RS Vwgh 2005/12/14 2002/12/0251

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Veröffentlicht am 14.12.2005
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §75a Abs2 Z2 idF 1997/I/061;

Rechtssatz

Enthält ein Bescheid über die Gewährung eines Karenzurlaubes keinerlei Feststellungen über die für die Stattgebung des Antrages maßgeblichen Gründe, dann stellen der Rückgriff auf den Antrag des Beamten auf Gewährung von Karenzurlaub sowie auf sonstige Unterlagen, die dem Verfahren zu Grunde lagen, geeignete Mittel für die Beantwortung der Frage dar, ob die Voraussetzungen für die Anrechnung der Zeiten des Karenzurlaubes gegeben sind oder nicht (vgl. etwa die hg. Erkenntnisse vom 20. Dezember 1995, Zl. 94/12/0104, vom 24. März 1999, Zl. 97/12/0291, und vom 19. September 2003, Zl. 2001/12/0242, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002120251.X01

Im RIS seit

03.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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