Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war die Bundespolizeidirektion S. Den Verwaltungsakten ist zu entnehmen, daß sich der Beschwerdeführer, der damals noch im aktiven Dienstverhältnis stand, mit 9. August 1994 krank gemeldet hatte. Mit der als Bescheid bezeichneten Erledigung vom 16. September 1994 sprach die Dienstbehörde erster Instanz aus, daß der Beschwerdeführer gemäß § 14... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs6;GehG 1956 §15 Abs5;
Rechtssatz: Ein fiktiver Urlaub gem § 14 Abs 6 BDG 1979 hat als Urlaub iSd § 15 Abs 5 GehG zu gelten, weil das Gesetz weder Gegenteiliges anordnet noch sonst eine entsprechende Einschränkung vornimmt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995120259.X01 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs6;GehG 1956 §13a Abs1;GehG 1956 §15 Abs5;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Lag ein Ruhestandsversetzungsbescheid nur dem Schein nach vor (hier: kein ordnungsgemäß erlassener Bescheid) und war daher die dagegen erhobene Berufung, rückblickend betrachtet, nicht "zulässig", ging aber die erstinstanzliche Behörde von ... mehr lesen...
Die 1945 geborene Beschwerdeführerin steht (seit 1. September 1990) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich. Sie ist beim Österreichischen Statistischen Zentralamt (ÖSTAT) beschäftigt. Mit dem erstangefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde den Beschluß gefaßt, gegen die Beschwerdeführerin gemäß § 123 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Der Bescheid hat im wesentlichen folgenden Wortlaut: "D... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs6; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/09/0269 94/09/0086
Rechtssatz: Aus der im § 14 Abs. 6 BDG 1979 enthaltenen Formulierung "Berufung gegen eine Versetzung in den Ruhestand" geht eindeutig hervor, daß mit dieser Gesetzesbestimmung nur die Fallkonstellation angesprochen wird, bei der der ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde den Beschwerdeführer gemäß § 14 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 3 BDG 1979 mit Ablauf des 31. Dezember 1992 wegen dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und aus Anlaß der Versetzung in den Ruhestand gemäß § 9 Abs. 1 PG 1965 zehn Jahre zu seiner ruhegenußfähigen Bundesdienstzeit zugerechnet. Der Beschwerdeführer beantragt, seiner Beschwerde gegen diesen Bescheid aufschiebende Wirkung zuzuerkennen und bringt dazu vor, zwing... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs6;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Ruhestandsversetzung - Die Rechtsmeinung des Bf, während der Dauer des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens sei § 14 Abs 6 BDG 1979 analog heranzuziehen, ist schon deshalb verfehlt, weil es sich in diesem Verfahren keinesfalls um ein "verfassungsrechtlich gewährleistetes Berufung... mehr lesen...
Der 1935 geborene Beschwerdeführer steht als Amtsrat im Ruhestand in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war bis zu der mit Juli 1989 erfolgten Ruhestandsversetzung das Zollamt Wien. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich des dem vorliegenden Beschwerdefall zugrundeliegenden Sachverhaltes auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 6. Februar 1989, Zl. 88/12/0012, verwiesen, mit dem im wesentlichen die nach § 14 Abs. 6 BDG 19... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs6;BDG 1979 §49 Abs1;BDG 1979 §50 Abs1;BDG 1979 §50 Abs3;
Rechtssatz: Nicht jede dienstlich bedingte Beeinträchtigung der Freizeit führt dazu, daß diese Zeit dann als Dienstzeit zu werten ist (vgl beispielsweise § 50 Abs 3 BDG 1979); der Begriff des "Dienstversehens" ist nicht schon bei einer bloßen Beeinträchtigung der Freizeit erfüllt. Voraussetzung so... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs6;BDG 1979 §64;
Rechtssatz: Die Beurlaubung nach § 14 Abs 6 BDG ist nicht als Erholungsurlaub nach § 64 BDG zu werten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988120012.X01 Im RIS seit 21.02.2007 mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs6;BDG 1979 §64;
Rechtssatz: Vom Entstehen des Urlaubsanspruches zu unterscheiden ist die Frage, ob der entstandene Anspruch auch in Zeiträumen, in denen der Beamte kraft des Gesetzes vom Dienst befreit ist, verbraucht werden kann (damit befassten sich - allerdings nicht zur Rechtslage nach dem BDG - die Erkenntnisse vom 20.11.1969, 1497/69, VwSlg 7688 A... mehr lesen...