war die regionale Geschäftsstelle Lilienfeld des Arbeitsmarktservice (im folgenden AMS) Niederösterreich, wo er als Abteilungsleiter der Abteilung "Service Versicherungsleistungen" tätig war. Seit 1. Jänner 1998 ist er dem Amt des AMS Österreich/Bundesgeschäftsstelle zur Dienstleistung zugeteilt. Mit Schreiben vom 6. Juni 1995 suchte der Beschwerdeführer um Gewährung ei... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §241a idF 1997/061;BDG 1979 §278 Abs25 Z7 idF 1997/061 ;BDG 1979 §75 idF 1990/447;BDG 1979 §75a Abs1;BDG 1979 §75a Abs2;BDGNov 01te 1997 Art1 Z20;BDGNov 01te 1997 Art1 Z79;VwRallg;
Rechtssatz: Ist ein Karenzurlaub vor Ablauf des 30.Juni 1997 gewährt worden, so ist § 75 BDG 1979 idF BGBl 1990/447 anzuwenden, auch wenn der gewährte... mehr lesen...