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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §14 Abs6;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Ruhestandsversetzung - Die Rechtsmeinung des Bf, während der Dauer des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens sei § 14 Abs 6 BDG 1979 analog heranzuziehen, ist schon deshalb verfehlt, weil es sich in diesem Verfahren keinesfalls um ein "verfassungsrechtlich gewährleistetes Berufungsverfahren" handelt, sondern um eine Rechtskontrolle, bei der ein Vollstreckungsaufschub hinsichtlich rechtskräftiger Bescheide nur unter den Voraussetzungen des § 30 Abs 2 VwGG bewilligt werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:AW1992120023.A02Im RIS seit
12.06.2001