Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. RevInsp. XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist eingeteilter Exekutivbediensteter der LPD Wien in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, dem SPK Innere Stadt zugewiesen und vorübergehend der Einsatzabteilung dienstzugeteilt, wo er derzeit Innendienst versieht. 1.1. RevInsp. römisch 40 (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist eingete... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Bezirksinspektor (BI) XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist Exekutivbeamter bei der Landespolizeidirektion Wien (in Folge: LPD Wien). 1. Bezirksinspektor (BI) römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist Exekutivbeamter bei der Landespolizeidirektion Wien (in Folge: LPD Wie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitigen und – in Bezug auf die Beschwerde des Disziplinaranwalts unter Bedachtnahme auf das das Bundesverwaltungsgericht bindende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 04.04.2024, Ro 2024/09/0001-9 – zulässigen Beschwerden erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Insp. XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist eingeteilter Exekutivbeamter bei der Landespolizeidirektion Niederösterreich; er wird derzeit bei der P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitigen und – in Bezug auf die Beschwerde des Disziplinaranwalts unter Bedachtnahme auf das das Bundesverwaltungsgericht bindende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 04.04.2024, Ro 2024/09/0001-9 – zulässigen Beschwerden erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Insp. XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist eingeteilter Exekutivbeamter bei der Landespolizeidirektion Niederösterreich; er wird derzeit bei der P... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und festgestellter Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und festgestellter Sachverhalt Mit dem im
Spruch: bezeichneten Erkenntnis des BVwG wurde der ursprünglich von der Bundesdisziplinarbehörde (Bescheid vom 31.03.2023, GZ: 2022-0.123.686. - Senat 14) ausgesprochener Freispruch des Prof. Mag. XXXX (in der Folge: M) in einem Disziplinarverfahren, nach einer Verhandlung am 18.12.2023 vor dem BVwG, in der ua die im
Spruch: angeführte Zeug... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. AbtInsp. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) ist dienstführender Exekutivbeamter des Bundesministerium für Inneres, Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, Einsatzkommando COBRA Ost. Er besetzt eine Planstelle als XXXX mit der Bewertung E2a/4. 1.1. AbtInsp. römisch XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) ist dienstführender Exekutivbeamter des Bun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. AbtInsp. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) ist dienstführender Exekutivbeamter des Bundesministerium für Inneres, Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, Einsatzkommando COBRA Ost. Er besetzt eine Planstelle als XXXX mit der Bewertung E2a/4. 1.1. AbtInsp. römisch XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) ist dienstführender Exekutivbeamter des Bun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zum bisherigen Verfahren wird festgestellt: Nach Durchführung eines Disziplinarverfahrens wurde von der Bundesdisziplinarbehörde (in Folge: Behörde) gegen XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) das Disziplinarerkenntnis vom 26.01.2024, Zl. 2023-0.891.671, erlassen. Nach Durchführung eines Disziplinarverfahrens wurde von der Bundesdisziplinarbehörd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. BezInsp. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) ist dienstführender Justizwachebeamter, am 12.04.2022 im forensisch-therapeutischen Zentrums Wien Favoriten, Hartmuthgasse 42, 1100 Wien, derzeit seit 02.10.2023 in der Justizanstalt Simmering. Er befindet sich in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Während seiner Tätigkeit im forensisch-therapeut... mehr lesen...