Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. RevInsp. XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist eingeteilter Exekutivbediensteter der LPD Wien in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, dem SPK Innere Stadt zugewiesen und vorübergehend der Einsatzabteilung dienstzugeteilt, wo er derzeit Innendienst versieht. 1.1. RevInsp. römisch 40 (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist eingete... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Bezirksinspektor (BI) XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist Exekutivbeamter bei der Landespolizeidirektion Wien (in Folge: LPD Wien). 1. Bezirksinspektor (BI) römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist Exekutivbeamter bei der Landespolizeidirektion Wien (in Folge: LPD Wie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitigen und – in Bezug auf die Beschwerde des Disziplinaranwalts unter Bedachtnahme auf das das Bundesverwaltungsgericht bindende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 04.04.2024, Ro 2024/09/0001-9 – zulässigen Beschwerden erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Insp. XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist eingeteilter Exekutivbeamter bei der Landespolizeidirektion Niederösterreich; er wird derzeit bei der P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitigen und – in Bezug auf die Beschwerde des Disziplinaranwalts unter Bedachtnahme auf das das Bundesverwaltungsgericht bindende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 04.04.2024, Ro 2024/09/0001-9 – zulässigen Beschwerden erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Insp. XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist eingeteilter Exekutivbeamter bei der Landespolizeidirektion Niederösterreich; er wird derzeit bei der P... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und festgestellter Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und festgestellter Sachverhalt Mit dem im
Spruch: bezeichneten Erkenntnis des BVwG wurde der ursprünglich von der Bundesdisziplinarbehörde (Bescheid vom 31.03.2023, GZ: 2022-0.123.686. - Senat 14) ausgesprochener Freispruch des Prof. Mag. XXXX (in der Folge: M) in einem Disziplinarverfahren, nach einer Verhandlung am 18.12.2023 vor dem BVwG, in der ua die im
Spruch: angeführte Zeug... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. AbtInsp. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) ist dienstführender Exekutivbeamter des Bundesministerium für Inneres, Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, Einsatzkommando COBRA Ost. Er besetzt eine Planstelle als XXXX mit der Bewertung E2a/4. 1.1. AbtInsp. römisch XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) ist dienstführender Exekutivbeamter des Bun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. AbtInsp. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) ist dienstführender Exekutivbeamter des Bundesministerium für Inneres, Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, Einsatzkommando COBRA Ost. Er besetzt eine Planstelle als XXXX mit der Bewertung E2a/4. 1.1. AbtInsp. römisch XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) ist dienstführender Exekutivbeamter des Bun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zum bisherigen Verfahren wird festgestellt: Nach Durchführung eines Disziplinarverfahrens wurde von der Bundesdisziplinarbehörde (in Folge: Behörde) gegen XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) das Disziplinarerkenntnis vom 26.01.2024, Zl. 2023-0.891.671, erlassen. Nach Durchführung eines Disziplinarverfahrens wurde von der Bundesdisziplinarbehörd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. BezInsp. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) ist dienstführender Justizwachebeamter, am 12.04.2022 im forensisch-therapeutischen Zentrums Wien Favoriten, Hartmuthgasse 42, 1100 Wien, derzeit seit 02.10.2023 in der Justizanstalt Simmering. Er befindet sich in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Während seiner Tätigkeit im forensisch-therapeut... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zum bisherigen Verfahren: Nach Erstattung einer entsprechenden Disziplinaranzeige gegen XXXX (in Folge: Beschwerdeführerin) wurde mit Bescheid (Einleitungsbeschluss) der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres, Senat 2, vom 28.10.2019, Zl. BMI-42127/0005-DK-Senat 2/2019, das gegenständliche Disziplinarverfahren eingeleitet. Der Spruc... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat zur Zulässigkeit der rechtzeitigen Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen:Mit schriftlichem Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim BMF, Senat I, vom 28.09.2020, GZ 01 097/6-DK/20 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, mit konkret dargestellten Handlungen schuldhaft gegen seine Dienstpflichten gemäß § 44 BDG 1979 verstoßen zu haben. Über ihn wurde die Disziplinarstrafe der Geldbuße in der Höhe von 800 Euro verhängt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zum bisherigen Verfahren: Nach Erstattung einer entsprechenden Disziplinaranzeige wurde mit Bescheid (Einleitungsbeschluss) der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres, Senat 2 (in Folge: Behörde), vom 10.12.2019, Gz. BMI-42138/0004-DK-Senat 2/2019, gegen XXXX ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Der
Spruch: des Einleitungsbeschlusses... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der XXXX GmbH zur Dienstleistung zugewiesen. 2. Mit Schreiben vom 03.11.2016 erstattete das zuständige Personalamt XXXX der XXXX AG als Dienstbehörde Disziplinaranzeige bei der Disziplinarkommission (DK). 3. Am 15.11.2016, fasste die DK einen Einleitungsbeschluss (EB), der in Folge einer Beschwerde des BF an das BVwG mit Erkenntnis vom 27.01... mehr lesen...