1 Der am 29. Dezember 1955 geborene Revisionswerber brachte in seiner Eingabe vom 19. Mai 2015 gegenüber der Dienstbehörde vor, er erkläre und beantrage gemäß § 15 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) die Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf seines 60. Lebensjahres und einer beitragsgedeckten Gesamtdienstzeit von über 40 Jahren mit ungemindertem Ruhebezug. 2 Mit Bescheid der Dienstbehörde vom 1. Juli 2015 wurde der Antrag des Revisionswerbers vom 19. Mai 2015 abg... mehr lesen...
1 Der am 10. März 1954 geborene Revisionswerber stand als Fachoberlehrer an einer Tourismusschule in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit inhaltlich auf § 236d Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) gestützter Erklärung vom 7. März 2016 bewirkte er seine Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31. Mai 2016. Dass sich diese Erklärung nach ihrem Inhalt auf § 236d BDG 1979 stützte, ergibt sich schon aus den darin enthaltenen Ausführungen, wonach für d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56BDG 1979 §15 Abs1BDG 1979 §236bBDG 1979 §236b Abs1BDG 1979 §236d Abs1VwRallg Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2019/12/0037 E 19.02.2020 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2016/12/0023 B 25. Oktober 2016 RS 1 Stammrechtssatz Mit auf § 236d BDG 1979 gestützter Erklärung bewirkte der... mehr lesen...
1 Die Mitbeteiligte stand - (nach den unbestrittenen Ausführungen in der Revision) bis 31. August 2016 - als Lehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Aktivdienstverhältnis zum Bund. 2 Mit Antrag vom 5. Oktober 2015 begehrte die Mitbeteiligte, ihr Studienzeiten im Gesamtausmaß von 24 Monaten, deren Anrechnung sie anlässlich der Ruhegenussvordienstzeitenanrechnung seinerzeit von der Anrechnung ausgeschlossen hatte, nachträglich als Ruhegenussvordienstzeiten anzurechnen. 3... mehr lesen...
Der 1946 geborene Beschwerdeführer war mit Ablauf des 29. Februar 2004 gemäß § 14 BDG 1979 in den Ruhestand versetzt worden und steht seitdem als Chefinspektor in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Laut dem in Rechtskraft erwachsenen Bescheid der Bundespolizeidirektion Eisenstadt hatte der Beschwerdeführer bis dahin eine Dienstzeit von 421 Monaten tatsächlich im Exekutivdienst zurückgelegt. In seiner Eingabe vom 7. Juni 2006 beantragte der Beschwe... mehr lesen...
Der am 30. April 1947 geborene Beschwerdeführer steht als Berufsschuloberlehrer in Ruhe nach seiner mit Bescheid des Stadtschulrates für Wien vom 18. Juli 2005 mit Ablauf des 31. August 2005 gemäß § 13a Abs. 1 LDG 1984 verfügten Ruhestandsversetzung in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Land Wien. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde festgestellt, dass dem Beschwerdeführer gemäß §§ 3 bis 7, 88, 90 und 91 des Pensionsgesetzes 1965, BG... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: BDG 1979 §15;BDG 1979 §236b Abs1;BDG 1979 §236c Abs1;LDG 1984 §106 Abs2 Z5;LDG 1984 §115e Abs1;LDG 1984 §115e Abs2;LDG 1984 §13;LDG 1984 §13a;PG 1965 §5 Abs2;
Rechtssatz: § 5 Abs. 2 PG 1965 nimmt in der hier maßgebenden Fassung lediglich auf § 236c Abs. 1 BDG 1979, nicht aber auch auf die Modifikation der Fristen durch ... mehr lesen...
Der am 29. Jänner 1948 geborene Beschwerdeführer steht auf Grund seiner gemäß § 12 Abs. 1 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 302 (im Folgenden: LDG 1984) erfolgten Ruhestandsversetzung seit 1. September 2006 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Land Niederösterreich. Mit Bescheid des Landesschulrates für Niederösterreich vom 1. August 2006 wurde festgestellt, dass dem Beschwerdeführer vom 1. September 2006 an ein Ruhegenuss einschließlich de... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: BDG 1979 §236b Abs1 idF 2004/I/142;BDG 1979 §236c Abs1 idF 2003/I/071;BDG 1979 §236c Abs1 idF 2003/I/130;PG 1965 §5 Abs2 idF 2004/I/142;PG 1965 §5 Abs2b idF 2004/I/142;
Rechtssatz: Nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 5 Abs. 2 PG 1965 wird lediglich auf § 236c Abs. 1 BDG 1979, nicht aber auf die Modifikation der Fristen durch § 236b Abs... mehr lesen...